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Entschiedene Ablehnung der neuen Studiengebührenpläne der Stuttgarter Landesregierung

Allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro um die Finanzlöcher im Haushalt zu stopfen. Von diesem Vorstoß der Baden-Württembergischen Landesregierung scheint selbst der Wissenschaftsminister Frankenberg (CDU), seines Zeichens Hochschulreformer und Studiengebührenfreund, überrascht worden zu sein. Die Stuttgarter Nachrichten hatten am Donnerstag, den 21.11.02, gemeldet, Ministerpräsident Teufel habe auch für Frankenbergs Ministerium einen Prüfauftrag für die Einführung allgemeiner Studiengebühren angekündigt. Am selben Tag jedoch folgte ein wachsweiches Dementi gegenüber einer Presseagentur. Auf Nachfrage hieß es im Ministerium nur "uns liegt nichts vor, daher müssen wir auch zu nichts Stellung nehmen." Die Agenturmeldung spiegelt jedoch sehr deutlich wider, dass das Thema weiter von Frankenberg verfolgt wird. Dazu meint Harald Wohlfeil, Vorstand des u-asta der Uni Freiburg "Frankenbergs Dementi ist unglaubwürdig, da er zwar den Sachverhalt der Prüfungsanfrage leugnet aber im selben Atemzug sein Anliegen der allgemeinen Studiengebühren bekräftigt. Möglich ist natürlich, dass der Prüfauftrag schlicht noch nicht bei ihm eingegangen ist. Es ist zu vermuten, dass mit der Studiengebührendebatte von den allgemeinen Kürzungen im Hochschul- und Bildungsbereich abgelenkt werden soll, oder in Frankenbergs Haus bereits an einem eigenen Studiengebührenmodell gearbeitet wird."

*Auch nachlaufende Studiengebühren sind sozial unverträglich.*

Diese Studiengebühren sollen, so heißt es im Artikel der Stuttgarter Nachrichten, "nachlaufend", d.h. erst nach dem Studium, bezahlt werden. Damit solle niemand wegen seiner finanziellen Situation oder sozialen Herkunft am Studium gehindert werden. Einmal wieder wird die Idee "sozialverträglicher" Studiengebühren aufgefahren. "Sozialverträgliche Studiengebühren gibt es nicht," sagt dazu Angela Geck vom Vorstand des u-asta Freiburg. "Schon jetzt müssen finanziell schwächer gestellte Studierende nach dem Studium die Hälfte des BAföGs zurückzahlen. Mit der Einführung nachlaufender Studiengebühren würde der einzige Lichtblick bei der letzten BAföG-Reform zunichte gemacht, bei der eine Schuldenbegrenzung auf ca. 10.000 Euro eingeführt wurde. Für die Betroffenen entstände ein Schuldenberg, der gerade junge Menschen aus den sogenannten bildungsfernen Schichten von einem Studium abschrecken würde."

*Rückmeldegebühren bereits fest eingeplant*

Aus den kürzlich von der Landesregierung vorgelegten Einsparmaßnahmen geht außerdem eindeutig hervor, dass bereits für das nächste Jahr die Wiedereinführung der höchst umstrittenen Rückmelde- und Immatrikulationsgebühren geplant ist ("Einsparmaßnahmen für 2003" vom 19.11.02, S. 8, Epl. 14). Diese Art von Gebühren war bereits 1997 eingeführt, nach starken Protesten der Studierenden und erfolgreichen Klagen gegen diese Verordnung aber zähneknirschend wieder ausgesetzt worden. Am 5. November diesen Jahres wurde die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Die Entscheidung steht noch aus. Im Falle, dass das Land vor Gericht verliert, soll die Gebühr jedoch durch eine Gesetzesänderung wieder eingeführt werden. Auch diese Art von Studiengebühren lehnt der u-asta weiterhin entschieden ab.


erstellt von raph zuletzt verändert: 26.11.2004 22:45
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