Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Inhalte Studigebühren
Navigation
carpe diem
Information
» u-asta-service
   Mo-Fr 11-14
  (Semesterferien:
   Di+Mi 12-15)
Beratungen
» BAföG-Beratung
   nach Vereinbarung
» HIB Job-Beratung
   nicht mehr im u-asta
» Psychologische
   Beratung

   nach Vereinbarung
» Studieren mit
   Kind

   nach Vereinbarung
» Rechts-Beratung
   Di 14-16
   » Anmeldung
Sitzungen
» FSK (Fachschaften-
   konferenz)

   dienstags, 18 Uhr
» u-asta-konf
   donnerstag, 12 Uhr
Referate
» Finanzen (Details
   zu Finanzanträgen)

   nach Vereinbarung
» FSK (Fachschaften-
   konferenz)

   nach Vereinbarung
» Lehramt
   dienstags, 17 Uhr
» Presse
   donnerstags, 14 Uhr
» schwulesbi
   montags, 20 Uhr in
   der Rosa Hilfe
» SoH (Studieren
   ohne Hürden)

   nach Vereinbarung
» Gender
   mittwochs, 18 Uhr
» Antifa
   freitags, 14 Uhr
» Umwelt
   nach Vereinbarungr
» HoPo
   diestags, 16 Uhr
Arbeitskreise
» EDV
   nach Vereinbarung
» AK Mensa
   immer am 2. Donnerstag
   im Monat um 16 Uhr
Sonstiges
» Fahrradwerkstatt
   WiSe, mittwochs 16 Uhr
   SoSe, mittwochs 18 Uhr
 
Artikelaktionen

Studiengebühren

Die allgemeinen Studiengebühren sind seit dem Wintersemester 2011/12 abgeschafft.

Abschaffung

Vom Sommersemester 2007 bis zum Wintersemester 2011/12 wurden in Baden-Württemberg allgemeine Studiengebühren erhoben. Diese wurden auf Beschluss des Landtags vom 21.12.2011 wieder abgeschafft. Die dadurch wegfallenden Mittel werden vom Land ausgeglichen. Damit wurde eine der Kernforderungen des u-asta endlich erfüllt.

>> Pressemitteilung des u-asta anlässlich der Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren

Hinweis: Das Folgende ist durch die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren weitgehend hinfällig; die Seite erfüllt eine Archivfunktion.

Verwendung der Studiengebühren an der Universität Freiburg

Zur Diskussion über die Verteilung der Studiengebühren wurde ein studentisches Gremium eingerichtet, der so genannte Zwölferrat. Dieser besteht aus 11 VertreterInnen der einzelnen Fakultäten und einem u-asta-Vertreter.

Der Zwölferrat hat kein demokratisches Mitentscheidungsrecht, er kann zu den Plänen des Rektorates lediglich Stellung nehmen.

zur Seite des Zwölferrates mit Stellungnahmen

Auswirkungen der Studiengebühren an der Universität Freiburg

Studiengebühren wirken abschreckend. Nach dem starken Rückgang der Studierendenzahlen im Sommersemester hat sich dieser Trend im Wintersemester noch weiter verstärkt. 1386 Studierende, dass sind etwa 6,3 %, weniger als im Vorjahr, so lautet die Bilanz wenige Monate nach der Einführung der Studiengebühren. Noch drastischer wird dieser Rückgang bei den Erstimmatrikulationen deutlich: Mehr als 11 % weniger Studierende weniger sind hier zu verzeichnen.

Nicht nur in Freiburg ist dieser Trend spürbar. Die Studienanfängerzahlen sind im Vergleich zum Vorjahr auf Bundesebene zwar leicht angestiegen, bleiben aber dennoch weit hinter den Erwartungen zurück. Deutlich sind insbesondere die Unterschiede zwischen Ländern mit Studiengebühren und jenen ohne.


>> Studierende weniger an der Universität Freiburg: Studiengebühren schrecken ab (30.11.07, Pressemitteilung)


>> Bundesweite Zahlen beweisen: Studiengebühren wirken abschreckend

 

>> Pressemitteilung des u-asta vom 08.06.2007 zu dem Rückgang der Anzahl der Studierenden im Sommersemester

 

Klage gegen Studiengebühren

Es gibt erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Erhebung von Studiengebühren. Unserer Einschätzung nach ist das Landeshochschulgebührengesetz verfassungswidrig - daher wurde bei der Einführung der Gebühren eine Massenklage angestrengt. Alle Personen, die sich neu an einer Hochschule in Baden-Württemberg einschreiben können sich dieser noch anschließen.

>> alle Informationen zur Klage gegen Studiengebühren


die wahrheit wird euch arm machen

Studiengebühren-Boykott

Im Wintersemester 06/07 wurde auch an der Universität Freiburg ein Studiengebühren-Boykott organisiert. Dieser ist inzwischen beendet.

>> alle Informationen zum abgelaufenen Studiengebühren-Boykott

>> "Kampf gegen Studiengebühren geht weiter" - zur Pressemitteilung

Argumente

>> Studiengebühren sind ungerecht

Das Rektorat rechnet damit, dass ab dem Sommersemester 2000 Studierende weniger in Freiburg eingeschrieben sein werden – und das trotz bisher steigender Studienbewerbungszahlen. Alle Versprechungen bezüglich einer angeblich sozialverträglichen Ausgestaltung der Gebühren sind damit auch ganz offensichtlich widerlegt. Studiengebühren schrecken ab – und man kann sich denken, dass es hierbei nicht um Personen aus finanziell starken Elternhäusern geht.

>> Studiengebühren sind nicht in der Lage, auch nur ein Problem der Hochschulen zu lösen

Nach Abzug von Verwaltungskosten, Rücklagen für Darlehensausfälle und Ausgaben für Zentren, die bisher über das Land finanziert wurden, bleiben von den 500 Euro weniger als die Hälfte als zusätzliche Mittel übrig. Wer eine strukturelle Verbesserung der Lehre an den Hochschulen erreichen möchte, muss sich Gedanken über die Prioritätensetzung im Landeshaushalt machen, nicht über Studiengebühren.

>> Mitspracherechte für Studierende wird es nicht geben

Entgegen allen Versprechen des Wissenschaftsminister werden sich die studentischen Mitspracherechte an den Hochschulen nicht verbessern. Zur Verteilung der Gebühren wird es an der Uni Freiburg zwar ein studentisches Gremium geben, mit dem der Rektor ein „Benehmen“ herstellen muss – das hat aber nichts mit demokratischer Mitsprache zu tun. Denn die Entscheidung obliegt alleine dem Rektor und Aufsichtsrat. Diese sind in keiner Weise verpflichtet sich an die Vorschläge der Studierenden zu halten.

>> Das Land zieht sich aus der Hochschulfinanzierung zurück

Ein weiteres Versprechen des Wissenschaftsministers wird bereits jetzt Lüge gestraft: Ein nicht unerheblicher Teil der Studiengebührengeldern wird nicht der Universität, sondern dem Landeshaushalt zu Gute kommen. So plant das Rektorat, verschiedene zentralen Einrichtungen der Universität in Zukunft über Studiengebührengelder zu finanzieren. Diese Einrichtungen wurden bisher aber aus Landesmitteln finanziert, die zufällig zum nächsten Sommersemester auslaufen. Das Land zieht sich zurück, Studiengebühren sollen den Status Quo halten. Weitergedacht bedeutet dies nicht nur eine Beibehaltung schlechter Studienbedingungen sondern bei leerem Landeshaushalt in Zukunft auch steigende Gebühren.

weitere Argumente:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Gebuehren/warum_keine_gebuehren.php

Hintergrundinformationen

Konzept und rechtliche Grundlage

Links

Pressespiegel

Diee Fachschaft Soziologie hat einen Pressespiegel erstellt.

Argumente

Argumente gegen Studiengebühren bei studis-online.de

(alte Inhalte dieser Seite)

 

Links zur Thematik

 

Das Bundeverfassungsgericht (BVerfG) hat am 26.01.2005 entschieden (Hier gibt's das Urteil), dass der Bund keine Kompetenz hat ein Studiengebührenverbot zu erlassen. Demnach gibt es momentan (fast) kein juristisches Hindernis, Studiengebührenpläne umzusetzen.

Kommen nun also automagisch Studiengebühren? Nein, automagisch nicht.

Die Entscheidung, ob Studiengebühren nun kommen ist eine politische (und marginal juristische, dazu aber später mehr) geworden. Nun geht es darum den EntscheiderInnen klar zu machen, dass wir keine Studiengebühren wollen. Dies kann nur durch gute und breite Protestaktionen und Bündnisse erreicht werden. Das i-Tüpfelchen bildet die Lobbyarbeit, die z.B. über den freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) oder das Aktionsbündniss gegen Studiengebühren (ABS) laufen.

Es ist zwar nicht das einfachste, Leute wie Frankenberg (Wissenschaftsminister, BaWü) davon zu überzeugen, dass Studiengebühren die Krise im Bildungssystem nur verschärfen - aber wie gesagt, die Entscheidung ist noch nicht gefallen...

Und dann kommen wir noch zu den letzten juristischen Mitteln: Das BVerfG hat durch sein Urteil nicht die diskutierten Pläne der Länder zur Einführung von Studiengebühren gebilligt oder genehmigt. Ob diese nach der Einführung rechtens sind, muss dann ggf. von einem Gericht entschieden werden. Fakt ist aber, dass dies nun Ländersache geworden ist.

Zum Urteil: Es sind einige Kritikpunkte in den Begründungen des Urteils. Hier ein paar Beispiele: Dass eine soziale Selektivität statt findet, ist nicht zu belegen. Negative Beispiele bei Einführungen von Studiengebühren im Ausland oder die Zunahme von Bafög-Bewerbungen nach dem Festsetzen der Höchstverschuldung auf 10.000 EUR zählen nicht. D.h. der "Karren" müsste erst an die Wand gefahren werden, bis ein Eingreifen des Bundes aus diesem Grund gerechtfertig ist.

So nehmen die RichterInnen auch an, dass die momentan diskutierten 500 EUR pro Semester keine besonders große Belastung für Studierende sein. Zu Wanderungsbewegungen würde es deswegen nicht unbedingt kommen. Falls es doch zu welchen käme, könne man dem mit NC-Bestimmungen entgegen wirken. Die Kritik ist hier eindeutig erkennbar: 500 EUR sind sehr wohl eine hohe Belastung und ferner sind die 500 EUR nur ein Beispiel. Es gibt schon PolitikerInnen und andere Lobbyorganisationen, die mehr fordern (DIW - 2500 EUR). Der Numerus Clausus (NC) ist selbst vom BVerfG in der Vergangenheit als Notmaßnahme akzeptiert worden - hier wird ein leichtfertiger Umgang gefordert.

Eine Analyse des fzs-Anwaltes gibt es auf den Webseiten des ABS

Eine gute Zusammenfassung der ganzen Argumente gegen Studiengebühren gibt es auf den Webseiten des ABS

Weitere Infos

Beratung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


erstellt von raph zuletzt verändert: 21.03.2012 18:52
... die VS ist da!
Infos zum Modell und den Wahlen der Verfassten Studierendenschaft.
« März 2024 »
Mo Di Mi Do Fr Sa So
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
u-bote
die aktuelle Ausgabe:
Spenden
Der u-asta lebt von Spenden!
Für die Abwicklung der Finanzgeschäfte ist der gemeinnützige Verein "Kasse e.V." zuständig; wer also der Studieren-denvertretung etwas Gutes tun möchte, findet die Bankverbindung hier. Wir stellen auch gerne Spendenquittungen aus.
 

Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System

Diese Website erfüllt die folgenden Standards: