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Gemeinsame Business and Law Kommission

Aufgabe der Gemeinsamen „Business and Law“-Kommission ist es, auf Vorschlag des Vorstands über die Studienpläne aus dem Bereich „Wirtschaft und Recht“ und den Vorschlag für Studien- und Prüfungsordnungen zu beschließen.

Gemäß § 9 der Verwaltungs- und Benutzungsordnung wird die Gemeinsame Kommission vom Senat auf zwei Jahre gewählt. Sie besteht aus je zwei Professoren/Professorinnen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät sowie aus einem wissenschaftlichen Mitarbeiter/einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin und einem Studierenden/einer Studierenden. Die Amtszeit des studentischen Mitglieds beträgt ein Jahr.


erstellt von vorstand zuletzt verändert: 27.11.2012 17:22
... die VS ist da!
Infos zum Modell und den Wahlen der Verfassten Studierendenschaft.
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