Artikel in der abs-Massenzeitung
David gegen Goliath: Gebührenklage in Baden-Württemberg
Wenn Stuttgarter Beamte der freien Bildung ans Leder wollen, dann arbeiten sie gründlich. Darum gibt es in Baden-Württemberg seit diesem Semester Studiengebühren Marke gnadenlos: 500 €. Härtefälle? Kennt man kaum. Und wer nicht zahlen kann, zahlt später drauf – für den Zwangskredit mit attraktiven 7,2 % Zinsen. Dabei macht die L-Bank, eine landeseigenes Kreditinstitut, ein gutes Geschäft: Das Kreditrisiko tragen die Hochschulen. Dazu verwenden sie wiederum bereits gezahlte Studiengebühren. Das alles ist nicht nur unsozial, es ist auch verfassungswidrig, meinen viele Rechtsexperten.
Damit aber nicht genug. Das Gesetz verwehrt den Studierenden den einfachsten, kostenlosen Rechtsbehelf gegen die umstrittene Gebühr: Widerspruch ausgeschlossen. Es bleibt nur der aufwendige, teurere Weg der Klage binnen Monatsfrist. Und da die ASten in Baden-Württemberg rechtlos sind, können sie die Studierenden nicht vertreten und haben keine Gelder, um Einzelkläger zu unterstützen.
Dennoch ist es einem landesweiten Arbeitskreis von Studierendenvertretern mit Hilfe von ABS, fzs und den Gewerkschaften gelungen, über 2.500 Einzelklagen gegen das Gesetz in Gang einzulegen. Darauf hin wurde das Ministerium nervös, legte eine zentrale Datei mit den Daten aller Kläger an – und holte sich für diesen groben Verstoß gegen den Datenschutz eine bundesweite Ohrfeige. Die Klagewelle und der öffentliche Druck haben die Regierung nun bereits vor der ersten Verhandlung zu einem kleinen Zugeständnis gezwungen: Schwangere sollen befreit werden – „natürlich“ nur, solange es anschließend keine Totgeburt ist.
Das ist aber erst der Anfang. Wenn nötig, ziehen die Kläger wegen der zahlreichen anderen Ungereimtheiten vors Bundesverfassungsgericht. Um die Gebühr komplett zu kippen.