Konsequent gegen Studiengebühren
Konsequent gegen Studiengebühren - aber nicht einfach nur "Dagegen"
Am 15. Dezember 2005 traf der baden-württembergische Landtag eine für alle Studierende äußerst folgenschwere Entscheidung. Mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP wurde die Erhebung allgemeiner Studiengebühren von 500 Euro pro Semester ab dem Sommersemester 2007 beschlossen.
Entscheidende Sätze in dem Gesetz sind folgende:
§3: „Die staatlichen Hochschulen […] und die Berufsakademien erheben für ihr Lehrangebot in einem grundständigen Studiengang oder in einem konsekutiven Masterstudiengang von den Studierenden Studiengebühren nach § 5.“
§5: „Die Studiengebühr beträgt für jedes Semester 500 Euro.“
Von den Gebühren befreit werden sollen u.a. Studierende, die sich vor Beginn des Semesters beurlaubt haben, die ein Kind unter acht Jahren pflegen und erziehen oder bei denen sich ihre Behinderung studienerschwerend auswirkt.
Generell gilt jedoch, dass wer sich nicht rechtzeitig um eine Gebührenbefreiung kümmert Studiengebühren bezahlen muss.
Um das Gesetz (und Studiengebühren) „sozialverträglich“ zu machen, haben sich Ministerium und L-Bank darauf geeinigt, jeder/m Studierenden, die/der die Gebühren nicht direkt finanzieren kann, einen Kredit zu gewähren. Verzinst mit rund 5,7% können so allerdings sehr schnell 10.000 Euro und mehr Schulden am Ende des Studiums zu Buche schlagen.
Unsere Position: Wir lehnen jegliche Form von Studiengebühren kategorisch ab! Die Erhebung von Gebühren ist im Sinne einer fortschrittlichen Bildungspolitik, die einen Zugang zu Bildung für alle gewährleistet und die Bildungsfinanzierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ansieht, nicht zur Finanzierung der Hochschulen geeignet. Das populäre Konstrukt sogenannter „sozialverträglicher“ Studiengebühren stellt einen logischen Widerspruch in sich selbst dar. Stattdessen wird damit versucht, die aus der Erfahrung aller Länder, die bereits allgemeine Studiengebühren eingeführt haben, bekannten, desaströsen sozialen Auswirkungen zu kaschieren und ein falsches, marktorientiertes Bildungsideal zu propagieren.
Im Sinne einer emanzipatorischen Bildungspolitik muss nicht nur das Ziel sein, Studienfinanzierung zu gewährleisten, sondern auch jeglicher strukturellen Diskriminierung durch gesellschaftliche und ökonomische Zwänge entgegen zu treten. Dazu bedarf es eines grundsätzlich gebührenfreien Studiums und einer zwangfreien Sicherung des Lebensunterhalts. Schon heute müssen etwa 65% aller Studierenden arbeiten, um sich ihr Studium finanzieren zu können. Mit der Erhebung von Studiengebühren werden noch mehr Studierende ihren Lebensunterhalt ohne jegliche Erwarbstätigkeit nicht mehr finanzieren können.
Aus diesen und zahlreichen anderen Gründen arbeiten wir auf allen Ebenen gegen das vom Landtag verabschiedete Gesetz und fordern, dass die Einführung von Studiengebühren wieder rückgängig gemacht wird!
Solange sie jedoch beschlossene Sache sind sehen wir es als unsere Pflicht den Studierenden gegenüber an, uns in die Diskussion über Befreiungstatbestände, Härtefallregelungen und die Verteilung/Verwendung von Studiengebühren einzubringen (einzumischen), um zu verhindern, dass die Gelder, die von den Studierenden kommen, über deren Köpfe hinweg nach Gutdünken des Rektorats und der Dekane verteilt und ausgegeben werden. Wir haben uns vehement für die Wiederbelebung der Kommission für Studium und Lehre eingesetzt und diskutieren zur Zeit mit den u-Fachschaften, inwieweit wir uns in der vom Rektorat vorgeschlagenen Kommission, von der es sich das im Gesetz vorgesehene „Benehmen“ einer Vertretung der Studierenden bei der Verteilung/Verwendung der zusätzlichen Gelder einholen will, mitarbeiten werden.
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Deshalb: am 13. Juni alle 4 Stimmen für buf!