Rundmail Nr. 12
vom 31. Mai 2009
Liebe Klagende,
wie ihr vielleicht mitbekommen habt, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - also die Instanz, bei denen unser Musterverfahren gerade hängt – am 29. April 2009 über die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen (NRW) geurteilt und diese für rechtmäßig erachtet. Die ausführliche Begründung des Urteils steht noch aus, eine Pressemittelung des Gerichts gibt es hier.
Direkten Einfluss auf die Musterverfahren aus Baden-Württemberg hat das Urteil zwar nicht, aber es ist wohl klar, dass die Leipziger Richter in unserer Sache nicht anders entscheiden werden. Die Frage, die sich uns jetzt stellt, ist, ob wir unser Verfahren trotzdem aburteilen lassen und anschließend Verfassungsbeschwerde erheben, oder ob wir in Absprache mit dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren dort ruhen lassen, bis eine (geplante, aber noch nicht feststehende) Verfassungsbeschwerde der Studierenden in NRW das begehrte Grundsatzurteil in Karlsruhe (dort sitzt das Bundesverfassungsgericht, das höchste Gericht der BRD) erwirkt hat. Dabei spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle, die wir momentan prüfen.
Hinsichtlich Eurer ruhen gelassenen Verfahren bleibt dabei alles beim Alten.
An dieser Stelle möchte der AK Klage noch mal eine kurze Bemerkung machen:
Wir haben am Anfang zur Klageerhebung aufgerufen, da wir der festen Überzeugung waren, es bestünde eine – wenn auch nicht allzu große – Chance darauf, Studiengebühren juristisch kippen zu können, bzw. den Studiengebühren-Gesetzen zumindest einige Zacken aus der Krone zu schlagen. Heute kann man sagen, dass gerichtliche Erfolge zumindest im Bezug auf Grundsatzfragen zu Studiengebühren nicht erreichbar sind (vorbehaltlich einer wundersamen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes).
Dass mit den Klagen politisch viel Druck ausgeübt wurde und diese sicherlich ein Grund für die jüngsten Gesetzesänderung wie z.B. der Geschwisterregelung waren, hilft leider auch nicht darüber weg, dass alle Klagenden Gerichtskosten gezahlt haben, von denen wir zumindest einen Teil wahrscheinlich nicht mehr wieder sehen. Darüber, dass uns bis jetzt niemand hieraus einen Strick gedreht hat, freuen wir uns und danken wieder einmal für euer Vertrauen in unsere Arbeit.
Hinsichtlich des weiteren Verlaufs werden wir euch beizeiten informieren.
LG
AK Klage