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Fragen zur Wahl?

  • Uniwahlen?

    Bei den Uniwahlen am 3. Juli gilt es, den Senat, den AStA und die Fakultätsräte neu zu wählen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Zuweisung zu den Wahlräumen nach eurer Wahlfakultät richtet. Zugrunde gelegt wird dabei der Fakultätenzuschnitt, wie er seit dem Wintersemester 2002/2003 gilt.

    Von euch in den Senat zu wählen sind vier, in die Fakultätsräte je fünf oder sechs studentische Mitglieder, deren Amtszeit jeweils ein Jahr beträgt. Gleichzeitig mit der Wahl der SenatorInnen werden die Mitglieder des AStA bestimmt. Dem AStA gehören als stimmberechtigte Mitglieder die vier studentischen SenatorInnen sowie 11 weitere Studierende an.

  • Wahlfakultät?

    Das Studierendensekretariat hat die Schlüssel für die Wahlfakultäten auf den "neuen" Fakultätenzuschnitt angepasst. Solltet ihr eine Fächerkombination haben, die danach unterschiedlichen Fakultäten zugeordnet ist, wird grundsätzlich auf die bisher getroffene Entscheidung hinsichtlich der Wahlfakultät zurückgegriffen.

    Eure Wahlfakultät sollte auf eurem Studi-Ausweis genannt sein und ist meist das erste darauf genannte Studienfach. Bei der Rückmeldung könnt ihr entscheiden, ob diese Zuordnung weiter Bestand haben soll.

  • Senat?

    Die Wahlen zum AStA sind eigentlich Wahlen zum Senat. Der Senat ist neben dem Universtitätsrat das höchste beschlussfassende Gremium der Universität, diesem obliegt die Genehmigung von Berufungen, von Strukturentscheidungen, Änderungen von Satzungen und Prüfungsordnungen. Außerdem obliegt dem Senat die Bestätigung der Wahl des Kanzler und des Rektors/der Rektorin.

    Ein ziemlich wichtiges Gremium also. Sicherlich genau deshalb sieht das Gesetz gerade einmal vier studentischen Mitglieder vor (im Vergleich zu etwa 20 ProfessorInnen). Wir können also mittels unserer Stimmen nicht wirklich mitentscheiden. Aber wir können Anregungen geben, kritisch nachfragen, diskutieren und - ganz entscheidend - wir bekommen auf offiziellem Wege mit, was so an der Uni läuft. Das Amt öffnet Türen, die sonst verschlossen wären. Und dadurch, dass sich die buf-VertreterInnen im Senat an das Mandat der u-asta Gremien binden, können alle Studis darüber entscheiden, wie sich unsere Leute im Senat verhalten sollen.

    Deshalb wollen wir dieses Jahr wieder alle vier SenatorInnen stellen um den direkten Einfluss der Fachschaften und Studierenden auf die Univerwaltung weiter zu stärken. Dazu brauchen wir aber alle eure Stimmen.

    In den Senat wird gewählt, wer auf den Listen, denen nach dem d'Hondt'schen Verfahren die Plätze zugeteilt werden, die meisten Stimmen hat. Lisa Oster, Vincent Heckmann, Thomas Seyfried und David Koch sind von den zuständigen Gremien des u-asta für dieses Amt nominiert worden.

    Wenn Ihr also den u-asta und damit auch die Arbeit der u-Fachschaften unterstützen wollt, aber noch nicht wisst, wem ihr eure vier Stimmen geben sollt, dann sind die genannten vier sicher keine schlechte Wahl.

  • AStA ≠ u-asta?

    Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss), das fächerübergreifende Gremium der Studierenden, vertritt in beinahe allen Bundesländern sämtliche Belange der Studierenden. Das war auch in Baden-Württemberg (und Bayern) bis 1977 so, im "heißen Herbst" jedoch glaubte der schwarze Süden in den ASten Brutstätten des Terrorismus erkannt zu haben. Unser damaliger Landesvater, der ehemalige NS-Marinerichter Hans Filbinger, machte kurzerhand die gewählten StudierendenvertreterInnen mundtot. Seitdem darf sich auch unser AStA nur noch in sportlichen, musischen, kulturellen, fakultätsübergreifenden und eingeschränkt zu sozialen Belangen der Studierenden betätigen.

    Die Verfasste Studierendenschaft, der Zusammenschluss aller an einer Universität eingeschriebenen Studierenden, dem man automatisch angehörte, wurde kurzerhand aufgelöst.

    Die Konsequenzen daraus: der AStA ist auf Mittelzuweisungen angewiesen, statt sich über Beiträge aller Studierenden zu finanzieren. Der oberste Chef des AStA ist der Rektor und aufgrund der hierarchischen Struktur könnte die/der AStA-Vorsitzende seine gesamte Amtszeit lang quasi alles alleine bestimmen, solange es dem Rektor passt. Sonderlich demokratisch finden wir das nicht. Als Krönung ist es dem AStA nicht mehr möglich, sich zu hochschulpolitischen oder gar zu allgemeinpolitischen Themen zu äußern (Studiengebühren, sinkende Ausgaben für Bildungspolitik, Wohnungsnot oder Faschismus).

    Dass nach diesem Modell eine wirkliche Vertretung der Studierenden nicht möglich ist war schon 1977 klar - deshalb gibt es seit nunmehr über dreißig Jahren neben dem AStA den u-asta.

    Der u-asta will alles das leisten, was der AStA zwangsläufig nicht mehr leisten darf, und nutzt dafür Infrastruktur und Informationsmöglichkeiten des offiziellen AStA. Das ist allerdings nur solange möglich, wie buf (die Bündnisliste, die zu den offiziellen Uniwahlen antritt, um das u-Modell weiterzuführen) die absolute Mehrheit im AStA hat.

  • Was ist buf?

    buf ist das Bündnis unabhängiger Fachschaften. Bei den Senats- und AStA-Wahlen tritt buf mit zwei Listen und insgesamt 24 KandidatInnen aus u-Fachschaften und u-asta-Referaten an - zwölf Frauen und zwölf Männern.

    Die Listen mit den KandidatInnen sind hier zu finden.

  • Wieso buf?

    buf = u-asta. u-asta = buf. Alle Angebote des u-asta, seien es BAföG- oder Studiengebühren- oder Wohngeldberatung, oder der u-asta Service mit billigen Büro- und GEPA-Artikeln, können in der jetzigen Form nur mit buf-Mehrheit im AStA angeboten werden. Das basisdemokratische u-Modell funktioniert nur mit absoluter buf-Mehrheit im AStA.

  • Wie - "u-Modell"?

    Das u-Modell, basisdemokratisch und somit von "unten nach oben" aufgebaut, ermöglicht den Studierenden, auch zwischen den Uniwahlen ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen. Mit dem u-Modell ist es möglich, dass Studierende nicht nur in sportlichen und musischen und kulturellen, sondern auch in ökologischen und ökonomischen und politischen Fragen ihre Interessen vertreten können.

  • u-Modell - und weiter?

    Das höchste beschlussfassende Gremium des u-Modells ist laut Satzung der Unabhängigen Studierendenschaft die Vollversammlung. Hier können alle Studierenden über die Politik des u-asta entscheiden. Die Vollversammlung findet mindestens einmal pro Semester statt und ist beschlussfähig, wenn mehr als 200 Studierende abstimmen.

    Das ist natürlich zu wenig, um ständig die Arbeit des u-asta zu gestalten und den Vorstand zu kontrollieren.
    Zwischen den Vollversammlungen nimmt diese Aufgabe die Fachschaftenkonferenz (FSK) wahr. Einmal wöchentlich treffen sich VertreterInnen aller u-Fachschaften, um die weitere Arbeit des u-asta zu koordinieren und Anträge zu diskutieren und zu entscheiden. Sie wählen und kontrollieren den u-asta-Vorstand und die ReferentInnen für die verschiedenen Bereiche wie z.B. SchwuLesBi, Hochschulpolitik, Lehramt, Gender, Umwelt, Studieren ohne Hürden, Kultur, usw. Die Sitzungen sind öffentlich und finden im konf-Raum des Studierendenhaus (Belfortstraße 24) statt.

    Neben der FSK gibt es noch die u-asta-konf, welche aus dem Vorstand und den ReferentInnen besteht. Die konf erledigt die anfallende Arbeit und ist der FSK Rechenschaft schuldig. Untereinander sind alle gleichberechtigt, der Vorstand ist nur zusätzlich im Büro für euch da und kümmert sich um die Koordination.

    Für einzelne Themengebiete, die von dauerhaftem Interesse für die Studierenden sind, hat der u-asta die schon erwähnten Referate eingerichtet, die natürlich immer MitstreiterInnen suchen ;-). Themengebiete, die "nur" aktuell interessant sind, werden im Rahmen eines Arbeitskreises abgehandelt.

  • Fakultätsrat?

    Dem Fakultätsrat einer Fakultät gehören mehrere ProfessorInnen, VertreterInnen des Mittelbaus und fünf bis sechs studentische VertreterInnen an. Der FakRat beschäftigt sich hauptsächlich mit Fragen der Bildung, der Struktur der Fakultät und ihrer Finanzierung und entscheidet über die Neueinrichtung bzw. Schließung von Studiengängen. Auch in diesem Gremium ist die Vertretung der Studierenden durch Studierende sehr wichtig, damit nicht über unsere Köpfe hinweg Entscheidungen getroffen werden, die uns zum Nachteil gereichen. Die studentischen VertreterInnen im FakRat berichten in regelmäßigen Abständen über die Beschlüsse des Gremiums in den u-Fachschaften und werden auch von diesen bei bestimmten Entscheidungen angewiesen.

  • Noch 'ne Frage?

    E-Mail an vorstand#u-asta.de - und schon kommt Post ins Haus!


erstellt von Florian Lehnerer zuletzt verändert: 28.06.2013 18:41
... die VS ist da!
Infos zum Modell und den Wahlen der Verfassten Studierendenschaft.
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