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Die Verfasste Studierendenschaft

Den u-asta abschaffen - sobald es eine Verfasste Studierendenschaft gibt

Dass es überhaupt nötig ist, dass es in Freiburg einen unabhängigen Studierendenausschuss (u-asta) gibt, um die Interessen der Studierenden angemessen zu vertreten, liegt daran, dass der offizielle Studierendenausschuss (AStA) dies in BaWü seit 1978 nicht mehr darf. Der damalige baden-württembergische Ministerpräsident Filbinger verbot den ASten, angeblich „um den terroristischen Sumpf an den Universitäten auszutrocknen“, sich politisch zu äußern und degradierte sie zu Unterausschüssen des Senats.
Damit ist der Rektor, als Vorsitzender des Senats, der Chef der Studierendenvertretung. Der AStA darf sich nur zu musischen, kulturellen und geistigen (sowie bedingt zu den sozialen) Belangen der Studierenden äußern und muss alle Ausgaben durch die Uni-Verwaltung genehmigen lassen.

In allen anderen Bundesländern (außern in Bayern) gibt es so genannte Verfasste Studierendenschaften (VS). Diese sind vertragsfähige Körperschaften, die über das Recht verfügen, von ihren Mitgliedern – das sind alle immatrikulierten Studierenden – Beiträge zur Finanzierung ihrer Arbeit erheben, über deren Höhe die Studierenden selbst entscheiden. Daher kann das Jahresbudget einer vergleichbar großen Uni im Norden mehrere Millionen betragen, während es bei uns nur etwa 30.000 Euro pro Jahr sind. VS hat die Hoheit über ihre Finanzen, legt – im Rahmen gesetzlicher Vorgaben – ihre eigenen Satzungen fest, in denen sie die Organisationsform und Aufgaben der Studierendenvertretung regeln und agiert als rechtfähige Körperschaft. In BaWü entscheidet der Rektor über die Finanzen und der von ProfessorInnen dominierte Senat über die Satzung des AStA.

Um tatsächlich die Aufgaben einer Studierendenvertretung wahr nehmen zu können, bedarf es in Baden-Württemberg eines unabhängigen Parallelmodells. Seit der Gründung der unabhängigen Studierendenschaft in Freiburg vor 28 Jahren ist es das erklärte Ziel des u-asta, sich selbst überflüssig zu machen, und zwar indem in BaWü die Verfasste Studierendenschaft mit politischem Mandat, Satzungs- und Finanzautonomie wieder im Hochschulgesetz verankert wird.

In der 6. Novelle der Hochschulrahmengesetzes (da stand auch das Studiengebührenverbot drin) wurden VSen in allen Bundesländern verpflichtend vorgeschrieben. Nachdem die Novelle am 26. Januar 2005 für ungültig erklärt wurde, ist auch dieser Punkt wieder offen.
Unserer Position ist klar: Wir werden weiterhin für die Wiedereinrichtung einer VS in BaWü kämpfen. Denn die Rechtssicherheit und die finanziellen Möglichkeiten einer solchen Institution ermöglichen eine bessere Interessenvertretung aller Studierenden. Bis es so weit ist, versucht der u-asta diese Strukturen so gut als möglich zu ersetzen, und setzt alles daran, sich selbst überflüssig zu machen. Um dieses Ziel weiterhin verfolgen zu können, brauchen wir Deine Stimme.

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Weitere Infos zum Thema "Verfasste Studierendenschaft" gibt's hier.


erstellt von ingo zuletzt verändert: 10.06.2012 17:04
... die VS ist da!
Infos zum Modell und den Wahlen der Verfassten Studierendenschaft.
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Für die Abwicklung der Finanzgeschäfte ist der gemeinnützige Verein "Kasse e.V." zuständig; wer also der Studieren-denvertretung etwas Gutes tun möchte, findet die Bankverbindung hier. Wir stellen auch gerne Spendenquittungen aus.
 

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