Die Vollversammlung (VV)
In der Unabhängigen Studierendenschaft gibt es verschiedene Formen der Vollversammlung. Neben der gewöhnlichen Vollversammlung (VV) der Studierenden der Universität Freiburg gibt es noch die Vollversammlung der Studierenden eines bestimmten Fachbereichs.
Vollversammlung aller Studierenden
Mindestens einmal pro Semester findet die Vollversammlung der Studierenden der Universität Freiburg statt, und alle Studierenden sind zur Teilnahme daran aufgerufen. Die Beschlüsse der VV sind für den u-asta und alle seine Vertreter*innen bindend. Darunter fallen der Vorstand, die Referate und die studentischen Vertreter*innen in den Gremien der Universität und des Studentenwerks, sofern sie über die buf-Listen gewählt wurden bzw. vom u-asta entsandt wurden. Die VV wird von der Fachschaftenkonferenz oder auf den Wunsch von mindestens 50 Studierenden einberufen.
Hier findest du Protokolle der früheren Vollversammlungen.
Fachbereichsvollversammlung
An einer Fachbereichsvollversammlung (FBVV) können alle Studierende des jeweiligen Fachbereichs teilnehmen. Diese Form der Vollversammlung findet zu wichtigen Anlässen statt, die besonders diesen Fachbereich betreffen. Meistens wollen dabei auch die zugehörigen Fachschaften die Meinung der betroffenen Studierenden einholen, um beim weiteren Vorgehen deren Wünsche bzw. Kritik zu berücksichtigen.