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Grundordnung

Was ist die Grundordnung?

In der Grundordnung werden, wie der Name vermuten lässt, grundlegende Regelungen für die Universität getroffen, für die das Hochschulgesetz noch Raum lässt. So können darin u. a. zahlenmäßige Besetzungen von bestimmten Uni-Gremien, Verfahrensgrundsätze innerhalb der Universität sowie bestimmte Kompetenzen und Pflichten von Personen und Gremien geregelt werden. Die Grundordnung ist also eine Art "Verfassung" der Universität.

Der Senat hat eine Kommission gegründet, die sich im SoSe 2012 mit der Neufassung der Grundordnung befasst. Der u-asta fordert die Aufnahme einer Zivilklausel in Grundordnung (FSK-Beschluss vom 01.06.2010).


erstellt von PR Referat zuletzt verändert: 04.04.2012 09:57
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