Infos zu den Rückmeldegebühren
Den Rückerstattungsantrag für unrechtmäßig gezahlte Immatrikulations- und Rückmeldegebühren für (ehemalige) Studierende der Uni Freiburg gibt's hier.
» Der Anspruch auf Rückerstattung verjährt Ende 2006!
Hintergrundinfos zu den Gebührenplänen des Landes gibt's hier.
erstellt von ingo
zuletzt verändert:
20.04.2005 11:44