13.12.2010:"Ankündigung: Studiengebühren vorm Bundesverwaltungsgericht"
Ankündigung: Studiengebühren vorm Bundesverwaltungsgericht
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am kommenden
Mittwoch, dem 15.12.2010 ab 10.00 Uhr im Sitzungssaal 3 (EG)
über die Rechtmäßigkeit der Einführung allgemeiner Studiengebühren in Baden-Württemberg verhandeln. Mit einer Urteilsverkündung noch im selben Termin ist zu rechnen.
Nachdem das Gericht die Einführungen von Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für rechtmäßig befunden hatte, wird es sich nun vor allem damit auseinandersetzen, ob das baden-württembergische Gesetz die Anforderungen an eine soziale Ausgestaltung der Gebühr hinreichend berücksichtigt. So drängt das baden-württembergische Modell Studierende aus ärmeren Familien in einen Kredit mit erheblichen Zinsbelastungen und wirkt dadurch abschreckend. Auch enthält das Gesetz nur in äußerst geringem Umfang Befreiungstatbestände. Studierende, die etwa durch die Betreuung von Kindern, die Mitarbeit in Gremien der universitären Selbstverwaltung oder einen vor dem Studium geleisteten Wehr- oder Zivildienst länger oder später studieren mussten, werden nicht ausreichend entlastet.
Nachdem die Einführung der Gebühren zum Sommersemester 2007 bereits von erheblichen Protesten begleitet war, erhoben landesweit rund 2.600 Studierende Klage. Diese werden vom Arbeitskreis Klage koordiniert, der das Verfahren gegen die Pädagogische Hochschule Freiburg als Musterklage unterstützt.
Für Rückfragen und O-Töne steht Ihnen Malte Marwedel telefonisch unter 0761/1556817 und 0176/23331906 oder per eMail unter ak-klage@u-asta.uni-freiburg.de gerne zur Verfügung.