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Fragen zur Wahl?

  • Uniwahlen?

    Bei den Uniwahlen am 9. und 10. Juli gilt es, den Studierendenrat, die Fakultätsräte und die studentischen Senatsmitglieder neu zu wählen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Zuweisung zu den Wahlräumen nach eurer Wahlfakultät richtet. Zugrunde gelegt wird dabei der Fakultätenzuschnitt, wie er seit dem Wintersemester 2002/2003 gilt.

    Von euch in den Senat zu wählen sind vier, in die Fakultätsräte je fünf oder sechs studentische Mitglieder, deren Amtszeit jeweils ein Jahr beträgt. Darüber hinaus entscheidet ihr, wer für euren Fachbereich (das sind die jetzigen Fachschaften) in den StuRa entsandt wir. Zusätzlich zu den 33 Fachberichsvertreter*innen besteht der StuRa noch aus 10 Abgeordneten aus Hochschulinitiativen, die auch gewählt werden.

  • Wahlfakultät? (Quelle)

    Die Wahlfakultät wird mit der Immatrikulation durch das erste Hauptfach bestimmt. Das erste Hauptfach entspricht dem zuerst aufgelisteten Fach auf der Immatrikulationsbescheinigung.

    Bei Studierenden, die eine Fächerkombination haben, die unterschiedlichen Fakultäten zugeordnet ist, wurde auf die bisher getroffene Entscheidung hinsichtlich der Wahlfakultät zurückgegriffen.

    Änderungen können bis Montag, 10. Juni 2013, beantragt werden.

    Eure Wahlfakultät sollte auf eurem Studi-Ausweis genannt sein und ist meist das erste darauf genannte Studienfach. Bei der Rückmeldung könnt ihr entscheiden, ob diese Zuordnung weiter Bestand haben soll.

  • Verfasste Studierendenschaft statt u-asta?

    Die Verfasste Studierendenschaft, die fächerübergreifende Organisation der Studierenden, vertritt in beinahe allen Bundesländern sämtliche Belange der Studierenden. Das war auch in Baden-Württemberg (und Bayern) bis 1977 so, im "heißen Herbst" jedoch glaubte der schwarze Süden in den Studierendenschaften Brutstätten des Terrorismus erkannt zu haben. Unser damaliger Landesvater, der ehemalige NS-Marinerichter Hans Filbinger, machte kurzerhand die gewählten Studierendenvertreter*innen mundtot. Seitdem durfte sich auch unser AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) nur noch in sportlichen, musischen, kulturellen, fakultätsübergreifenden und eingeschränkt zu sozialen Belangen der Studierenden betätigen.

    Die Verfasste Studierendenschaft, der Zusammenschluss aller an einer Universität eingeschriebenen Studierenden, dem man automatisch angehörte, war kurzerhand aufgelöst worden. Dass nach diesem Modell eine wirkliche Vertretung der Studierenden nicht möglich war, war schon 1977 klar - deshalb gab es für insgesamt über dreißig Jahre neben dem AStA den u-asta.

    Doch in diesem Oktober konstituiert sich die Verfasste Studierendenschaft neu. Mit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes durch die grün-rote Landesregierung erhalten die Studierendenschaften Badenwürtembergs ihr politisches Mandat und ihre Finanzhoheit zurück. Das heißt wir dürfen uns endlich wieder politisch äußern und selbstgewählte Beiträge erheben. Das verschafft uns Spielraum und öffentliche Legitimität, durch die wir stärkeren Einfluss auf Universität und Rektorat ausüben können.

  • Senat?

    Der Senat ist neben dem Universtitätsrat das höchste beschlussfassende Gremium der Universität. Ihm obliegt die Genehmigung von Berufungen, von Strukturentscheidungen, Änderungen von Satzungen und Prüfungsordnungen, sowie die Bestätigung der Wahl von Kanzler*in und Rektoratsmitglieder.

    Ein ziemlich wichtiges Gremium also. Sicherlich genau deshalb sieht das Gesetz gerade einmal vier studentische Mitglieder vor (im Vergleich zu etwa 20 Professor*innen). Wir können also mittels unserer Stimmen nicht wirklich mitentscheiden. Aber wir können Anregungen geben, kritisch nachfragen, diskutieren und - ganz entscheidend - wir bekommen auf offiziellem Wege mit, was so an der Uni läuft.

    In den Senat wird gewählt, wer auf den Listen, denen nach dem d'Hondt'schen Verfahren die Plätze zugeteilt werden, die meisten Stimmen hat. Julian Zimmer, Anne Schäfer, Matthias Gornik und Muriel Frenznick sind vom Bündnis-VS für dieses Amt nominiert worden.

    Wenn Ihr die Verfasste Studierendenschaft, also eure offizielle Vertretung an der Uni, und damit auch die Arbeit der Fachbereiche (also eurer jetzigen Fachschaften) unterstützen wollt, aber noch nicht wisst, wem ihr eure vier Stimmen geben sollt, dann sind die genannten vier sicher die beste Wahl.

    Mehr Informationen zu Themen, die im Senat behandelt werden, stehen euch an anderer Stelle zur Verfügung.
  • Was ist BVS?

    BVS steht für Bündnis für die Verfasste Studierendenschaft. Zur Senatswahl stellt es Listen ("BVS a" und "BVS b") auf, um die direkte Mitsprache der Fachschaften und aller Studierenden bei allen wichtigen Entscheidungen im Senat zu sichern. Dazu brauchen wir aber alle eure Stimmen, sodass wir möglichst viele der studentischen Senatsmitglieder stellen.

    BVS tritt dieses Jahr anstelle des altbekannten Bündnisses unabhängiger Fachschaften (buf) an. BVS steht für eine Rückbindung an die Verfasste Studierendenschaft. Die BVS-Listen sind von den Fachschaften getragen und beherbergen 24 Menschen aus fast allen Fachschaften - 12 Frauen und 12 Männer.

    Die Listen mit den Kandidat*innen sind hier zu finden.
  • Warum BVS?

    Die Studierendenschaft beschließt Positionen, die ihre Studierendenvertreter*innen nach außen vertreten. Nur in der Verfassten Studierendenschaft wird transparent und unter Mitbestimmung aller Studierenden entschieden. Getrennt von der Verfassten Studierendenschaft werden in Baden-Württemberg studentische Vertreter*innen in den Senat gewählt.   Die Studierendenschaft muss im Senat gehört werden und braucht deshalb eine starke Stimme in diesem wichtigen Gremium. Das wird durch die formale Trennung der Studierendenschaft von den Vertreterinnen und Vertretern im Senat stark erschwert. Weil die Studierenden im Senat zusätzlich so schwach vertreten sind, ist es umso wichtiger, dass alle vier Senator*innen mit EINER Stimme sprechen. Damit dies der Fall sein kann, müssen studentische Senator*innen sich an Beschlüsse der Studierendenschaft halten und sich mit dieser rückkoppeln. Dafür steht nur das Bündnis VS!

  • Studierendenrat?

    Der Studierendenrat ist das Legislativorgan der neuen Verfassten Studierendenschaft. Er ist größtenteils basisdemokratisch organisiert und stützt sich auf die Studierendenschaft, die in 33 Fachbereichen organisiert ist. Alle Studierende eines  Fachbereichs wählen bei den Uniwahlen eine oder einen Vertreter*in, die oder der einmal in der Woche in den StuRa geht. Zu diesen 33 Sitzen hinzu kommen 10 direktgewählten Abgeordnete, die aus allen zur Wahl angetretenen Intitiativgruppen  ebenfalls bei der Uniwahl uniweit gewählt werden. Diese 10 Plätze werden nach dem Adamsverfahren verteilt, was eine möglichst große Meinungsvielfalt gewährleisten soll.

    Das Stimmgewicht eines Fachbereichs im StuRa ist abhängig von seiner jeweiligen Größe. Bis 300 Studierende hat der Fachbereich 2, ab 1200 4 Stimmen, dazwischen 3. Jede*r Abgeordnete hat eine Stimme.

    Jeder Fachbereich muss einmal die Woche tagen. Die dort gefällten Entscheidungen werden von der oder dem jeweiligen Vertereter*in in die StuRasitzung getragen. Wegen des imperativen Mandats ist sie oder er dazu gezwungen so abzustimmen, wie in der Fachsbereichssitzung beschlossen wurde.

    Der Studierendenrat wiederrum wählt das Exekutivorgan, den ASta, der sich aus den auf ein Jahr gewählten Vorständinnen und Vorständen, sowie den Referaten.

    Eine genauere Darstellung des Neuen Modells der VS findet ihr hier.
  • Imperatives Mandat?

    Die Kandidat*innen der BVS-Listen treten an, um alle Studierenden im Senat zu vertreten. Damit die Studierenden gehört werden ist es dabei äußerst wichtig, mit einer Stimme zu sprechen. Deswegen haben sich die BVS-Kandidat*innen ein sogenanntes "imperatives Mandat" auferlegt. Sie stehen also dafür, die Positionen der Verfassten Studierendenschaft (VS) im Senat zu vertreten, welche in den Organen der VS, insbesondere im Studierendenrat (StuRa), beschlossen werden. Im StuRa sind sowohl die offenen Fachschaften als auch direkt gewählte Hochschulgruppen und Initiativen vertreten - eine breite inhaltliche Auseinandersetzung ist also gewährleistet. Das imperative Mandat gewährleistet die Rückbindung der Senator*innen an die Studierendenschaft - BVS steht für eine starke Beteiligung aller Studierenden auch bei der Repräsentation im Senat!

  • Fakultätsrat?

    Dem Fakultätsrat einer Fakultät gehören mehrere professorale,  fünf bis sechs studentische und einige Vertreter*innen des Mittelbaus an. Der FakRat beschäftigt sich hauptsächlich mit Fragen der Bildung, der Struktur der Fakultät und ihrer Finanzierung und entscheidet über die Neueinrichtung bzw. Schließung von Studiengängen. Auch in diesem Gremium ist die Vertretung der Studierenden durch Studierende sehr wichtig, damit nicht über unsere Köpfe hinweg Entscheidungen getroffen werden, die uns zum Nachteil gereichen. Die studentischen Vertreter*innen im FakRat berichten in regelmäßigen Abständen über die Beschlüsse des Gremiums in den u-Fachschaften und werden auch von diesen bei bestimmten Entscheidungen angewiesen.

  • Noch 'ne Frage?

    E-Mail an vorstand#u-asta.de - und schon kommt Post ins Haus!

 


erstellt von Florian Lehnerer zuletzt verändert: 02.07.2013 11:43
... die VS ist da!
Infos zum Modell und den Wahlen der Verfassten Studierendenschaft.
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