Studiengebühren
Juristischer Widerstand und kritische Begutachtung
Studiengebühren sind da. Jetzt schon ist aber klar, dass unsere Ablehnung begründet ist: Landesmittel werden gekürzt, 1144 weniger Studierende sind an der Uni Freiburg eingeschrieben, der ohnehin nicht sozialverträgliche Zinssatz für das Darlehen der Landesbank ist bereits gestiegen. Unser Widerstand gegen die Gebühren kann demnach nicht nachlassen. Der AK Klage des u-asta hat mit seiner Musterklage gegen den ergangenen Bescheid (der sich 487 Freiburger Studierende angeschlossen haben) mit Unterstützung eines renommierten Anwaltes für Verwaltungsrecht hier bereits die erste Instanz auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht hinter sich gelassen. Dort wird sich entscheiden, ob und inwieweit das Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) mit unserem Grundgesetz vereinbar ist.Dennoch müssen wir uns natürlich auch mit der Tatsache auseinandersetzen, dass wir alle dieses Semester zum ersten Mal 500 € für unsere Bildung ausgeben mussten. Dass dieses Geld auch dafür eingesetzt wird, wofür es vorgesehen ist, werden wir weiter mit unserer Arbeit im 12er-Rat und im Senat sicherzustellen versuchen. Die ständige studentische Mitsprache bei der Gebührenverteilung muss als Selbstverständlichkeit etabliert werden.