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Artikelaktionen

Die Studiengebühren-Beratung

 

Beratungszeiten:

  • Freitag: 10-12 Uhr
  • nach Absprache

 

Aktuell: Folgeanträge im Fall der Geschwisterregelung

Wer sich bereits im vergangenen Semester erfolgreich aufgrund der Geschwisterregelung hat befreien lassen, muss zur erneuten Befreiung trotzdem einen neuen Antrag stellen. Allerdings müssen die besonderen Nachweise NICHT erneut vorgelegt werden, stattdessen wird auf dem Antragsformular das Kästchen "Folgeantrag" angekreuzt und der Antrag im Übrigen vollständig ausgefüllt.

Auch hier gilt, die Antragstellung allein befreit nicht von der Gebührenpflicht. Erst nach erfolgter Befreiung reduziert sich die Rückmeldegebühr auf den Verwaltungskostenbeitrag. Die Höhe der Rückmeldegebühr und damit den Erfolg der Befreiung könnt ihr auch online in Erfahrung bringen: hier klicken, anmelden und "Gebührenkonto" aufrufen.

 

Aktuell: Stellenausschreibung

Wir suchen 1 NachfolgerIn für die Studiengebührenberatung. Detaillierte Information findest du hier.

 

Kontakt:

 

Anmeldung:

  • Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!

 

Wer wird beraten?

  • Alle Studierenden mit Fragen zu Studiengebühren, Befreiungs- und Finanzierungsmöglicheiten (inbesondere sog. "Studienkredite").

 

Allgemeine Info:

  • Die Studiengebühren-Beratung kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben!
  • Die Berater/innen erhalten für ihre Dienste eine Pauschalvergütung aus gesamtuniversitären Mitteln. Aus diesem Grund kann die Beratung für ratsuchende Studierende kostenlos angeboten werden.

 

Weitere Informationen und Handouts

 


erstellt von raph zuletzt verändert: 12.05.2011 13:08
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