15.11.2007: Befreiungsregelung der Uni Freiburg rechtswidrig
Nach der gestrigen mündlichen Verhandlung hat das VG Freiburg entschieden, dass die Regelungen zur Hochbegabtenbefreiung der Universität Freiburg rechtswidrig sind. „Das starre Konzept der Universität Freiburg, lediglich Stipendiaten bestimmter Stiftungen und Studierende mit einem IQ ab 130 zu befreien ist gescheitert“, attestiert Jonathan Nowak, Vorstand des Unabhängigen Allgemeinen Studierendenausschusses (u-asta), der Studierendenvertretung an der Universität Freiburg.
„Die Universität wird so dazu gezwungen, tatsächliche Einzelfallentscheidungen bei der Hochbegabtenbefreiung zu treffen, anstatt nur in sachwidrigen Pauschalisierungen zu denken und zu handeln“ freut sich auch Henrike Hepprich, ebenfalls u-asta-Vorstand.
Thorsten Deppner, einer der Kläger, der sich jetzt auf einen neuen Bescheid der Universität Freiburg freuen kann, erklärt, dass es ihm bei seiner KIage ums Prinzip ging: „Zwar bin ich selbst ehemaliger Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes, aber deshalb weiß ich eben auch, welch starken Einfluss die soziale Herkunft auf die Auswahlverfahren in diesen Stiftungen hat. Wenn die Universität schon Hochbegabte befreien will, dann soll sie es wenigstens nach gerechten Kriterien tun.“
Die Studierendenvertretung kritisierte schon immer die Befreiungspraxis der Universität Freiburg. „Durch dieses Urteil sehen wir uns nun auch rechtlich bestätigt“, so Nowak abschließend.
Für Rückfragen und O-Töne stehen Ihnen Jonathan Nowak und Henrike Hepprich telefonisch unter 0761/203-2033 oder per eMail unter vorstand@u-asta.de gerne zur Verfügung.