Rundmail Nr. 15
vom 15. Dezember 2010
Hallo,
heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Studiengebühren in Baden-Württemberg verhandelt und unsere Klage wie erwartet abgewiesen.
Damit ist der Musterprozess rechtskräftig abgeschlossen. Sobald das Urteil in vollständiger Form an uns zugestellt wurde, haben wir einen Monat Zeit, Verfassungsbeschwerde zu erheben. Das werden wir tun. Über den weiteren Verlauf werden wir euch weiterhin auf diesem Wege informieren.
Mit dem Verwaltungsgericht Freiburg wurde vereinbart, dass die Ruhen gelassenen Verfahren dort nach wie vor unangetastet im Schrank liegen bleiben. Für alle diese Klagen bringt die Entscheidung also nichts Neues.
Frohe Weihnachten und guten Rutsch,
Euer AK Klage