Die Studiengebühren-Beratung
Beratungszeiten:
- Freitag: 10-12 Uhr
- nach Absprache
Aktuell: Folgeanträge im Fall der Geschwisterregelung
Wer sich bereits im vergangenen Semester erfolgreich aufgrund der Geschwisterregelung hat befreien lassen, muss zur erneuten Befreiung trotzdem einen neuen Antrag stellen. Allerdings müssen die besonderen Nachweise NICHT erneut vorgelegt werden, stattdessen wird auf dem Antragsformular das Kästchen "Folgeantrag" angekreuzt und der Antrag im Übrigen vollständig ausgefüllt.
Auch hier gilt, die Antragstellung allein befreit nicht von der Gebührenpflicht. Erst nach erfolgter Befreiung reduziert sich die Rückmeldegebühr auf den Verwaltungskostenbeitrag. Die Höhe der Rückmeldegebühr und damit den Erfolg der Befreiung könnt ihr auch online in Erfahrung bringen: hier klicken, anmelden und "Gebührenkonto" aufrufen.
Aktuell: Stellenausschreibung
Wir suchen 1 NachfolgerIn für die Studiengebührenberatung. Detaillierte Information findest du hier.
Kontakt:
Anmeldung:
- Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!
Wer wird beraten?
- Alle Studierenden mit Fragen zu Studiengebühren, Befreiungs- und Finanzierungsmöglicheiten (inbesondere sog. "Studienkredite").
Allgemeine Info:
- Die Studiengebühren-Beratung kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben!
- Die Berater/innen erhalten für ihre Dienste eine Pauschalvergütung aus gesamtuniversitären Mitteln. Aus diesem Grund kann die Beratung für ratsuchende Studierende kostenlos angeboten werden.
Weitere Informationen und Handouts
- Praktische Hinweise zur Antragstellung in besonders gelagerten Fällen
- Handout zu den Befreiungsregelungen
- Übersicht zur Gesetzesänderung 2009 sowie insbesondere zur Geschwisterregelung, letzte Änderung: 14.07.2009
- Übersicht über die aktuellen Darlehenskonditionen, letzte Änderung: 27.04.2010
- Handout zur Befreiung aufgrund einer erheblich studienerschwerenden Behinderung iSv § 6 I 1 Nr. 3 LHGebG