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Protokoll der Sitzung des Referats LA vom 19.1.10

auszugsweise gleichzeitig Konzeptpapier für das Gespräch mit dem Rektorat (TOP 1) und Gerüst für die Stellungnahme zur universitären Studien- und Prüfungsordnung (TOP 2)

 

Beginn:                                                         20.25h

Ende:                                                                       22:48h

Anwesende:                             Franzi, Vincent.

                                                                     

 

Tagesordnung:

TOP 1: Treffen FSen - Rektorat am 26.01.2010

TOP 2: Stellungnahme zur Rahmenprüfungsordnung der Uni Freiburg

TOP 3: Demo Bundeswehr im Klassenzimmer

 

ad TOP 1:

 

Zur Besprechung des Treffens der FSen mit dem Rektorat am 26.01.2010 treffen sich die daran teilnehmenden VertreterInnen der FSen, die das LA betrifft, am Dienstag, den 26.01.2010 um 9.00h s.t. im u-asta. Kommet zahlreich und kommuniziert das bitte an alle Betreffenden!!

 

Folgende Punkte sollen beim Treffen der FSen mit dem Rektorat in einer Woche angesprochen werden:

 

1.) Antwort des Rektorats an Frau Prof. Dr. Cheauré, Dekanin der Philologischen Fakultät, insbesondere auf den abgelehnten Antrag auf Verschiebung der Einführung des modularisierten LA-Studienganges um ein Jahr. (s. Anhang)

Wenn das Rektorat die „Sorge bezüglich der Umsetzung der neuen Gymnasiallehrerprüfungsordnungen“ teilt, soll es das Anliegen der Dekanin unterstützen.

     Es ist nicht nur die Philologische Fakultät die negative Rückmeldungen und Bedenken bezüglich der Umsetzung der GymPO äußert.

ad „erhebliche Bedenken deutlich zu Protokoll gegeben wurden und von Seiten der Vertreter des Kultusministeriums eine Evaluation der neuen GymPO nach gegebener Zeit zugesagt wurde

     Das ist derselbe Fehler wie beim Ba/Ma: erst einen „bedenklichen“ Studiengang einführen, dann die Fehler evaluieren. Das ist unlogisch.

     Es ist fahrlässig und verantwortungslos: Die negativen Konsequenzen der Durchführung der bedenklichen Reform werden Studierende zu tragen haben. Es wird sich letztendlich auf die SchülerInnen auswirken.

ad „um den zum Wintersemester 2010/11 startenden Lehramtsstudierenden optimale Studienbedingungen innerhalb des rechtlich vorgegebenen Rahmens zu bieten

     das ist unmöglich (s.o.)

     Wir fordern: erst die GymPO nach den bisher im Umsetzungsprozess gemachten Erfahrungen evaluieren und ändern (!); u.a. sind häufig viel zu viele obligatorische Studieninhalte vorgeschrieben, die sich nicht zufriedenstellend in die vorgegebene ECTS-Punktzahl „quetschen“ lassen.

     Ist eine grundlegende Änderung der GymPO in allen Fachbereichen nicht möglich, fordern wir die Verlängerung der Regelstudienzeit auf 12 Semester.
Dadurch soll es pro Hauptfach 30 ECTS-Punkte mehr geben, in denen die vorgeschriebenen Studieninhalte untergebracht werden können.
Dadurch hat ein HF insgesamt 124 ECTS-Punkte.
Das ist äquivalent zu einem HF aus den B.A.-Studiengängen, wodurch eine solide fachliche Ausbildung gewährleistet ist und die Berufsaussichten der Studierenden in anderen Bereichen als dem Schulbetrieb vergrößert werden. Gerade in Zeiten der zurückgehenden Lehrerbedarfsprognosen ist das wichtig.

     Weiteres Argument für Reduzierung der Studieninhalte oder (besser) Verlängerung der Regelstudienzeit: Die ECTS-Punkte können dem Arbeitsaufwand entsprechend verteilt werden, was von größter Bedeutung für die „optimalen Studienbedingungen“ ist.

 

2.) Finanzierung des neuen LA-Studiengangs

                  Wir brauchen mehr Geld, wenn wir den LA-Studiengang ordentlich modularisieren wollen.

                  Das Rektorat soll diesen Bedarf mit höchster Dringlichkeit nach Stuttgart melden. Außerdem muss dort zu verstehen gegeben werden, dass die Modularisierung rein logisch nicht „haushaltsneutral“ umgesetzt werden kann: Es werden mehr LV (MPK, Pädagogik, Fachdidaktik) notwendig => mehr € notwendig.

Das MPK darf nicht aus Studiengebühren finanziert werden. Es ist nicht Sinn und Zweck von Studiengebühren, dass sie essentielle Grundausstattung der Lehre finanzieren. Das soll nach Stuttgart gemeldet werden.

Wir fordern im Bildungsstreik Fachdidaktikprofessuren, sodass zumindest eine Hälfte der FD von einem Prof. bestritten werden kann: das braucht neue Lehrstühle = €s.

In vielen Fächern müssen extra LA-Veranstaltungen eingeführt werden, weil GymPO und Bachelor-Prüfungsordnung nicht deckungsgleich sind. Die entsprechenden finanziellen Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

3.) Zur Studien- und Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Lehramt an Gymnasien

s. TOP 2

 

ad TOP 2:

 

Die Studierendenvertretung (Referat LA) fordert, dass sie an der Ausarbeitung der Studien- und Prüfungsordnung aktiv mit ständigem Sitz im zuständigen Gremium mitwirken kann.

Aus unserer Sicht sind an folgenden Punkten der Studien- und Prüfungsordnung Änderungen anzuführen, von denen nicht alle für das Treffen mit dem Rektorat geeignet sind. Ein Exzerpt der Änderungsanträge, die wir für das Gespräch am 26.01.2010 als relevant ansehen, folgt unten.

                  § 2 Abs. 3: Die Anzahl der Semester (10) ist auf 12 zu erhöhen. Die Änderung ist in Abs. 4 sinngemäß fortzuführen. Es hat sich im Umsetzungsprozess herausgestellt, dass die in der GymPO in Anlage A als „obligatorische Studieninhalte“ angeführte Stoffmenge in den meisten Fächern die in 10 Semestern zur Verfügung stehenden Kapazitäten (und damit einhergehend die insgesamt für den Studiengang anvisierten 300 ECTS-Punkte) übersteigt.

                  § 4 Abs. 1: Im zweiten Satz ist der Teil „oder für alle“ [an der Universität angebotenen Studienfächer…] ersatzlos zu streichen, da ein Fachprüfungsausschuss seiner Aufgabe nicht gerecht wird, wenn er für alle Fächer zuständig ist. Des weiteren ist im selben Satz zu „mehrere“ die Konkretisierung „benachbarte“ hinzuzufügen, sodass der letzte Satz lautet: „Ein Ausschuss kann für eines oder mehrere benachbarte an der Universität angebotenen Studienfächer im Lehramt zuständig sein.“

                  § 6 Abs. 4: Dieser Absatz ist uns in seiner Notwendigkeit unklar. Wir fordern weitere Informationen darüber, warum jeweils nur die Hälfte aller Studien- und Prüfungsleistungen und ECTS-Punkte anerkannt werden soll. Eigentlich ist der Absatz ersatzlos zu streichen, da es nicht einsichtig ist, warum man einen Landeshochschulabschluss nicht an verschiedenen Landesuniversitäten erwerben kann, insbesondere in Zeiten der durch Bologna gewünschten Mobilität.

                  § 9 Abs. 1: Im 2. Satz ist „bzw.“ durch „und“ zu ersetzen, sodass der Satz lautet: „Die zu erbringenden Studienleistungen in den Studienfächern sind im Modulhandbuch festgelegt und werden den Studierenden spätestens mit der Ankündigung der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben.“

                  § 10 Abs. 4: Die Formulierung „Macht ein Studierender / eine Studierende durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft, dass er / sie wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden nicht in der Lage ist […]“ ist kritisch. Es muss in diesem Absatz sichergestellt und klar formuliert werden, dass ein Attest, das die Schweigepflicht des Arztes respektiert und folglich nur den Befund „prüfungsunfähig“ beinhaltet, hinreichend ist, um das Recht zu bekommen, Prüfungs- und Studienleistungen „innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige“ Prüfungs- und Studienleistungen „in einer anderen Form zu erbringen.“

                  § 11 Abs. 4: Der zweite Teil des Satzes ist ersatzlos zu streichen, und zwar ab „die freiwerdenden ECTS-Punkte müssen in …“ bis „nach Wahl des / der Studierenden ersetzt werden.“ Es ist aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen, dass einE StudierendeR, der / die zufällig in mehreren Fächern dieselben Kompetenzen erwerben soll, nur aus diesem Grund zum Erwerb von mehr Kompetenzen als in seinen Fächern vorgesehen verpflichtet werden soll. Studierende sind in der Lage, die so freiwerdende Zeit eigenständig und sinnvoll zu gestalten.

                  § 12 Abs. 2: Wir fordern, dass in diesem Absatz (insbesondere hinsichtlich Punkt 1) die Möglichkeit offiziell gewährleistet wird, fachfremde, benotete und ECTS-dotierte Scheine zu erwerben, wenngleich diese nicht im Prüfungssystem der Universität erfasst werden.

                  § 12 Abs. 2 Pkt. 6 ist ersatzlos zu streichen.

                  § 12 Abs 2 Ende: Die Formulierung „oder beurlaubt ist“ am Ende des Absatzes ist ebenfalls ersatzlos zu streichen. Häufig werden Klausuren einer Lehrveranstaltung erst zu Beginn des folgenden Semesters geschrieben. Dem / Der Studierenden im Urlaubssemester wäre der Abschluss einer solchen Lehrveranstaltung aus dem vorangegangenen Semester folglich nicht möglich.

                  § 14 Abs. 2: Satz 1 („Das Verfahren der Bewertung schriftlicher Arbeiten soll vier Wochen nicht überschreiten“) ist folgende Ergänzung hinzuzufügen: „und muss innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen sein.“  Wir sind der Auffassung, dass man schriftliche Arbeiten innerhalb von sechs Wochen korrigiert haben kann. Da die Formulierung „soll“ nicht absolut verpflichtend ist, fordern wir die festgesetzte Begrenzung des Korrekturzeitraums auf sechs Wochen, da viele Lehrveranstaltungen den Nachweis über erfolgreichen Abschluss einer vorangehenden Lehrveranstaltung voraussetzen.

                  § 15 ist ersatzlos zu streichen, da er gegen die Lehrfreiheit der Dozierenden verstößt. Außerdem wäre uns nicht nachvollziehbar, warum selbst bei Inkrafttreten der Gleitklausel die korrekte Antwort auf 50% der gestellten Fragen immer noch Voraussetzung für das Bestehen der Klausur ist.

                   $ 17 halten wir für sehr kontrovers und soll deshalb in der nächsten regulären Referatssitzung am kommenden Dienstagabend, den 26.01.2010, besprochen werden. Bis dahin bitte eigene Meinungsbildung.
„Virtuelle“ Studien- und Prüfungsleistungen unter Einsatz der Neuen Medien

(1) Studienleistungen und studienbegleitende Prüfungsleistungen können auch unter Einsatz der Neuen Medien erbracht werden, sofern im jeweiligen Fachbereich dafür die technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei Prüfungen vor Ort kommen vor allem Online-Prüfungen in Betracht. Prüfungen können aber auch als Distanzprüfungen an anderen Einrichtungen, vor allem an anderen Hochschulen, durchgeführt werden (z.B. als Online-Prüfungen, im Wege einer Video-Konferenz oder unter Einsatz des „Shared Whiteboard“).

(2) Über die näheren Einzelheiten für die Erbringung der Studien- und Prüfungsleistungen unter Einsatz der Neuen Medien entscheidet der jeweilige Fachprüfungsausschuss. Die §§ 9 bis 15 gelten entsprechend. Darüber hinaus hat der jeweilige Fachprüfungsausschuss zu gewährleisten, dass die Grundsätze eines fairen Prüfungsverfahrens eingehalten werden. Insbesondere muss - vor allem bei  Distanzprüfungen - eine Identitätskontrolle des Prüflings sowie die Einhaltung der an der Universität XX üblichen Prüfungsstandards gesichert sein (z.B. Ausschluss von nicht erlaubten Hilfsmitteln, zeitliche Parallelität zwischen Distanzprüfungen und Prüfungen vor Ort, Aufsichtsverpflichtung).

 

                  § 22 Abs. 2: Die Festsetzung, dass die Akademische Zwischenprüfung studienbegleitend durchgeführt werden soll, ist aus unserer Sicht eine unnötige Einschränkung der Fächer in ihrer Gestaltungsfreiheit der Studiengänge. In Anlehnung an GymPO § 10 Abs. 1 („Sie kann aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen bestehen.“)  fordern wir folgende Änderung in Satz 1: „wird studienbegleitend durchgeführt“ wird ersetzt durch „kann studienbegleitend durchgeführt werden“.

                  § 25 Abs. 1: Der Zusatz „innerhalb seiner / ihrer Hochschule“ ist ersatzlos zu streichen. Es spielt aus unserer Sicht keine Rolle, an welcher Hochschule einE StudierendeR sein / ihr Studium weiterführt, wenn der Prüfungsanspruch in einem Hauptfach erloschen ist.

                  § 29 Abs. 3 ist zu ergänzen durch den Zusatz „unter vollständiger und großzügiger Anerkennung aller bisher erbrachten Leistungen“ am Ende des Absatzes. Insbesondere die Anerkennung von nach der alten Prüfungsordnung erbrachten Leistungen im Fall eines Hauptfachwechsels ist aus unserer Sicht ein brisantes Thema. Den Studierenden müssen alle Möglichkeiten der Anrechnung gewährleistet werden.

 

 

 

 

Für das Gespräch der FSen mit dem Rektorat schlagen wir eine Auswahl aus folgenden Kritikpunkten vor:

                  § 2 Abs. 3: Die Anzahl der Semester (10) ist auf 12 zu erhöhen. Die Änderung ist in Abs. 4 sinngemäß fortzuführen. Es hat sich im Umsetzungsprozess herausgestellt, dass die in der GymPO in Anlage A als „obligatorische Studieninhalte“ angeführte Stoffmenge in den meisten Fächern die in 10 Semestern zur Verfügung stehenden Kapazitäten (und damit einhergehend die insgesamt für den Studiengang anvisierten 300 ECTS-Punkte) übersteigt.

                  § 10 Abs. 4: Die Formulierung „Macht ein Studierender / eine Studierende durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft, dass er / sie wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden nicht in der Lage ist […]“ ist kritisch. Es muss in diesem Absatz sichergestellt und klar formuliert werden, dass ein Attest, das die Schweigepflicht des Arztes respektiert und folglich nur den Befund „prüfungsunfähig“ beinhaltet hinreichend ist, um das Recht zu bekommen, Prüfungs- und Studienleistungen „innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige“ Prüfungs- und Studienleistungen „in einer anderen Form zu erbringen.“

z.B. als Zusatz: „im Rahmen der Schweigepflicht des Arztes“

                  § 29 Abs. 3 ist zu ergänzen durch den Zusatz „unter vollständiger und großzügiger Anerkennung aller bisher erbrachten Leistungen“ am Ende des Absatzes. Insbesondere die Anerkennung von nach der alten Prüfungsordnung erbrachten Leistungen im Fall eines Hauptfachwechsels ist aus unserer Sicht ein brisantes Thema. Den Studierenden müssen alle Möglichkeiten der Anrechnung gewährleistet werden.

 

§ 29 Abs. 3 sollte besondere Priorität bekommen. Die anderen Kritikpunkte empfinden wir als zu speziell, als dass sie in einer Runde, die sich nicht nur aus Lehrämtlern zusammensetzt, von großem Interesse sein würden.

 

ad TOP 3:

 

Es wird einstimmig entschieden, dass wir an der Demo „Bundeswehr raus aus dem Klassenzimmer“ am Samstag, den 23.01.2010, teilnehmen wollen. Sie startet um 15.00 h auf dem Platz der Alten Synagoge in Freiburg.


erstellt von AK Lehramt zuletzt verändert: 25.02.2010 19:36
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