Unterausschuss der Senatskommission für Studium und Lehre
Historie
Einsetzung des Unterausschusses der Ständigen Senatskommission für Studium und Lehre durch Senatsbeschluss vom 23.03.2011.
Zusammensetzung
Dem Unterausschuss gehören an:
- Prorektor/in für Lehre als Vorsitende/r
- ein/e Professor/Professorin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
- ein/e Studiendekan/in
- ein studentisches Mitglied
- die Leiterin / der Leiter der Stabsstelle Rechtsangelegenheiten mit Bezug zu Studium und Lehre (JSL)
Der/die Studiendekan/in und das studentische Mitglied sind gleichzeitig Mitglieder der Senatskommission für Studium und Lehre.
Die Wahl des Professors/ der Professorin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erfolgt auf Vorschlag des/der Prorektors/Prorektorin für Lehre durch den Senat.
Dieser / diese Professor/in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kann jederzeit als Sachverständige/r zu den Sitzungen der Senatskommission für Studium und Lehre hinzugezogen werden.
Das studentische Mitglied und der/die Studiendekan/in werden durch die Senatskommission für Studium und Lehre bestimmt.
In Abhängigkeit von den zu behandelnden Studien- und Prüfungsordnungen zieht der Unterausschuss die jeweils verantwortlichen Studiendekane und weitere studentische Mitglieder der Senatskommission Studium und Lehre hinzu.
Aufgaben
Der Unterausschuss der Ständigen Senatskommission für Studium und Lehre befasst sich mit Studien- und Prüfungsordnungen.
Voraussetzungen
Der/die BewerberIn solte sich mit Studien- und Prüfungsordnungen gut auskennen. Tätigkeit in einer Studienkommission oder einem Prüfungsaufschuss ist eine gute Voraussetzung. Eine gut Vernetzung und Absprache mit den studentischen Senatsmitgliedern ist Pflicht.
Arbeitsaufwand
Der Kommission tagt nach Bedarf, ca. einmal im Monat. Die Vorbereitung der Sitzungen dauert zwischen einer und vier Stunden, die Sitzung selbst je ungefähr zwei Stunden.