30.11.2012 Studierende begrüßen Versprechen zur Aufnahme einer Zivilklausel an der Uni Freiburg
Bei der Grundordnung handelt es sich um die Organisationssatzung der Universität. Aus diesem Grund sahen es die Studierenden im Senat als wichtig an, mit richtungweisenden Änderungsanträgen die Universität für die Zukunft zu rüsten. „Besonders eine Demokratisierung der Hochschule und ihrer Gremien liegt uns am Herzen“, so Hannes Hein, u-asta Vorstand und Senatssprecher der Studierenden, „deshalb haben wir einen Antrag zur paritätischen Verteilung der Wahlsenatsplätze gestellt.“ Dies würde bedeuten, dass die Statusgruppe der Studierenden, der Mitarbeitenden aus Administration und Technik als auch der Wissenschaftliche Dienst jeweils einen Senatsplatz mehr bekommen würden. Gleichzeitig würden die professoralen Wahlmitglieder um drei reduziert. Leider lehnte der Senat diese Demokratisierung ab. „Wir bedauern es sehr, dass der Senat nicht den Mut zu einer demokratischeren Hochschule hatte“, empört sich die studentische Senatorin Florentine Schoog. „Wenn man bedenkt, dass ein professorales Wahlmitglied nur circa 42 Lehrende vertritt und dem gegenüber ein studentisches Mitglied über 6000 Studierende, so erinnert der Senat eher an eine mittelalterliche Ständevertretung als an ein demokratisch legitimiertes Gremium.“
Teilerfolg bei der Zivilklausel
Doch zumindest bei der Zivilklausel konnten die Studierenden einen Zwischenerfolg erzielen. Auch wenn der Antrag aufgrund rechtlicher Bedenken zurückgezogen wurde, so zeigen sich nun auch das Rektorat und professorale Senatsmitglieder für eine Zivilklausel offen. „Leider konnten wir die Zivilklausel bisher noch nicht in die Grundordnung aufnehmen“, erklärt Roman-Tassilo Huber, ebenfalls studentischer Senatsvertreter, „jedoch haben wir mit dem Rektorat und dem Sprecher der professoralen Wahlmitglieder einen gangbaren Kompromiss ausgehandelt.“ So soll bei der nächsten Grundordnungsänderung im Frühjahr 2013 eine Zivilklausel aufgenommen werden. Auch wenn diese keine Sanktionsmechanismen vorsieht, so hält sie doch die Universitätsmitglieder an, Forschung, Lehre und Weiterbildung nur auf friedliche Zwecke auszurichten. Wird zu Kriegszwecken, wie zum Beispiel Waffensystemen, geforscht oder gelehrt, wird das Rektorat verpflichtet, jährlich zu berichten und dies der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. „Wir nehmen das Rektorat und die professoralen Senatsmitglieder beim Wort. Ein Zurückrudern bei der Zivilklausel darf es nicht geben. Ziel muss ein generelles Verbot von Kriegsforschung bleiben.“ betont Hannes Hein ausdrücklich. „Leider will Wissenschaftsministerin Bauer von einer Zivilklausel nichts mehr wissen. Hier sieht man wieder einmal, was sie von ihren eigenen Wahlversprechen hält.“ Noch im Landtagswahlprogramm der Grünen hatte sich Bauer klar für eine gesetzliche Zivilklausel positioniert. Nun stellt sie sich vor die Rüstungsindustrie und schließt eine Aufnahme kategorisch aus. „Wir Studierende werden uns aber weiter für eine Zivilklausel im Landeshochschulgesetz aussprechen. Wenn Menschen durch Forschung zu schaden kommen, hat auch das hohe Gut der Wissenschaftsfreiheit seine Grenzen erreicht. Immerhin an der Universität Freiburg scheint der Senat dies nun endlich erkannt zu haben.“ erklärt Florentine Schoog abschließend.