Was wird gewählt? Wie wird gewählt? Und vor allem: Warum BVS wählen?
Fachbereichsvertretung
Zu vergebende Plätze: 1 Person pro Fachbereich
Die Fachbereichsvertretung besteht in jedem Fachbereich aus einem*r Vertreter*in und zwei Stellvertreter*innen. Es treten in jedem Fachbereich also in der Regel Listen mit drei Personen an. Du hast bei dieser Wahl eine Stimme, die du einer Person auf den Listen geben kannst. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Person deiner Wahl in ein freies Wahlfeld einzutragen. In einigen Fachbereichen wurden Listen zu spät eingereicht und deshalb stehen keine Personen auf den Wahlzetteln. Die Fachschaften machen dann mit Plakaten und anderen Medien auf die Menschen aufmerksam, die für euren Fachbereich in den Studierendenrat gehen wollen. Diese Personen könnt ihr dann in die Freifelder eintragen. Achtet darauf, dass ihr nur eine Stimme vergebt, sonst ist euer Stimmzettel ungültig.
Durch die offenen Fachbereiche wird direkte Demokratie möglich. Die Fachbereichsvertreter*innen sitzen für deinen Fachbereich im Studierendenrat. Sie sind dort an das imperative Mandat der wöchentlichen Fachbereichssitzung gebunden, an denen du stets teilnehmen kannst und wo du Stimmrecht hast.
Außerdem übernehmen die Fachbereichsvertreter*innen organisatorische und administrative Aufgaben: Sie verwalten beispielsweise die Finanzen des Fachbereichs und sind für die Organisation und den satzungsgemäßen Ablauf der Fachbereichssitzungen verantwortlich.
Initiativen
zu vergebende Plätze: 10
Zusätzlich zu den 33 Fachbereichen wird es im Studierendenrat auch noch 10 Plätze für Initiativen geben. In diesem Jahr treten 10 Initativen an. Durch das Auszählungsverfahren (Adams-Verfahren), erhalten alle Initiativen die mindestens eine Stimme bekommen haben, auch einen Platz im Studierendenrat (das Verfahren wird im Abschnitt zur VS noch genauer erläutert).
Bei dieser Wahl hast du 10 Stimmen zu vergeben, die du frei auf die antretenden Listen und Personen verteilen kannst. Du kannst bis zu zwei Stimmen an eine Person geben (kumulieren) und beliebig viele verschiedene Listen wählen (panaschieren). Du musst nur darauf achten, dass du nicht mehr als 10 Stimmen vergibst, sonst wird dein Wahlzettel ungültig. Es ist natürlich kein Problem, weniger als 10 Stimmen abzugeben.
Die Initiativen treten mit spezifischen inhaltlichen Punkten und Themen an, die sie im Studierendenrat einbringen wollen. Du kannst hier also mit deiner Stimme zusätzlich zu den basisdemokratischen Fachbereichen einzelne Themen und Positionen stärken.
Fakultätsrat
zu vergebende Stimmen: spezifisch nach Fakultät
Bei dieser Wahl hast du so viele Stimmen wie es studentische Mitglieder in dem Fakultätsrat deiner Fakultät gibt, das sind entweder fünf oder sechs.
Der Fakultätsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Fakultäten. Er beschließt in vielen Fragen, stimmt beispielsweise Berufungen, Prüfungsordnungen und dergleichen ab. Außerdem berät er über die Positionen, die der Fakultätsvorstand im Senat einnimmt. Die studentische Stimme ist im Fakultätsrat besonders wichtig, weil hier und in den entsprechenden Kommissionen die Entscheidungen getroffen werden, die den Studienalltag maßgeblich prägen.
In den meisten Fakultäten haben sich die Studierenden auf eine Liste geeinigt, deshalb tritt oft nur eine Liste an. Zusätzlich zu den schon in den Listen eingetragenen Personen können auch in die Freifelder noch weitere Personen, die an der Fakultät eingeschrieben sind, eingetragen und damit gewählt werden. Stehen mehrere Listen zur Wahl, können auch Personen von verschiedenen Listen gewählt werden (panaschieren). Bei dieser Wahl kannst du jeder Person nur eine Stimme geben, kumulieren ist also nicht möglich.
In zwei Fakultäten wurden die Fakultätsratslisten zu spät eingereicht, deshalb stehen dort auf dem Wahlzettel keine Personen, es sind nur Freifelder vorhanden. Die Studierenden an dieser Fakultät werben aber mit Personen die gerne in den Fakultätsrat gehen wollen auf Plakaten und anderen Plattformen. Ihr könnt also die Namen dieser Personen in die Freifelder eintragen. Achtet auch bei dieser Wahl darauf, dass ihr nur so viele Stimmen vergebt wie euch zur Verfügung stehen, sonst wird der Wahlzettel ungültig. Weniger Stimmen abzugeben ist natürlich möglich.
Senat
zu vergebende Plätze: 4
Im Senat, mit dem Unirat das wichtigste und höchste zentrale Unigremium, sitzen die 11 Dekan*innen, 8 gewählte professorale Mitglieder, je vier Mitglieder aus Administration- und Technik und dem Mittelbau, das Rektorat, der Rechtsberater (beratend), die Gleichstellungsbeauftragte und vier studentische Mitglieder. Diese vier studentischen Senator*innen könnt ihr bei dieser Uniwahl wählen. Deshalb habt ihr auch vier Stimmen zur Verfügung. Ihr könnt bis zu zwei Stimmen an eine Person vergeben (kumulieren) und auch Personen von verschiedenen Listen wählen (panaschieren).
Der Senat ist ein sehr bedeutendes Gremium, in dem Prüfungsordnungen, Berufungen und so grundsätzliche Entscheidungen wie der Ausstieg aus dem CHE-Ranking oder die Grundordnung der Uni abgestimmt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Studierenden mit EINER starken Stimme sprechen und damit die Mitbestimmung aller Studierender gewährleistet ist. Aus diesem Grund treten, in Anlehnung an die bisherigen buf-Listen (Bündnis für u-asta und u-Fachschaften) die BVS-Listen (Bündnis VS) a und b an. Gerade in diesem hohem Gremium ist es wichtig, dass nicht von Parteien gesteuerte Partikularinteressen sondern die Meinung möglichst aller Studierender vertreten wird. Deshalb versprechen die Kandidat*innen dieser beiden Listen sich an das imperative Mandat des Studierendenrats zu halten. Da in diesem sowohl 33 Fachschaften, als auch 10 Initiativen beteiligt werden, ist die breite Diskussion und Meinungsfindung gesichert. Direkte Demokratie ist wichtig, in den Fachschaften, dem Studierendenrat UND im Senat: Deshalb am 9. und 10. Juli alle vier Stimmen für die BVS-Listen.