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Pressemitteilung des AK Klage

vom 20. Juni 2007

Klage gegen Studiengebühren: Der lange Weg nach Karlsruhe

Landesweit erste Klagen gegen Studiengebühren vom Freiburger Verwaltungsgericht abgewiesen – Studierende kündigen Berufung an.

Die Studierenden in Baden-Württemberg haben sich aufgemacht, das Gesetz zur Einführung der Studiengebühren vor dem Bundesverfassungsgericht zu kippen. Dafür ist der Zug durch die Instanzen erforderlich. Die Freiburger Klagen waren der erste Schritt auf einem Weg, der durch das Urteil lediglich ein Stück länger geworden ist.

Die Studierenden haben fast mit einem solchen Urteil gerechnet. Dass ein Gericht erster Instanz den Mut aufbringen würde, sich bei einem politisch so brisanten Thema mit der Landesregierung anzulegen und den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, war zu hoffen, aber nicht zu erwarten. Schließlich geht es für das Land nach eigenen Angaben um 180 Millionen Euro im Jahr.

Dementsprechend groß war der Trupp aus Anwälten, Sachverständigen und Ministeriumsmitarbeitern, der versuchte, die Erhebung von Studiengebühren zu verteidigen.  Bei einem Blick auf die Klägerseite wurde klar: Hier kämpft David gegen Goliath.

Trotz dieser eindeutigen Vorzeichen zeigte sich schnell, warum die Studierenden davon überzeugt sind, das Studiengebührengesetz vor den Gerichten zu Fall zu bringen. Die Vorträge der Kläger brachten die Gegenseite immer wieder in erhebliche Erklärungsnot.

Insgesamt wurden drei – von landesweit knapp 3000 – Klagen verhandelt: Eine darlehensbedürftige Mutter von zwei Kindern. Ein Student, der aufgrund des Zivildienstes ein Jahr länger Gebühren zahlen muss. Und eine schwangere Studentin, die erst ab Geburt des Kindes von der Zahlungspflicht befreit ist. „Es gibt unzählige Fälle, die die krasse Ungerechtigkeit des Gesetzes aufzeigen. Das hat der heutige Tag noch mal eindrucksvoll gezeigt", bemerkt Benjamin Greschbach, Vorstand der Studierendenvertretung der Uni Freiburg.

Daneben wurde aber auch Grundsätzliches behandelt: Der UN-Sozialpakt, der ganz eindeutig die Unentgeltlichkeit des Hochschulstudiums fordert; Die extreme Schlechterstellung der Darlehensnehmer gegenüber den Sofortzahlern durch einen Zinssatz von sieben Prozent; Der Abschreckungseffekt der Zahlungspflicht, der zu einem drastischen Rückgang der Studierendenzahlen führt (allein an der Uni Freiburg sind es zum Sommersemester mehr als 1100 Studierende weniger geworden); Die missbräuchliche Verwendung der Gebühren.  

 „Es ist schade, dass der Fall nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. Schließlich waren dem Gericht zumindest erhebliche Zweifel im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzumerken", sagt Peter Lehmann vom landesweiten AK Klage, der für die Organisation und Koordination der Klagen verantwortlich ist. „Am Ende verhinderte die Angst vor der eigenen Courage einen anderen Ausgang. Gerade das aber bestärkt uns in unserer Überzeugung, dass spätestens in Karlsruhe das Gesetz gekippt wird."

Vielleicht dürfen sich die Studierenden aber schon früher freuen: Am 11. Juli verhandelt das Verwaltungsgericht Karlsruhe die dortigen Klagen gegen Studiengebühren.

Für Rückfragen/V.i.S.d.P:

Malte Marwedel

Fon: 0176.23331609

marwedel@web.de

www.klage-bw.de

 


erstellt von klage zuletzt verändert: 22.06.2007 11:45
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