Rundmail Nr. 14
vom 21. November 2010
Liebe Klagenden,
hier die aktuellen Infos zu 'eurer' Klage gegen Studiengebühren.
Nach den Abweisungen vor dem Verwaltungsgericht Freiburg und dann vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun relativ überraschend einen Termin für die Verhandlung unserer Musterklage angesetzt, und zwar den 15.12.2010.
Die Leipziger Richter hatten bereits am 29. April 2009 die Klage gegen Studiengebühren aus NRW abgewiesen, zu einem Zeitpunkt also, als unser Verfahren noch beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anhängig war. Die Lage ist also ganz klar die, dass auch wir mit einer Abweisung der Klage aus BW durch das Gericht in Leipzig rechnen müssen.
Gegen die Mannheimer Entscheidung haben wir damals in Leipzig Revision eingelegt und auf inoffiziellem Wege versucht, unser Verfahren dort so lange ruhen zu lassen, bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde aus NRW entschieden hat.
Das Bundesverfassungsgericht war immer unser erklärtes Ziel, denn nur hier lässt sich das gewollte Grundsatzurteil über die Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren erstreiten. Dass dies nun geschehen wird, ist jetzt aber bereits durch die Verfassungsbeschwerde aus NRW sichergestellt. Wir prüfen daher gerade, ob es sinnvoll ist, dass wir nach einer Klageabweisung in Leipzig ebenfalls Verfassungsbeschwerde erheben.
Natürlich werden wir euch rechtzeitig darüber informieren, wie diese Entscheidung ausgefallen ist. Garantiert werdet ihr von uns darüber informiert, sodass ihr, für den Fall, dass wir die Klage zurückziehen, genug Zeit habt, eure Klagen auch zurückzuziehen und dann ja auch 2/3 der damals gezahlten Gerichtskosten (also € 70 von € 105) zurückerstattet bekommt.
Auch über den Ausgang der Verhandlung in Leipzig werdet ihr selbstredend unterrichtet werden.
Beste Grüße
euer AK Klage