Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Inhalte Studigebühren Klage Pressemitteilungen Pressemitteilung der LAK zum geänderten Studiengebührengesetz
Navigation
carpe diem
Information
» u-asta-service
   Mo-Fr 11-14
  (Semesterferien:
   Di+Mi 12-15)
Beratungen
» BAföG-Beratung
   nach Vereinbarung
» HIB Job-Beratung
   nicht mehr im u-asta
» Psychologische
   Beratung

   nach Vereinbarung
» Studieren mit
   Kind

   nach Vereinbarung
» Rechts-Beratung
   Di 14-16
   » Anmeldung
Sitzungen
» FSK (Fachschaften-
   konferenz)

   dienstags, 18 Uhr
» u-asta-konf
   donnerstag, 12 Uhr
Referate
» Finanzen (Details
   zu Finanzanträgen)

   nach Vereinbarung
» FSK (Fachschaften-
   konferenz)

   nach Vereinbarung
» Lehramt
   dienstags, 17 Uhr
» Presse
   donnerstags, 14 Uhr
» schwulesbi
   montags, 20 Uhr in
   der Rosa Hilfe
» SoH (Studieren
   ohne Hürden)

   nach Vereinbarung
» Gender
   mittwochs, 18 Uhr
» Antifa
   freitags, 14 Uhr
» Umwelt
   nach Vereinbarungr
» HoPo
   diestags, 16 Uhr
Arbeitskreise
» EDV
   nach Vereinbarung
» AK Mensa
   immer am 2. Donnerstag
   im Monat um 16 Uhr
Sonstiges
» Fahrradwerkstatt
   WiSe, mittwochs 16 Uhr
   SoSe, mittwochs 18 Uhr
 
Artikelaktionen

Pressemitteilung der LAK zum geänderten Studiengebührengesetz

Land knickt ein: Neues Gesetz soll tausenden Studierenden in Baden-Württemberg ein gebührenfreies Studium ermöglichen


Kann etwas sozial verträglicher werden, was schon sozial verträglich ist? Kann es, glaubt man den Worten der Landesregierung. Zum kommenden Sommersemester treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft, die das Landeshochschulgebührengesetz entschärfen. Damit wird für Tausende das Studium wieder gebührenfrei.

Seit einigen Tagen geht an Universitäten in Baden-Württemberg ein Gerücht um. Jeder der zwei Geschwister hat ist ab sofort von den Studiengebühren befreit. Tatsächlich beugte sich das Land schon im letzten Jahr dem massiven Druck aus der Bevölkerung und verabschiedete im Dezember das Gesetz, dass am 1. März. diesen Jahres in Kraft tritt. Das Land reagierte auf die soziale Selektion und die insgesamt rückläufigen Studienanfängerzahlen aufgrund von Studiengebühren.

„Bis vor kurzem war das Land gegenüber den negativen Auswirkungen von Studiengebühren blind. Es wurde stets behauptet, das Bezahlstudium sei sozial gerecht ausgestaltet. Durch die Gesetzesänderung wird klar, dass auch die Landesregierung ihre Augen vor der Wirklichkeit nicht mehr verschließen kann“, deutet Sebastian Maisch, Sprecher der Landes-Asten-Konferenz Baden-Württemberg (LAK-BaWü), das politische Vorgehen.

Die Studiengebührenbefürworter waren in letzter Zeit immer mehr in die Defensive geraten. Erst kürzlich wurde eine Studie veröffentlicht, welche die Abschreckungswirkung von Studiengebühren insbesondere auf Menschen aus Haushalten mit niedrigeren Bildungsabschlüssen belegen. Laut dem Bericht des Monitoring-Beirats des Landes sank die Bruttostudierquote von Kindern aus Nicht-Akademikerhaushalten in den letzten Jahren von 62% auf 50%.
Der anhaltende Protest der Studierende hat dazu geführt, dass das Land hier umdenkt. Mittlerweile ist die Mehrheit der Bevölkerung gegen die Einführung von Studiengebühren (ZDF Politbarometer vom 24.10.2008). „Das Land hat mit dem anhaltenden Protest nicht gerechnet und fürchtet jetzt, dass ihnen das Thema Bildung und Studiengebühren im Superwahljahr 2009 um die Ohren fliegt“, so Maisch. Mit den kommenden Änderungen werde nun versucht, dem Gesetz etwas an Schärfe zu nehmen, um den Kritikern Wind aus den Segeln zu nehmen. Die erste Änderung betrifft die Befreiung von Eltern. Die Altersgrenze der Kinder wird von 8 auf 14 Jahren angehoben. Hiermit antwortetet die Regierung unmittelbar auf die Klage einer Mutter von zwei Kindern im Altern von 10 und 12 gegen die Gebührenpflicht. Die Verhandlung ist am 12. Februar in Mannheim.

Auch die Befreiungsregelung für kinderreiche Familien wurde durch das Gesetz geändert. Bisher entfiel die Gebührenpflicht für Studierende mit zwei Geschwistern, wenn zwei Kinder schon Studiengebühren zahlen mussten. Künftig werden alle Studierende mit zwei oder mehr Geschwistern befreit, unabhängig davon, ob diese selbst Gebühren zahlen oder überhaupt studieren. Beschränkungen ergeben sich nur, wenn mehrere Geschwister ein Studium in Baden-Württemberg aufgenommen haben: Dann wird nur befreit, wenn mindestens zwei Geschwister nicht auch einen Antrag auf Befreiung nach dieser Bestimmung gestellt haben. Laut Gesetzesbegründung dient dies „der Förderung von Familien mit drei Kindern oder mehr“. Vor allem von dieser Vorschrift werden viele Studierende profitieren. Dementsprechend bereiten sich die Hochschulen auf die kommende Antragslawine vor.

Zudem wird die Möglichkeit, in besonderen Härtefällen die 500 Euro pro Semester zu erlassen, massiv ausgeweitet. Während bisher allein finanzielle Gründe eine Rolle spielten, müssen jetzt auch anderen, insbesondere soziale Gründe berücksichtigt werden.

Schließlich wird der zu entrichtende Darlehenszins für den Studiengebührenkredit, per Gesetz auf 5,5 Prozent begrenzt. Von der Aufnahme dieses Kredits riet sogar der Vorstandsvorsitzende der zuständigen Bank, Christian Brand, kürzlich gegenüber den Stuttgarter Nachrichten ab.

„Es gibt zahllose Beispiele, an denen sich zeigen lässt, wie drastisch die Auswirkungen der Studiengebühren sind. Aber auch die neuen Regelungen werden bei weitem nicht alle Missstände beseitigen“, erklärt Albrecht Vorster, ebenfalls Sprecher der LAK-BaWü.

Im Ergebnis schafft das Land neue Probleme, ohne die Alten endgültig zu lösen. Für die Hochschulen ist absolut unklar, wie sich die Einnahmensituation aus Studiengebühren weiter entwickeln wird. Sie brauchen wieder Planungssicherheit“, fordert Vorster. „Vor allem aber muss das Land ihren Rückzug aus der Hochschulfinanzierung aufgeben und wieder Verantwortung übernehmen“.
Den inflationsbedingten Rückgang der auf dem Stand von 1996 eingefrorene Mittel für die Hochschulen aus dem Landeshaushalt beträgt bis 2014 über 30 Prozent. „Schon jetzt werden
Studiengebühren herangezogen um die sich öffnenden Löcher zu stopfen“, bilanziert Vorster, „unsere Gebühren werden weiterhin verheizt“.

Nach Ansicht der Studierendenvertreter kann das neue Gesetz nicht retten, was nicht zu retten ist. „Studiengebühren sind immer unsozial, immer ungerecht, und immer bildungspolitischer Unfug, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung. Wir fordern deshalb dessen Abschaffung“, äußert Vorster.


erstellt von klage zuletzt verändert: 04.02.2009 14:36
... die VS ist da!
Infos zum Modell und den Wahlen der Verfassten Studierendenschaft.
Juni 2020 »
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930
u-bote
die aktuelle Ausgabe:
Spenden
Der u-asta lebt von Spenden!
Für die Abwicklung der Finanzgeschäfte ist der gemeinnützige Verein "Kasse e.V." zuständig; wer also der Studieren-denvertretung etwas Gutes tun möchte, findet die Bankverbindung hier. Wir stellen auch gerne Spendenquittungen aus.
 

Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System

Diese Website erfüllt die folgenden Standards: