Rundfunk
Eine Ebene höherHier findest du den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und ein Merkblatt. ACHTUNG - ab dem 01.04.2005 ist eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nur noch für BAföG-EmpfängerInnen, Arbeitslose, Schwerbehinderte, SozialhilfeempfängerInnen und Personen mit geringem Einkommen möglich!
- rundfunkgebuehrenbefreiung_antrag.pdf — — zuletzt verändert: 29.03.2011
- rundfunkgebuehrenbefreiung_informationen.pdf — — zuletzt verändert: 29.03.2011