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Das Neue Modell

Im Mai fanden die Urabstimmungen zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft statt. Dabei wurde das neue Mischmodell (Schaubild) mit großer Mehrheit gewählt. Deshalb ist ab diesem Jahr alles anders.

 

Dies bedeutet mehr studentische Selbstverwaltung und auch mehr Mitbestimmung an der Uni für alle Studierenden.

Dabei stellen die Fachschaften die Regelform dar, wie Studierende vertreten werden. Sie stellen daher die Mehrheit im Studierendenrat. Zudem gibt es noch die Initativen, die auch in den Studierendenrat gewählt werden können. Damit dort besonders viele Initiativen mitarbeiten können, kommt das Adamsverfahren bei der Stimmverteilung zur Anwendung. In der Exekutiven gibt es wie bisher die Referate und den Vorstand. Neu ist eine Judikative, die WSSK. Im weiteren wollen wir all diese Gremien detailliert darstellen.


  • Erst einmal zum Studierendenrat:

Der Studierendenrat ist das zentrale legislative Organ der Studierendenvertretung. Er besteht aus den Vertreter*innen der Fachbereiche und denen der Initiativen.

Hier werden Beschlüsse zu allen wesentlichen Belangen der Studierendenschaft gefasst. Auch die Referent*innen und der Vorstand werden hier gewählt. Alle Sitzungen sind öffentlich und alle Studierenden haben nicht nur Antrags-, sondern auch Rederecht. Damit können sich alle beteiligen. 


  • Wer sind die Fachbereiche?

Die Fachbereiche entsprechen im wesentlichen den bisherigen Fachschaften. Sie beschließen in den wöchentlichen Fachbereichssitzungen, zu denen alle Studis des Fachbereichs kommen und gleichberechtigt abstimmen dürfen. Auf diesen Sitzungen wird auch bestimmt wie die jeweiligen Vertreter*innen sich im Studierendenrat abstimmen werden, da sie an das imperative Mandat gebunden sind. Ansonsten kümmern sich die Fachbereiche wie die bisherigen Fachschaften um die fachspezifischen Belange der Studierenden.


  • Und die Initiativen?

Neben den Vertreter*innen aus den Fachbereichen werden auch zehn Vertreter*innen aus Initiativen in den Studierendenrat gewählt. Die Initiativen können sowohl Hochschulgruppen als auch irgendwelche anderen Zusammenschlüsse von Studierenden sein.

Durch die Beteiligung  von Initiativen können Minderheitenpositionen und Gruppen, die über die  gesamte Universität  verstreut sind, wie beispielsweise  Lehrämtler*innen, vertreten werden. 

Die Vertreter*innen der Initiativen sollen vor allem die Diskussion im StuRa erweitern: Sie sollen Ideen einbringen und Diskussionen  anregen, jedoch die Abstimmungen nur dann entscheidend beeinflussen, wenn sich die Fachschaften uneinig sind. Sie haben daher nur jeweils eine Stimme. 


  • Was hat es mit dem imperativen Mandat auf sich?

Als erfolgreiches und bedeutendes Element der letzten Jahre politischer Arbeit an der Uni Freiburg wird im neuen Mischmodell das imperative Mandat weitergeführt. Es bedeutet, dass die Fachbereichsvertreter*innen sich im Studierendenrat, bei Diskussionen und Abstimmungen, daran halten müssen, was ihr Fachbereich entschieden hat, also an dessen Mandat gebunden sind. Dadurch wird garantierte dass im Studierendenrat das umgesetzt wird, was in den Fachschaften von den Studierenden beschlossen wird. So ist eine kontinuierliche Rückbindung gewährleistet und Machtmissbrauch wird verhindert.


  • Was ist das Adamsverfahren?

Das Adamsverfahren stellt sicher, dass möglichst viele Meinungen im Studierendenrat vertreten sind. Es wird beispielsweise für die Sitzverteilung in der Französischen Nationalversammlung genutzt und sorgt dafür, dass möglichst viele verschiedene Initiativen einen Sitz im Studierendenrat haben werden. Da dieses Jahr zehn Initiativen für die zehn zur Verfügung stehenden Plätze zur Wahl stehen, wird jede Initiative genau einen Sitz erhalten. Ihr entscheidet bei der Wahl der Initiativen also nur noch welche*r Vertreter*in für die jeweiligen Initiativen in den Studierendenrat einziehen wird.


  • Die Judikative: Die WSSK

Die WSSK ist die Wahl-, Satzungs- und Schlichtungskommission und ist das judikative Organ. Sie ist verantwortlich für die Durchführung und Beaufsichtigung der Wahlen der Fachbereichsvertreter*innen, der Abgeordneten und der Urabstimmung und insbesondere die Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge oder Abstimmungsfragen sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahl- oder Urabstimmungsergebnisses. Bei Konflikten um die Auslegung der Satzung oder anderen Problemen wie eine Überschreitung von Kompetenzen oder nicht satzungsgemäßer Wahrnehmung von Aufgaben, beispielsweise zwischen Fachbereich und Fachbereichsvertreter*in kann die WSSK von allen Studierenden angerufen werden. Dann wird versucht, Fragen zu klären, Streitigkeiten zu schlichten oder Probleme zu lösen.


  • Der AStA als Exekutive

Der AStA besteht aus den Referent*innen und den Vorständen. Er ist inhaltlich an die Beschlüsse des Studierendenrates gebunden. Die Referate arbeiten jeweils zu spezifischen Themen wie beispielsweise Lehramt oder Politische Bildung. Daneben gibt es fünf besonders geschützte, sogenannte autonome Referate. Das sind: Studierende mit Beeinträchtigung/ Chronischer Krankheit, Sexuelle Orientierung, Frauen/Gender/Geschlecht, Studierende mit besonderen familiären Verpflichtungen und Studierende mit Migrationshintergrund. Sie sollen benachteiligte Gruppen innerhalb der Studierendenschaft fördern. Viele der Referate, die es ab Herbst geben wird hat es bisher im u-asta auch schon gegeben. Deren Rechenschaftsberichte könnt ihr auf Seite XX nachlesen. Der Vorstand wird die Arbeit innerhalb der Verfassten Studierendenschaft koordinieren und die Studierenden gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität vertreten. Unter anderem daher ist es wichtig, dass Vorstand der Studierendenschaft und Senator*innen gut zusammenarbeiten oder im besten Fall die selben Personen sind. Deshalb unterstützen wir BVS.


  • Wie kannst du dich beteiligen?

In der Verfassten Studierendenschaft hast du nicht nur die Möglichkeit, dich über Fachschaften und Initiativen einzubringen. Du kannst dich sowohl für eine Initiative als auch als Fachbereichsvertreter*in oder deren*dessen Stellvertreter*in zur Wahl stellen wie auch regelmäßig zu den Fachbereichssitzungen gehen und dort diskutieren, mitentscheiden und Parties organisieren. Du kannst also ganz einfach und direkt mitbestimmen. Regelmäßige Vollversammlungen aller Studierenden und bei Bedarf abgehaltene Urabstimmungen ermöglichen direktes Entscheiden ohne viel Aufwand. Zudem gibt es noch thematisch arbeitende Referate und Arbeitskreise innerhalb der Studierendenvertretung, die auch von dir mit Leben gefüllt werden können.


Damit die Interessen der Studierenden direkt in den Senat getragen werden, BVS wählen!


erstellt von vorstand zuletzt verändert: 02.07.2013 01:00
... die VS ist da!
Infos zum Modell und den Wahlen der Verfassten Studierendenschaft.
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