AK Gute Lehre statt Anwesenheitspflicht
Neuer Anlauf zur Überwindung der Anwesenheitspflicht an der Uni Freiburg ...
Auf der Vollversammlung des Sommersemesters 2011 wurde erneut das Thema Anwesenheitspflicht aufgegriffen. Denn obwohl viele Studierende schon länger gegen diese Einschränkung einer selbstbestimmten Studiengestaltung protestieren, hat sich an der Uni Freiburg noch kaum etwas getan.
Auf der VV wurde deshalb ein ausführlicher Antrag zur Abschaffung der Anwesenheitspflicht verabschiedet. Dieser fordert eine umfassende Abschaffung der Anwesenheitspflicht. Ausnahmen sollen einzig bei Exkursionen und Laborpraktika bestehen. Genau dort müssen jedoch die Regelungen zur Anwesenheit deutlich gelockert werden.
Mit einem in Anschluss an die VV gegründeten Arbeitskreis möchten wir unsere Vision einer guten Lehre, welche auf repressive und entmündigende Instrumente wie die Anwesenheitspflicht verzichtet, verwirklichen.
Kontakt zum Arbeitskreis
- Wenn du auf unseren Mail-Verteiler möchtest, schreib einfach eine leere Mail an anwesenheitspflicht-on#u-asta.uni-freiburg.de
- Bei Fragen kannst du auch direkt an "anwesenheitspflicht#u-asta.uni-freiburg.de" schreiben
- Der AK freut sich immer über engagierte Neu-Mitglieder!
Materialien zum Vollversammlungs-TOP "Anwesenheitspflicht"
- Antragsübersicht (inkl. Begründung der Forderung nach einer Abschaffung der Anwesenheitspflicht)
- Antrag 1: Generelle Abschaffung der Anwesenheitspflicht
- Antrag 2: Abschaffung der Anwesenheitspflicht mit Ausnahme von Exkursionen und Laborpraktika bei gleichzeitiger Lockerung der dortigen Anwesenheitsregelungen (von der VV mit großer Mehrheit angenommen)
- Antrag 3: Abschaffung der Anwesenheitspflicht in Vorlesungen und Tutoraten
- Thesenpapier zur Kritik der Anwesenheitspflicht (von Simon Hartmann und David Koch)
- Dokumentation der Debatte des AK Inhalt der Audimax-Besetzung 2009 an der Uni Freiburg zum Thema "Anwesenheitspflicht in Seminaren abschaffen?"
Rechtliche Fragwürdigkeit der Anwesenheitspflicht
Neben der insbesondere in den VV-Materialien dargelegten ideellen Argumentation gegen die Anwesenheitspflicht, lässt sich diese auch aus rechtlichen Gründen in Frage stellen. Hierzu einige Verweise ...
- die Anwesenheitspflicht widerspricht der im Hochschulrahmengesetz § 4 Absatz 4 festgeschriebene "Freiheit des Studiums"
- Aus diesem Grund stellt auch der Prorektor für Lehre und Studium der Uni Essen-Duisburg fest, dass die Anwesenheitspflicht „rechtlich nur in begrenztem Umfang zulässig“ ist. (siehe das diesbezügliche Schreiben vom Dez. 2009)
- Da über Anwesenheit kein Lernstoff oder bestimmte Kompetenzen erhoben werden können, kann sie nicht als Prüfungsvorleistung herangezogen werden. In diesem Zusammenhang stellt der Prorektor für Bildung der TU Dresden fest, dass „prüfungsrechtlich (…) die Präsenz in Lehrveranstaltungen ohne Relevanz [ist]“. (siehe das diesbezügliche Schreiben vom Okt. 2009)
Von einem Freiburger Professor, der hinter der Anwesenheitspflicht steht, wurde in Anbetracht dieser rechtlichen Zweifel angemerkt, dass für Freiburg ein anderes Landeshochschulgesetz (LHG) als für Duisburg-Essen oder Dresden gelte. Eine Prüfung der verschiedenen LHGs durch unseren AK ergab jedoch, dass sich im baden-württembergischen Hochschulgesetz kein Passus finden lässt, der eine Einschränkung der Studierfreiheit durch Anwesenheitspflicht eröffnet oder diese gar zu einer Prüfungsvoraussetzung erklärt.
Wer ist überhaupt verantwortlich für die Anwesenheitspflicht?
Oft weisen Dozierende die Verantwortung für die Anwesenheitspflicht von sich. Demgegenüber lässt sich aus der Antwort des Rektorats auf den Forderungskatalog der Freiburger Uni-Besetzung von Herbst 2009 herauslesen, dass womöglich genau dort die Verantwortlichkeit liegt:
"Das Rektorat teilt die Auffassung, dass es zur Mündigkeit der Studierenden gehört, selbständig über die Art der Aneignung von Lehrinhalten zu entscheiden. Da die Verantwortung für die Durchführung einer Veranstaltung und das hierbei angewandte didaktische Konzept jedoch bei den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten liegt, kann und will das Rektorat keine pauschalen Vorgaben zur Anwesenheitspflicht machen." (S. 10 f. des Antwortschreibens des Rektorats an die Freiburger Besetzer/innen)
Dies bedeutet, dass wir mit unserer ideellen Argumentation auf die Dozierenden zugehen müssen, um sie dazu zu bewegen, von der Anwesenheitspflicht abzurücken.
Gleichzeitig müssen wir angebliche "formelle Vorgaben" aufdecken, durch welche die Anwesenheitspflicht fälschlicherweise gerechtfertigt wird. Denn einigen Dozierenden wird nicht bewusst sein, dass die Anwesenheitspflicht rechtlich fragwürdig ist und dies selbst, wenn sie in der Prüfungsordnung verankert ist. In Anbetracht der weiter oben zitierten Dokumente dürfte sie nämlich dort gar nicht stehen.
Mit unserem AK sind wir derzeit am Prüfen, in welchen Prüfungsordnungen tatsächlich eine Pflicht zur Anwesenheit festgeschrieben ist bzw. auf welche sonstigen "formellen Vorgaben" sich bei der Rechtfertigung dieser berufen wird.
Eine frühere Recherche über die Fachschaften zur Anwesenheitspflicht ergab im Dezember 2010, dass auf extrem unterschiedliche Weise mit diesem Instrument an unserer Uni umgegangen wird. Sogar zwischen sehr ähnlich strukturierten Fächern wie z.B. Politik und Soziologie wurden große Unterschiede deutlich.
Wenn Du uns zum Umgang mit der Anwesenheitspflicht aus deinem Fachbereich berichten kannst oder uns bei unserer Recherche dazu unterstützen möchtest, melde dich einfach unter: anwesenheitspflicht#u-asta.uni-freiburg.de
Links zum Thema "Anwesenheitspflicht"
- Gute Übersichtsseite im wiki der Bildungsstreik-Bewegung mit Material und Berichten von verschiedenen Hochschulen zur Überwindung der Anwesenheitspflicht
- Rede von Lennart Lein (u-asta Vorstand 2011/12) zur Erstsemesterbegrüßung, welche die Anwesenheitspflicht in Frage stellt
- Streitgespräch im Magazin "uni lernen" zwischen David Koch (u-asta Vorstand 2010/11) und Prof. Wagschal über den Sinn oder auch Unsinn von Anwesenheitspflicht (Seite 18 - 21)
- Artikel "Der zähe Abschied von der Präsenzpflicht" aus der FAZ vom 19.05.11: (inkl. relativ kritischer Äußerungen zur Anwesenheitspflicht durch die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Margret Wintermantel)