Rundmail Nr. 13
vom 3. Januar 2010
Liebe Klagende,
der ganze Prozess der Studiengebührenklagen befindet sich momentan in der Schlussphase. Unser Musterverfahren liegt in Leipzig beim Bundesverwaltungsgericht, wird aber voraussichtlich nicht mehr entschieden werden, da dort bereits eine Klage aus NRW abgewiesen wurde, und in diesem Verfahren jetzt das Bundesverfassungsgericht angerufen ist, das begehrte Grundsatzurteil über Studiengebühren zu fällen. Es bleibt zu hoffen, dass dem bildungspolitischen Irrsinn irgendeine Grenze aufgezeigt wird.
Wir warten mit unserem Verfahren diese Verfassungsgerichtsentscheidung ab und werden entsprechend dem Ausgang weiter vorgehen. Sind danach jegliche Erfolgschancen geschwunden, werden wir euch anhalten, eure Klagen zurückzunehmen.
Vordrucke hierfür gibt es hier auf der Homepage.
Frohes 2010
Euer AK Klage