Demokratische Hochschule
Die Position des u-asta zur (für 2014 angekündigten) Novelle des Landeshochschulgesetzes (LHG) wird in der "Freiburger Erklärung für eine demokratische Hochschule" verdeutlicht, die von der Vollversammlung am 9. Mai 2012 empfehlend beschlossen und - mit einigen Änderungen - von Fachschaftenkonferenz am 17.07 einstimmig verabschiedet wurde. In der Erklärung werden unter anderem
- eine demokratischere Zusammensetzung der universitären Gremien,
- eine Abschaffung der Hochschulräte in ihrer jetzigen Form,
- eine Einschränkung der Macht der Rektorate und
- eine verbesserte studentische Mitbestimmung
gefordert.
Als Hintergrundinformation haben wir eine FAQ zum Thema Hochschulräte erarbeitet. Hier könnt ihr sie herunterladen (pdf.). Des Weiteren haben wir eine Link- und Materialsammlung zum gleichen Thema erstellt, die ihr ebenfalls als herunterladen könnt.
Freiburger Erklärung für eine demokratische Hochschule
Die Studierendenschaft der Universität Freiburg bekennt sich zum Prinzip der demokratischen Hochschule und lehnt das Prinzip der sogenannten „unternehmerischen Hochschule“ ab. Hochschulen funktionieren anders als Unternehmen, sie verfolgen andere Ziele. Bildung sollte dem Erkenntnisgewinn sowie der individuellen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung dienen, nicht der Profitmaximierung. Employability und wirtschaftliche Verwertbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen können und dürfen nicht die entscheidenden Ziele von Bildung sein.
Demokratische Hochschule bedeutet für uns nicht nur, dass die Studierenden durch die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft die Möglichkeit bekommen, ihre Interessenvertretung tatsächlich wahrzunehmen, sondern auch, dass sich die Hochschule ihrer gesamtgesellschaftlichen Aufgaben und Verantwortung bewusst ist. Die demokratische Hochschule bekennt sich zu den Prinzipien der Transparenz und des offenen Diskurses. Dazu gehören unter anderem öffentliche und transparente Stellenausschreibungen, die nicht schon im Voraus auf einzelne BewerberInnen zugeschnitten sind. Sie versteht Beteiligung nicht als das Abnicken von Vorschlägen, sondern als kollegialen, durch lebhaften Meinungsaustausch geprägten Prozess, in dem alle Statusgruppen der Universität von Beginn an miteinbezogen werden und mitentscheiden. Ferner bekennt sie sich dazu, Geschlechtergerechtigkeit auf allen Ebenen herzustellen. Um diesem Ziel näher zu kommen, fordern wir eine Umgestaltung der Leitungsstrukturen der Universität, die eine Verknüpfung von Gesellschaft und Hochschule sowie einen verminderten Einfluss von Wirtschaftsinteressen gewährleistet – und in der auch eine studentische Vertretung eine starke Stimme hat. Konkret heißt das:
1. Das Rektorat (Vorstand)
Das Rektorat darf nicht durch selbst herbeigeführte "Sachzwänge" oder "Alternativlosigkeiten" die Entscheidungskompetenzen der demokratisch gewählten Gremien untergraben. Ein Diskussionprozess, der alle Statusgruppen der Universität von Anfang an in Entscheidungsprozesse miteinbezieht, ist unser Meinung nach ein geeignetes Mittel, um dies zu erreichen. Das Rektorat muss durch gewählte Gremien kontrolliert werden, nicht anders herum.
2. Der Senat
1. Der Senat – das zentrale Entscheidungsorgan der Uni Freiburg – hat 38 Mitglieder. Ihm gehören neben den Mitgliedern des Rektorats und der Gleichstellungsbeauftragten 21 Professoren und zwei Professorinnen sowie jeweils nur vier VertreterInnen der Studierenden, des wissenschaftlichen Dienstes und der MitarbeiterInnen aus Administration und Technik an. Wir fordern eine paritätische Vertretung aller vier Statusgruppen (ProfessorInnen, Studierende, Wissenschaftlicher Dienst, Administration und Technik) in den Gremien. Außerdem soll innerhalb der einzelnen Statusgruppen ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern hergestellt werden.
2. Aktuell führt das Rektorat den Vorsitz des Senats. Da die Interessen von Rektorat und Senat nicht immer identisch sind, fordern wir, dass der Senat seinen Vorsitz selbst bestimmt. Das Rektorat darf kein Stimmrecht im Senat haben.
3. Der/die Vorsitzende des beratenden Gremiums soll an Sitzungen des Senats teilnehmen und die Position des beratenden Gremiums im Senat vertreten.
4. Die Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder erfolgt im Senat.
3. Der Aufsichtsrat
Wir fordern die Abschaffung des Hochschulrates in seiner bisherigen Form. Wir fordern eine breite Diskussion über die mögliche Schaffung eines beratenden Gremiums, dessen Aufgabe die Kommunikation zwischen allen Statusgruppen und verschiedenen (zivil-)gesellschaftlichen Akteuren darstellt. Ein solches Gremium müsste insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
Es müssen alle vier Statusgruppen der Hochschule vertreten sein; die jeweiligen Gruppen sollen über ein Vorschlagsrecht verfügen.
Es müssen verschiedene gesellschaftliche Gruppen vertreten sein, nicht nur VertreterInnen aus der Wirtschaft.
Der/die Vorsitzende des Senats soll an Sitzungen des beratenden Gremiums teilnehmen und dort die Positionen des Senats vertreten.
Die Amtszeit der Mitglieder soll auf neun Jahre begrenzt werden.
Im Gremium muss es ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern geben.