20.4.2007: Studierende stimmen geschlossen gegen Verwendungsvorschlag des Rektorates
Zu Beginn des Sommersemesters ist die Diskussion über die Verwendung der Studiengebühren vorläufig abgeschlossen: Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden (Zwölferrat) stimmten geschlossen gegen den Verwendungsvorschlag des Rektorates. Das Rektorat kann sich über das Votum aber hinwegsetzen und hat dies auch getan. Ein Großteil der Mittel wird daher zum Ausgleich von Kürzungen und zum Erhalt bisheriger Maßnahmen verwendet. Als zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Lehre wird nur ein kleiner Teil der Gebühren verwendet, die alle Studierenden unabhängig von ihrer sozialen Situation zahlen müssen.
Alleine wenn man die Kürzungen des Landes, die Umschichtung in den Forschungshaushalt und die sonstigen Ausgaben zum Erhalt von bisher anderweitig finanzierten Maßnahmen einrechnet, bleiben nur noch 66 % der eingenommenen Gelder übrig. Hinzu kommt, dass eine Vielzahl der geplanten Ausgaben mit Mehrkosten begründet wurde, die durch die verschiedenen Reformprojekte des Landes entstehen (Umstellung auf die neuen Bachelor-/Master-Studiengänge, Umsetzung von Vorgaben des neuen Landeshochschulgesetzes oder Maßnahmen im Rahmen des Projekts „Hochschule 2012“). Anstatt dass das Land die Kosten für diese Reformen selbst übernimmt, müssen die Studierenden nun z. B. eine leistungsfähigere EDV zur Bewältigung des deutlich komplizierteren Veranstaltungsbelegungsverfahrens der neuen Bachelor-Studiengänge bezahlen. Von einer Verbesserung der Lehre kann bei diesen Ausgaben also auch nicht die Rede sein, sodass wohl kaum mehr als die Hälfte der Gebühren überhaupt als tatsächlich zusätzliche Mittel eingesetzt werden können.
Auch der Senat der Universität Freiburg musste dies in seiner Sitzung am 21. März eingestehen. Er lehnte mir professoraler Mehrheit einen Antrag der Studierenden ab, der forderte, die Gebühren vollumfänglich und unmittelbar zur Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen. Angesichts einer seit 1997 nicht mehr an die Bedürfnisse der Hochschulen angepassten Landesfinanzierung und stetigen Kürzungen im Bildungsbereich sah sich die Mehrheit der Senatsmitglieder offensichtlich nicht in der Lage, dieses Versprechen der Politik einzulösen.
„Wenn aber Strukturen geschaffen werden, ohne eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen, wenn der Universitätsbetrieb so ohne die angeblich zusätzlichen, privaten Gelder der Studentinnen und Studenten selbst nicht mehr möglich ist, so ist das ein fatales Eingeständnis des Versagens der Bildungspolitik auf allen Ebenen. Die Öffentlichkeit und die Studierenden wurden getäuscht, als ihnen nicht nur vom Wissenschaftsminister erklärt wurde, dass die Gebühren zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden sollen und zusätzlich zur Verfügung stünden“, so der Zwölferrat in seiner Stellungnahme vom 28. März 2007.
Auch die Behauptung der Universität, durch Studiengebühren „verdoppeln sich die Mittel, die den Fakultäten für Studium und Lehre zur Verfügung stehen“ ist schlichtweg falsch: Alleine die Personalkosten aller Professorinnen und Professoren, die zumindest nach unserer Auffassung eine wesentliche Rolle in der Lehre spielen, werden vom Rektorat bei dieser Rechnung einfach außen vor gelassen. Das Gesamtbudget der Universität beträgt ca. 330 Millionen Euro, die verbleibenden zusätzlichen Mittel aus Studiengebühren machen davon nur wenige Prozentpunkte aus.
„Zwei wesentliche Zusagen bei der Einführung von Studiengebühren – die Mitspracherechte der Studierenden und der ausschließliche Einsatz der Gelder zur Verbesserung der Lehre – wurden also nicht erfüllt. Spätestens damit ist dem baden-württembergischen Gebührenmodell die Legitimation entzogen“, so der Zwölferrat abschließend.
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