Das LandesHochschulGesetz
Wettbewerb statt Demokratie? Das LHG? - Nicht mit
uns!
Seit dem 1. Januar 2005 gilt das neue
Landeshochschulgesetz. Es fasst die Einzelgesetze für die verschiedenen
Hochschularten zusammen. Neben dieser tatsächlich auch sinnvollen Entschlackung
des bisherigen Paragraphendschungels verfolgt Frankenberg mit dem neuen Gesetz
nach eigenen Angaben im Wesentlichen folgende Ziele:
1.) Die Hochschulen sollen
autonomer werden,
2.) die Entscheidungsstrukturen sollen denen von Wirtschaftsunternehmen
angeglichen werden,
3.) durch Wettbewerb auf allen Ebenen soll sich das
Hochschulwesen in bessere und schlechtere Hochschulen ausdifferenzieren und
4.)
ab 2009 soll es flächendeckend nur noch Bachelor- und Masterstudiengänge
geben.
1.) Der an sich positiv klingende Begriff "Autonomie" meint hier allerdings nicht demokratische Selbstverwaltung, sondern nur die Unabhängigkeit der Hochschule vom Ministerium. Im Gegenteil: die ohnehin schon in ihren Kompetenzen beschnittenen, gewählten Selbstverwaltungsgremien wie etwa Senat und Fakultätsrat, in denen auch Studierende sitzen, verlieren in Zukunft deutlich an Entscheidungsgewalt. Diese Kompetenzen werden - nach dem Vorbild von Privatunternehmen - dem Vorstand (früher: Rektorat) und dem mehrheitlich von Hochschul-Externen besetzten Aufsichtsrat (früher: Hochschulrat) zugeschlagen.
2.) Diese weitgehende Entdemokratisierung nennt Frankenberg "effiziente und effektive Leitungsstrukturen" (17 Thesen. These 14). Selbst bei der Wahl des mit fast diktatorischer Macht ausgestatteten Vorstands darf der Senat gerade einmal die Entscheidung des Aufsichtsrats bestätigen, während er bisher für die Wahl des Rektors verantwortlich war. Der Vorstand ist in Zukunft eigentlich nur noch dem Aufsichtrat Rechenschaft pflichtig. Da der Aufsichtsrat mehrheitlich mit Externen besetzt ist, bei dessen Besetzung zudem das Ministerium noch ein gewichtiges Wort mitredet, ist es mit dem Autonomiezugewinn der Hochschule auch nicht weit her.
3.) Dazu kommt, dass zur Steigerung
des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen um Mittel und Studierende Frankenberg
in Zukunft einen Teil der Gelder nach bestimmten Leistungskriterien verteilen
will. Abgesehen davon, dass die Messung der Leistung von Universitäten (wie
misst man Bildung?), relativ schwierig ist, gibt sich Frankenberg mit diesem Gesetz selbst ein Werkzeug in die Hand, mit dem er den Hochschulen seinen Willen aufdrängen kann, indem er androht die
Mittel zu streichen, falls die Hochschule nicht folgt. Wo bleibt da die Autonomie?
Aber letztendlich steht dahinter auch der Gedanke, im deutschen
Hochschulsystem eine stärkere Differenzierung zu befördern. "Im
Ergebnis werden wir zu einem Hochschulsystem kommen, in dem sich die
Hochschulen – auch innerhalb einer bestimmten Hochschulart – stärker
unterscheiden als heute. Es wird eher forschungsorientierte und eher
anwendungs- und lehrorientierte Hochschulen geben, es wird bessere und
schlechtere Hochschulen geben (17 Thesen. These 16).
4.) Frankenberg will die
Hochschulen zu Ausbildungsbetrieben reduzieren, die in möglichst wenig Zeit
möglichst viele AkademikerInnen produzieren; deshalb wohl auch die Einführung
der gestuften Studiengänge.
Laut Gesetz soll der Bachelorstudiengang zum
Regelabschluss werden, mit dem eine Mehrheit die Hochschulen verlässt.
Der
Bachelor wird als berufsqualifizierender Abschluss verstanden und das
Studium dementsprechend als Berufsausbildung. Freies oder
wissenschaftliches Arbeiten tritt zurück. In den aktuellen Planungen
zeichnet sich das Studium insbesondere durch eine stärkere Verschulung
und deutlich mehr Prüfungen aus. Doch dazu an anderer Stelle mehr.
Wir fordern den Ausbau der demokratischen Selbstverwaltungsgremien und die Steigerung der Einflussmöglichkeiten für Studierende an ihrer eigenen Hochschule. Die Hochschulen müssen auch weiterhin ihre gesellschaftliche Aufgabe erfüllen und damit mehr als nur Ausbildungsstätten sein. Hochschule und Bildung Markmechanismen anzupassen lehnen wir ab. Die Uni kein Wirtschaftsunternehmen und Bildung keine Ware! Deshalb werden wir auch weiterhin versuchen, das LHG rückgängig zu machen und eine freie, demokratische Universität zu verwirklichen.
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Weitere Infos zum LHG und zur aktuellen Arbeit in der Grundordnungskommission
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