Gemeinsame Business and Law Kommission
Aufgabe der Gemeinsamen „Business and Law“-Kommission ist es, auf Vorschlag des Vorstands über die Studienpläne aus dem Bereich „Wirtschaft und Recht“ und den Vorschlag für Studien- und Prüfungsordnungen zu beschließen.
Gemäß § 9 der Verwaltungs- und Benutzungsordnung wird die Gemeinsame Kommission vom Senat auf zwei Jahre gewählt. Sie besteht aus je zwei Professoren/Professorinnen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät sowie aus einem wissenschaftlichen Mitarbeiter/einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin und einem Studierenden/einer Studierenden. Die Amtszeit des studentischen Mitglieds beträgt ein Jahr.