Übersicht über den Stand der Klagen
Hier findet ihr, sortiert nach Bundesland, eine Übersicht über den Stand der jeweiligen Verfahren gegen die Studiengebühren.
Allgemein: Der freie Zusammenschluss von studentinnenschaften (fzs) hat Beschwerde vor dem UN Ausschuss für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte eingereicht. Dieses Gremium wacht über die Einhaltung des UN-Sozialpakts, der die schrittweise Einführung eines entgeltfreien Hochschulstudiums vorschreibt und auch in Deutschland rechtsverbindlich ist. Eine Entscheidung, die allerdings "nur" politische Folgen hat, steht noch aus. Zur Kampagnenseite des fzs >>>
Baden-Württemberg: Gegen die Entscheidungen von drei der vier landesweiten Verwaltungsgerichten im Sommer 2007 (in Freiburg, Karlsruhe, und Sigmaringen, das VG Stuttgart warten wohl den Gang der anderen Verfahren ab) wurde Berufung eingelegt. Diese wurde im Februar 2009 vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt und von diesem zurückgewiesen. Die Seiten der einzelnen Klagegruppen findet ihr unter der Rubrik Links.
Nordrhein-Westfalen: In NRW sind die Klagen gegen die Studiengebühren am weitesten vonrangeschritten. Am 29. April 2009 wurde die Revision der Klage des Asta Paderborn abgewiesen. Die Studierendenvertreter prüfen gerade, ob sie Verfassungsbeschwerde erheben. Mehr Infos gibt es hier und hier.
Hessen: In Hessen besteht eine spezielle Situation, da die dortige Landesverfassung konkrete Aussagen zur Entgeltfreiheit von öffentlicher Bildung trifft. Deshalb wurde vor dem hessischen Staatsgerichtshof geklagt. In einer knappen Entscheidung hielt die Mehrheit der dortigen Richter das Gesetz für landesverfassungsgemäß (Vgl. das Urteil und das Sondervotum). Egal, denn der politische Druck der Gebührengegner hatte Erfolg: Eine Mehrheit aus SPD, den Grünen und der Linkspartei hat die Studiengebühren in Hessen zum Wintersemester wieder abgeschafft.
Hamburg: In Hamburg gibt es seit dem Sommersemester 2007 allgemeine Studiengebühren. Natürlich wird auch dort dagegen geklagt. Ergebnis des politischen Drucks: Die Einführung nachgelagerter Studiengebühren zum Wintersemester (das kommentierte Gesetz gibt es hier). Aktuelle wichtige Neuigkeiten von den dortigen Klagen sind uns nicht bekannt.
Bayern: Im Mai 2007 reichten über 1000 Studierende Klage gegen die Studiengebühren ein. Eine Entscheidung des bayrischen Verwaltungsgerichtshofs steht noch immer (!) aus. Immerhin: Der politische Druck hat - auch ohne Urteil - erreicht, dass künftig nur einmal pro Familie Studiengebühren fällig werden. Das zumindest steht im Koalitionsvertrag von CSU und FDP.