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09.01.2008: Universität muss ihre Befreiungsregelungen überdenken

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat sein Urteil vom 14.11.07 nun schriftlich begründet

Auch in der schriftlichen Urteilsbegründung bekräftigt das Gericht seine Auffassung, dass die Befreiungsregelungen, so wie die Universität Freiburg sie sich ausgedacht hatte, rechtlich nicht haltbar seien. Die Uni könne sich nicht ausschließlich auf einen erfolgreich mit über 130 Punkten abgeschlossenen IQ-Test oder die Zugehörigkeit zu einem anerkannten Begabtenförderungswerk stützen. Vielmehr müsse sie eigene Kriterien entwickeln, die die tatsächlich vollbrachten Leistungen innerhalb des Studiums berücksichtigen.

 

„Besonders freut uns dabei die Tatsache, dass die Universität nun ihre uns gegenüber geäußerte Drohung nicht mehr wahr machen kann, gar keine Studierenden mehr zu befreien“, merkt Jonathan Nowak, Vorstand des Unabhängigen Allgemeinen Studierendenausschusses (u-asta), der Studierendenvertretung an der Universität Freiburg, an. Die Universität hatte in der Verhandlung die Auffassung vertreten, dass es ihr frei stünde, die „kann-Regelung“ des Hochbegabtenparagrafen auch nicht zu nutzen. Die Begründung der Universität war ein unangemessener Verwaltungsaufwand, der bei einer eigenständigen Überprüfung auf sie zukäme. Dem ist das Gericht nun entgegengetreten. Die Landesregierung hatte diese Bedenken schon in der Entstehensphase des Gesetzes mit dem Argument vom Tisch gewischt, dass ein solcher Verwaltungsaufwand durch die Einnahmen aus Studiengebühren zu decken sei.

 

„Dies ist allerdings aus unserer Sicht auch keine hinnehmbare Lösung. Das Versprechen, dass die Studiengebühren nur zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden, ist schon jetzt gebrochen worden. Wenn nun auch noch ein großer Posten für Verwaltungsarbeit verschwindet, so muss hier auch die letzte Hoffnung aufgegeben werden“, stellt Henrike Hepprich, ebenfalls u-asta-Vorstand, fest.

 
„Zudem lehnen wir Studiengebühren nach wie vor grundsätzlich ab. Solange es sie aber gibt, treten wir für Befreiungen nach sozialen Kriterien ein – befreit werden muss nicht, wer sich ein Studium ohnehin leisten könnte. Sondern diejenigen, die wegen der Studiengebühren möglicherweise vom Studieren abgehalten werden. Die neuen Befreiungsregelungen für Hochbegabte in Freiburg müssen deswegen an soziale Kriterien rückgekoppelt sein“, so Nowak abschließend.

 

 

Die Stellungnahme der Unabhängigen Studierendenschaft zur Hochbegabtenbefreiung finden Sie hier:

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erstellt von Henrike Hepprich zuletzt verändert: 09.01.2008 17:31
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