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Rundmail Nr. 9

vom 18. Dezember 2008


Liebe Klagende,

 

endlich ist es so weit: Die Musterklagen in Baden-Württemberg werden am 12. Februar 2009 um 10 Uhr vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt. Der Verwaltungsgerichtshof ist die zweite Instanz der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit und daher der notwendige nächste Schritt auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das allein ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit kippen kann.

 

Zunächst aber werden wir den Verhandlungstermin am 12. Februar nutzen, die wahren Gründe für die Einführung von Studiengebühren und ihre katastrophalen Folgen aufzuzeigen. Viele der Argumente, die die Gegenseite (also Hochschule bzw. Landesregierung) noch vor einem Jahr anbringen konnte, sind mittlerweile entkräftet. – So z.B. das dreiste Vorbringen, Studiengebühren seien nicht abschreckend. Die Verhandlung bietet erneut eine gute Möglichkeit unser Anliegen mitsamt den unzähligen Argumenten gegen Studiengebühren in die Öffentlichkeit zu tragen.

Zu den Erfolgsaussichten: Zwar wähnt sich die Bewegung gegen Studiengebühren nach der Gesetzesänderung in Hamburg (hin zu nachlaufenden Studiengebühren), der Abschaffung der Gebührenpflicht in Hessen und Österreich, der geplanten Änderung in Baden-Württemberg und den ständigen Neuigkeiten über negative Folgen der Gebührenpflicht zu Recht im Aufwind. Ob dieser Wind auch die Gerichtssäle durchlüftet hat, darf bezweifelt werden. Wie schon das erstinstanzliche Verwaltungsgericht hat auch der Verwaltungsgerichtshof nur zwei Möglichkeiten: Entweder aufgrund der sicheren Überzeugung, Studiengebühren seien verfassungswidrig, das Gesetz direkt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Oder die Klagen abzuweisen. Ohne speziell auf die Haltung und Einstellung der Richter einzugehen, wäre ein für uns günstiges Ergebnis schon angesichts des politischen Drucks und der rechtlichen Komplexität höchst überraschend. Für uns ist der Urteilsspruch daher nur ein notwendiges Ereignis auf dem Weg nach Karlsruhe. Rambazamba wird der 12. Februar trotzdem.

Die Zusammenarbeit mit der landesweiten Studierendenvertretung, der LandesAstenKonferenz (LAK) läuft bzgl. der politischen Arbeit auf Hochtouren, so dass wir in der Zeit vor und auch während des Verhandlungstages selbst auch außerhalb des Gerichtssaales deutlich sichtbar machen, dass Studiengebühren abzulehnen sind.

 

Die Verhandlung betrifft alle Musterklagen in Baden-Württemberg. Alle anderen Klagen liegen immer noch gut verwahrt in den Schränken der Verwaltungsgerichte, und dort werden sie liegen bleiben, bis die Musterklagen rechtskräftig abgeschlossen sind, was auch nach dem 12. Februar vorerst nicht passieren wird. Momentan gibt es keinen Grund, diesen Zustand zu ändern (außer ihr benötigt dringend die 2/3 von den gezahlten 105 Euro Gerichtskosten, die ihr wiederbekommt, wenn ihr eure Klage vor einer eventuellen Verhandlung zurückzieht). Daher gilt es, mit den Klagen weiterhin Geduld zu haben, und den politischen Druck gegen Studiengebühren aufrechtzuerhalten.

 

In anderen Bundesländern, in denen gegen die dortigen Landesgesetze geklagt wurde, ist man zum Teil schon weiter. So ist in NRW die zweite Instanz schon durchlaufen – leider mit einem negativen Urteil. Die dortige Klage ist jetzt beim Bundesverwaltungsgericht - der letzten Instanz - anhängig. Danach geht es so oder so zum Bundesverfassungsgericht. Es kann also sein, dass die Musterklage aus NRW obergerichtliche Grundsatzentscheidungen erzwingt, anhand derer die weiteren Chancen unserer Klagen ablesbar sind. Wir werden die dortige Entwicklung genau beobachten und unser weiteres Vorgehen daran ausrichten.

 

Wenn ihr Fragen zu den Klagen habt, schaut bitte auf die Website www.klage-bw.de oder richtet euch nach wie vor an klage@u-asta.de. Zu allgemeinen Fragen rund um Studiengebühren könnt ihr euch an die Studiengebührenberatung des u-asta (Uni) wenden: gebuehrenberatung@u-asta.de oder die Beratung der PH: gebuehren-beratung@gmx.de.

Vor der Verhandlung wird es auf diesem Weg noch weitere Infos geben.

 

Solidarische Grüße

 

euer AK Klage

 

P.S. Wir wünschen allen Klägerinnen und Klägern ein besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest im Kreise ihrer Liebsten und einen guten Rutsch in das Neue Jahr.


erstellt von klage zuletzt verändert: 21.12.2008 17:19
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