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Studiengebühren in Ba-Wü

Langzeitstudiengebühren in Baden-Württemberg

Das baden-württembergische Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) prägt nun seit rund 4 Jahren die deutsche Bildungslandschaft. Der neue Wissenschaftsminister Frankenberg spricht anlässlich der drittinstanzlichen Gerichtsverhandlung gegen das Gesetz vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Berlin von einem politischen Erfolg, der juristisch auf der sicheren Seite stünde. "Dass sich nun auch Bundesbildungsministerin Bulmahn so vehement zu diesem Gebührenmodell bekennt, rundet diese bundesweite Erfolgsstory zusätzlich ab". (Pressemitteilung Nr.132/2001)

Eine "bundesweite Erfolgsstory"? Was ist in den vergangenen Jahren eigentlich passiert?

Aus einem bildungspolitischen Reizthema ist, zumindest in Baden-Württemberg, ein Ritual geworden. Wie hoffnungslos muss die Forderung nach Wiederabschaffung der Studiengebühren daherkommen, nachdem der juristische Weg nahezu ausgeschöpft ist, nachdem die SPD inzwischen der Ansicht ist, dass die CDU eigentlich doch die bessere Politik macht und die Studierenden, die es sich leisten können, sich nur allzu bereitwillig dem Wettbewerb um die kürzesten Studienzeiten stellen. Und doch müsste inzwischen eigentlich jedeR klar sein, dass die sog. Langzeitstudierenden keine große Belastung für Hochschulressourcen darstellen, dass diese in aller Regel nicht allein für die Länge der Studienzeiten verantwortlich sind, dass längere Studienzeiten nicht immer unsinnig sind, dass vor allem Studierende aus wirtschaftlich schwächeren Verhältnissen betroffen sind, dass sich bei den Betroffenen die Studienzeiten durch Gebühren tendenziell noch verlängern, dass ein Wiedereinstieg in allgemeine Studiengebühren droht, dass bei wirtschaftlich Schwachen abkassiert wird, dass Studienabbrüche statt Abschlüssen produziert werden, dass die Rückanknüpfung an bereits vor der Einführung absolvierte Semester eine himmelsschreiende Ungerechtigkeit ist usw.. Warum sind dann auch sich sozialdemokratisch nennende PolitikerInnen inzwischen für diese Studiengebühren? Wieso wird der "chancengleiche Hocchschulzugang" ins Spiel gebracht, wenn nicht gleichzeitig auch der Abschluss gemeint wird. Wem nützt eine durch Gebühren verlängerte oder abgebrochene Ausbildung? Wer muss hier eigentlich vor wem geschützt werden?

Bei den konservativen Kräften ist dies klarer. Soziale Auslese ist nicht verpönt. Durch den Nebel lediglich definierter, jedoch nicht gelebter "Chancengleichheit" wird von Leistung gesprochen und werden all jene ausgegrenzt, die selbige nicht zu bringen scheinen, egal vor welchen strukturell defizitären Hintergründen.

1. Das Gesetz

"Die Universitäten können nicht die Wärmehalle sein für diejenigen, die keine bessere Wärmehalle gefunden haben" (Klaus v. Trotha, ehemaliger Wissenschaftsminister Baden- Württtembergs zum Sinn des LHGebG, Frühjahr 99, Fernsehbericht des SWR)

Im April 1997 wurde das Landeshochschulgebührengesetz im Landtag von Baden-Württemberg verabschiedet. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU, FDP/DVP und Republikaner. SPD und Grüne waren dagegen. Eine Stimme aus dem Landtag: "Ich halte es nach wie vor für sozial unglaublich ungerecht, wenn Studenten 14, 15, 20 und mehr Semester auf Kosten des Steuerzahlers studieren. Ich frage mich: Woher nehmen diese Studenten das Recht dazu?" (Christa Voßschulte, MdL CDU). Die Landtagsdebatten zur Einführung des Gesetzes beinhalteten auf Seiten von CDU und FDP im Grunde nur dieses Argument. Das gespielte Entsetzen über die unglaubliche Dreistigkeit der faulen Bummelstudenten hatte den Zweck der Ablenkung von defizitärer Bildungspolitik. An keiner Stelle in der Diskussion wurde ein Nachweis dafür gebracht, dass sogenannte Langzeitstudierende für die Hochschulressourcen eine nennenswerte Last darstellten.

Gelegentlich wurde sogar darauf aufmerksam gemacht (sogar von Regierungsseite), dass durchaus auch Studienbedingungen und wirtschaftliche Härten (diese angeblich nur in Einzelfällen) für die langen Studienzeiten verantwortlich seien. Das war den RegierungspolitikerInnen aber egal, sie wollten sich am Hassobjekt Bummelstudent festbeißen. Deswegen verwendet der damalige Minister von Trotha auch Beispiele von Studierenden, die sich im ca. 60.Semester befinden und keinen Abschluss anstreben. Er möchte "solchem Lifestyle zu Lasten des Steuerzahlers ein Ende (...) bereiten.".

Anstatt einfach Gebühren ab einem bestimmten Semester einzuführen, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) einen Kunstgriff entwickelt. Die Gebührenpflicht tritt bereits ab dem ersten Semester ein. Durch ein durch den Gesetzgeber "großzügig gewährtes" Bildungsguthaben in Höhe der Regelstudienzeit des momentan studierten Faches plus vier Semester (in der Regel 13 Hochschulsemester) wird die Gebühr aber zunächst durch Bildungsgutscheine abgegolten. Was auf den ersten Blick wie eine blödsinnige Spitzfindigkeit aussieht, kann durchaus Folgen haben: der Gesetzgeber kann jederzeit durch eine unkomplizierte schlichte Gesetzesänderung das Bildungsguthaben senken, d.h. früher Geld einkassieren. Festzuhalten ist auch, dass 1998 in B-W durchschnittlich 12,4 Fachsemester bis zum Abschluss benötigt wurden. Dies lässt die "großzügig gewährten" vier "Toleranzsemester" dann doch ganz mickrig aussehen.

2. Der Vollzug

Zum Wintersemester 1997/98 wurden HochschulwechslerInnen gebührenpflichtig, die ihr neu entstandenes und gleichzeitig aufgebrauchtes Bildungsguthaben bereits überschritten hatten. Im Wintersemester 1998/99 betraf die Gebührenpflicht dann rund 34 000 Studierende (ca. jedeR sechste). Einige wenige Gründe können zu einer temporären Befreiung führen, so bleiben z.B. Eltern von (leiblichen) Kindern bis zu deren 6. Geburtstag studiengebührenfrei. Auf Antrag kann die Studiengebühr von behinderten/chronisch kranken Studierenden semesterweise erlassen werden, wenn die Beeinträchtigung als ursächlich für die Verlängerung nachgewiesen wird. Dafür muss die behandelnde Ärztin von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Die Erfahrung aus der Studiengebührenberatung zeigt, dass die meisten Leute, deren Studium sich z.B. aus psychischen Gründen verlängert hat (sei das durch eine Lernschwäche oder traumatische Erlebnisse wie Todesfälle/Trennungen) nicht bereit sind, einen Härtefallantrag zu stellen, da sie diesen individuell begründen und somit ihre verletzlichen/verletzten Seiten exponieren müssen. Auch herrscht große Besorgnis, ob der Datenschutz gewährleistet ist.

Eine finanzielle Notlage ist nicht ausreichend für einen Erlass. Dem Nicht-Bezahlen-(Können) folgt die Exmatrikulation.

3. Die Folgen

"Sollte es dennoch den einen oder anderen Fall eines Studierenden geben, der (...) ohne Möglichkeit anderer Kompensationsmöglichkeiten durch die Notwendigkeit der Zahlung von Studiengebühren gezwungen wird, länger zu studieren, änderte dies dennoch nichts an der Geeignetheit des LHGebG, die Studienzeiten der Studierenden zu verkürzen. Denn es kommt bei der Beurteilung (...) nicht auf eine Einzelfallbetrachtung an, sondern auf eine generalisierende Sichtweise" (aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, Az: 1K 352/99)

"(...), verschärft aber die mit der Studiengebühr verbundene finanzielle Mehrbelastung die ohnehin schwierige Situation der Klägerin so, dass sich das Studium (...) aus ihrer Sicht für sie nicht mehr lohnt, begündet dies für sie keine Unzumutbarkeit im verfassungsrechtlichen Sinne, da nur die evidente Verhinderung eines Studiums durch Studiengebühren überhaupt relevant sein kann" (dito).

Die Anzahl der Studierenden in höheren Semestern nahm infolge des Gesetzes um ca. 45% ab. Die Abschlusszahlen haben sich hingegen nicht signifikant erhöht. Mensch kann also davon ausgehen, dass viele tausend Studierende ohne Abschluss in höheren Semestern exmatrikuliert wurden. JedeR kann ahnen, dass die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für StudienabbrecherInnen in höheren Semestern nicht gut sind. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass viele von diesen bereits einen guten Job hatten und nur noch eingeschrieben waren, um angebliche Vergünstigungen zu bekommen. Der Studierendenstatus hat jobtechnisch im Grunde mehr Nachteile als Vorteile, zumindest oberhalb einer bestimmten Stundenzahl. So definiert die (baden-württembergische) Hochschulgesetzgebung Studierende als Vollzeitstudierende, was eine maximale Wochenarbeitszeit von 20 h bedeutet. Wer mehr arbeitet, muss mit Exmatrikulation rechnen. Bis zu 20 h ist einE StudierendeR von der Kranken- und Arbeitslosenversicherung "befreit", was nichts weiter heißt, als dass sie sich selbstverantwortlich krankenversichern muss und einE ArbeitgeberIn um ihren anteiligen Betrag herumkommt. Weiterhin bedeutet dies für die Arbeitslosenversicherung, dass arbeitende Studierende keine Anwartschaftszeiten ansammeln können, was viele durchaus begrüßen würden. Die Ergebnisse der 16. DSW-Sozialerhebung, deren Vorbericht und Zusammenfassung unlängst veröffentlicht wurden, decken sich mit den (Beratungs-)Erfahrungen in Baden Württemberg . Es lässt sich schließen, dass überdurchschnittlich viele Studierende aus wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen längere Studienzeiten benötigen. Nach Auslaufen der Bafög-Förderung oder einem Fachwechsel finanzieren diese Studierenden ihren Lebensunterhalt notwendigerweise ganz oder zu einem erheblichen Teil selbst und haben daher auch größere Schwierigkeiten die zusätzlichen Mittel für die Studiengebühren aufzubringen. Auch TeilselbstfinanziererInnen, bei denen sich die wirtschaftliche Situation der Eltern ändert (z.B. durch Krankheit oder Rente) sind besonders betroffen. Diese Studierenden sind sich sehr wohl bewusst, dass ihre Eltern nicht mehr aufbringen können. Bei Studierenden aus etwas wohlhabenderen Elternhäusern können die Studiengebühren gelegentlich zumindest noch für ein paar Semester von den Eltern bezahlt werden. Zum Studienabbruch führen die Gebühren deshalb in erster Linie bei Menschen aus sogenannten bildungsfernen Schichten sowie bei Leuten, deren Verbindung zum Elternhaus gestört ist. Das verantwortliche Ministerium hat sich nie um die entsprechenden baden-württemberg-spezifischen Daten bemüht. Es erscheint wohl sehr viel leichter den Mythos des lässigen Bummelstudenten zu tradieren.

4. Der Rechtsweg als Holzweg?

Gegen das Landeshochschulgebührengesetz regte sich schnell Widerstand. Es gründeten sich lokale Initiativen wie die Freiburger Initiative gegen Bindungsabbau und Studiengebühren (FIBS e.V.) und der Anti-1000-AK in Karlsruhe, die sich den politischen und juristischen Kampf gegen Studiengebühren auf die Fahnen schrieben. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zeigte sich als politisch interessierte Partnerin der StudiengebührengegnerInnen und spielt über den gewerkschaftlichen Rechtsschutz auch in der Klagelandschaft eine Rolle. In den (u-)ASten wurden die Forderungen dieser Gruppen meistens unterstützt, wenngleich die bildungspolitische Dimension leider manchmal dahingehend in den Hintergrund trat, dass "die Langzeitstudiengebühren" als Problem einiger weniger wahrgenommen und nicht als Paradigmenwechsel, bzw. als grundsätzliches Ende des studiengebührenfreien Fensters von Anfang der Siebziger bis Ende der Neunziger erkannt wurden. Insofern entbehrt es nicht an Cleverness durch die Einführung von "Strafgebühren für Dauerbummelanten", wie sich die Presse auszudrücken beliebt, Studiengebühren durch die Hintertür wieder hoffähig zu machen. Damit geht eine Klassifizierung von StudiengebührengegenerInnen wahlweise als unsoziale BesitzstandwahrerInnen oder als SozialnostalgikerInnen einher.

Mit der ersten großen Zahlungswelle trat auch die erste große Widerspruchswelle ein. Die Hochschulen waren nicht bereit die Widersprüche gegen die Bescheide zur Wahrung von eventuellen Rückzahlungsansprüchen solange ruhen zu lassen, bis die ersten Klagen den Instanzenweg gegangen sind. Mehrere hundert Studierende reichten schließlich bei den Verwaltungsgerichten Klage ein. Unter den ersten Klagen waren auch jene vier, die kürzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurden. Obwohl der grundsätzliche Ansatz der Klagen weit im Vordergrund steht und der KlägerInnenpool durchaus heterogen war, pickte sich das VG Freiburg vermutlich sehr gezielt und wohl wissend die Klage eines sehr hochsemestrigen Vollerwerbstätigen im Aufbaustudium heraus. Regelmäßig zeigt sich die Presse amüsiert, auf diese Weise war es ein leichtes, das Bild des "Bummelstudenten" aufrechtzuerhalten. Durchgängig wurden die Klagen zurückgewiesen. Der juristische Weg kann kein Ersatz sein für die politische Auseinandersetzung, diese Erkenntnis setzte sich bei den StudiengebührengegnerInnen rasch durch.. Aber daran, dass er beschritten werden muss, zweifelte niemand.

5. Gegenwind

Vor der Entscheidung des Gerichts hatte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) die baden-württembergische Regelung als gerechtfertigt verteidigt. Als Student stehe man in der Verantwortung, sein Studium zügig zu absolvieren. Nach der BAföG-Reform müsse niemand mehr aus finanziellen Gründen sein Studium in die Länge ziehen (Stuttgarter Zeitung, 26.07.01).

Schwerwiegender als die juristische Niederlage ist möglicherweise der Schwenk der Bundesbildungsministerin Bulmahn zur Gegenseite. Auch wenn dieser sich lange abzuzeichnen begann, war es doch eine böse Überraschung, dass sie sich ausgerechnet am Verhandlungstag vollends auf die Seite der bildungspolitischen Reaktion gestellt hat. Von nahezu tragischer Kuriosität ist die Verknüpfung mit der BAföG-Reform. Bisher konnte mensch davon ausgehen, dass alle humanoiden BewohnerInnen dieses Planeten zeitlich gesehen lineare Wesen sind. Was also, liebe Frau Bulmahn, nützt einer aktuellen Höhersemestrigen, die unter schlechten Bedingungen studiert hat, eine wie auch immer geartete BAföG-Reform, an der sie kein Stück mehr partizipieren kann?

Besonders dramatisch stellt sich die direkte oder subtile Form sprachlicher Verunglimpfung dar, die auch unsere Bundesministerin gerne verwendet. Ihr jüngst vorgestellter Plan, per Gesetz die Erhebung von Gebühren für ein Studium von "normaler Dauer" auszuschließen, rechtfertigt die Stigmatisierung aller "Anomalen", die das nicht schaffen. Und da der Staat definiert, dass mensch das hinkriegen kann, so bedeutet eine Überschreitung individuelles Versagen.

6.Fazit

Das Gesetz wird an seinem Erfolg gemessen. Der Erfolg ist, dass die Anzahl der Höhersemestrigen vom WS 97/98 zum WS 00/00 rechnerisch um rund 45 % zurückgegangen ist. Somit habe das Gesetz seinen Lenkungszweck erreicht, man kann sich gratulieren. Wie trivial es ist, mit finanziellen Zwängen zu lenken, davon spricht allerdings niemand. Finanzielle Repressionen wirken sich immer aus. Die wichtigere Frage ist, wer gelenkt wird und wohin. Mit ökonomischen Zwängen lenkt man Bildungs- und Ausbildungsverhalten.

Ökonomische Zwänge wirken sich auf sozial Schwache massiver aus als auf soziale Gesicherte. Letztenendes geht es darum, dass sich die Gesellschaft entscheiden muss, wieviel Chancenangleichung sie sich "leisten" will. Die Diskussion um Bildungsgebühren in der Form der letzten Jahre ist nur deshalb möglich, weil die soziale Durchmischung der Hochschulen nie wirklich stattgefunden hat. Die wirtschaftlich bedingte Selektion wird an den Hochschulen am deutlichsten, auch wenn diese nur die Spitze des Eisberges sind. Die Einführung von weiteren ökonomischen Zwängen im Ausbildungsbereich ist in der Bevölkerung nur deshalb konsensfähig, weil die wirtschaftliche Auslese voll gegriffen hat und weiter greift. Einer allein erziehenden Mutter aus einer Vorstadt ist es egal, wenn Studiengebühren eingeführt werden, da sie für ihre Tochter eine höhere Bildungslaufbahn von vorne herein ausschließt. Sie wird möglicherweise Studiengebühren sogar als gerecht empfinden, da Studierende ja Geld haben müssen, sonst wären sie keine Studierenden.

So lange nicht nur die Vorstellung einer Hochschulausbildung, sondern schon ein höherer Schulabschlusses ihrer Kinder für viele Eltern völlig utopisch ist (auch aufgrund fehlender Förderprogramme), so lange wird die wirtschaftliche motivierte Auslese im Bildungsbereich fortschreiten und WissenschaftsministerInnen jeder Parteizugehörigkeit werden Rückhalt in der Bevölkerung finden.

Beate Jörger und Gunnar Baar

(Die AutorInnen engagieren sich im Sozialreferat des u-asta der Uni Freiburg, machen dort Studiengebührenberatung und befassen sich politisch und juristisch mit dem Landeshochschulgebührengesetz.)


erstellt von ingo zuletzt verändert: 22.12.2004 10:00
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