Lohnkürzung bei studentischen Beschäftigten an wissenschaftlichen Einrichtungen in Baden-Württemberg
Die neue Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums, die eine Verringerung der Stundenlöhne von studentischen Hilfskräften vorschreibt, wird vom u-asta der Universität Freiburg entschieden abgelehnt. Eine solche Sparmaßnahme ist insbesondere unter dem Aspekt, dass studentische Hilfskräfte in der Regel deutlich mehr Arbeit leisten müssen, als sie vergütet bekommen, schwer verständlich. Wir sehen zudem die Gefahr, dass sich eine solche Sparmaßnahme äußerst negativ auf die Studienbedingungen auswirken könnte, da es bereits zu den vorherigen Löhnen äußerst schwierig war, Interessierte für die offenen Stellen zu finden. Eine weitere Lohnsenkung wird das Problem, geeignete Kandidaten für offene Stellen zu finden, weiter verschärfen und somit die Qualität der Lehre verschlechtern. Der u-asta der Universität Freiburg fordert daher, die Verwaltungsvorschrift rückgängig zu machen und stattdessen eine Vergütungserhöhung zu überdenken, so dass eine weitere Abwanderung von qualifizierten studentischen Hilfskräften hin zu lukrativeren außeruniversitären Jobangeboten gestoppt wird.