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Artikelaktionen

Hintergrundinfos

... zu den Gebührenplänen des Landes

Artikel "BaWü ist Doof 3"

(u-asta info 692 vom 21.11.02)

Im Zuge der rot-grünen Torschlusspanik vor der Bundestagswahl wurde sie beschlossen: die 6. Novelle zum Hochschulrahmengesetz (HRG). Ihre Kernpunkte sind die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen als Regelabschlüsse, das Verbot von Studiengebühren für das Erststudium und die verpflichtende Einführung von Verfassten Studierendenschaften (VS) in allen Bundesländern.

Was die neue Studiengebührenregelung angeht, so hört sich diese Regelung auf den ersten Blick ganz gut an. Doch die Formulierung "gebührenfreies Erststudium" impliziert natürlich die Möglichkeit eines "gebührenpflichtigen Zweit-, und Aufbaustudiums". Außerdem gibt es weitreichende Ausnahmeregelungen für "besondere Fälle". Und welche Fälle besonders sind, bestimmt das Bundesland selbst. Alles in allem ist die Regelung aus unserer Sicht alles andere als befriedigend, weil sie beispielsweise Langzeitstudiengebühren explizit erlaubt und gutheißt (wenn auch in Form von Studienkonten).

Durchaus positiv anzusehen sind jedoch die neuen Bundesvorschriften zur Einführung einer verfassten Studierendenschaft, also eines (offiziellen) AStA mit weitreichendem (hochschul-)politischem Mandat sowie Satzungs- und Finanzhoheit. Die Wiedereinführung einer solchen VS ist schon seit ihrem Verbot in Baden-Württemberg und Bayern vor ziemlich genau 25 Jahren das Ziel des u-asta. Mit der Wiedererlangung der politischen Rechte wäre damit auch das (als Provisorium geplante) u-Modell überflüssig. Der offizielle AStA könnte nun die Aufgaben des u-asta übernehmen und zum Zwecke seiner Arbeit von allen Studierenden Beiträge erheben (üblicherweise zwischen 5 und 10 Euro pro Jahr). Damit könnten sowohl der Service für die Studierenden (z.B. eigener Umzugswagenverleih) als auch die politische Arbeit verbessert werden.

Hiergegen sträubt sich nun das Land vehement. Dieses Gesetz sei ein unzulässiger Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder in Sachen Bildung und Wissenschaft. Baden-Württemberg und Bayer haben deshalb gegen das Gesetz eine Verfassungsklage angekündigt, die aber bisher noch nicht in Karlsruhe eingegangen ist. Neben diesen (vorgeschobenen) formalen Gründen wehrt sich das Land besonders dagegen den (meist eher links angehauchten) ASten wieder die politischen Rechte einräumen zu müssen, die man ihnen mit Verweis auf den "terroristischen Sumpf an den Universitäten" (Hans Filbinger, Ministerpräsident A.D.) vor 25 Jahren entzogen hatte.

Sollte die Klage nicht eingereicht werden oder keine aufschiebende Wirkung haben, müssen die Bundesgesetze in spätestens drei Jahren umgesetzt sein. Doch so positiv die Einführung der VS zu bewerten wäre, ist es in Anbetracht der bei weitem nicht ausreichenden Festschreibung des gebührenfreien Studiums fraglich, über welche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über einer mögliche Klage man sich freuen sollte.

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Artikel "Land plant allgemeine Studiengebühren"

(u-asta info extra 693 vom 28.11.02 [Auszüge])

Nein, dieses Mal ist es kein Scherz, kein Trick des u-asta um öffentliches Interesse zu wecken, sondern leider bittere Realität. Am letzten Donnerstag (21.11.02) berichteten die Stuttgarter Nachrichten unter Berufung auf Regierungskreise, die Landesregierung denke über die Einführung von allgemeinen Studiengebühren in Höhe von "bis zu 500 Euro pro Semester" nach. Die Erteilung eines entsprechenden Prüfauftrages sei geplant. Das Dementi von Wissenschaftsminister Frankenberg kam postwendend. Ihm liege kein solcher Prüfauftrag vor, hieß es lapidar. Gleichzeitig machte das Wissenschaftsministerium aber deutlich, dass "Studiengebühren mittelfristig auf alle Fälle ein Thema sind". Von Entwarnung kann also keine Rede sein. Im Gegenteil. Wahrscheinlich war der Brief einfach noch nicht bei ihm eingetroffen. [Anmerkung: Wenige Tage später wurden die Prüfaufträge offiziell bekannt. Der Prüfauftrag zu den Studiengebühren war natürlich dabei]

Die gute Nachricht: Nach momentaner Gesetzeslage ist die Einführung allgemeiner Studiengebühren durch die kürzlich in Kraft getretene 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) faktisch verboten (siehe auch "BaWü ist doof (3)" im u-asta-info 692). Die schlechte:
Baden-Württemberg und Bayern haben bereits angekündigt, gegen diese Gesetzesnovelle zu klagen. Wegen angeblicher Überschreitung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in der Bildungspolitik, die in Deutschland Ländersache ist. Außerdem ist bereits im schwarz-gelben Koalitionsvertrag die Absicht festgeschrieben, die Einführung solcher Gebühren zur Mitte der Legislaturperiode (also eigentlich erst nächstes Jahr) prüfen zu lassen. Dass dieser Termin jetzt vorgezogen wurde, geschieht vermutlich mit der Absicht, über die - tatsächlich - schlechte Finanzlage aller öffentlichen Kassen eine breitere Akzeptanz für diese Pläne zu erzeugen. Prinzipiell ist ein solches Prüfverfahren - das Ergebnis des Verfahrens steht im Ministerium sicher schon fest - ein sehr gebräuchliches Mittel um politisch unangenehme Pläne salonfähig zu machen.

Akzeptanz schaffen soll auch die Aussage, die Gebühren sollten "nachlaufend" eingezogen und damit "sozial verträglich" sein. Nachlaufend bedeutet, dass man die Gebühren nicht sofort entrichtet, sondern sie - ähnlich wie beim BAföG - zurückbezahlt, wenn man das Studium abgeschlossen hat. Klingt eigentlich vernünftig, möchte man auf den ersten Blick meinen. Doch die Sache hat einige Haken: Diese Art der Studiengebühren ist vergleichbar mit einer Art "Zwangskredit", den man während des Studiums aufnimmt um ihn dann später (eventuell gnädigerweise zinsfrei) zurückzubezahlen. Nun ist es aber kein Geheimnis, dass einige Studis, bzw. deren Eltern, die fragliche Summe problemlos bezahlen könnten, während andere, besonders die BAföG-EmpfängerInnen, vor einem noch größeren Schuldenberg stehen. Damit würde auch die einzige Stärke der letzten BAföG-Novelle, nämlich die Begrenzung der Höchstschulden auf 10.000 Euro, zunichte gemacht.

Außerdem geht das Prinzip der Rückzahlung nach dem Studium davon aus, dass man sofort einen Job erhält, und dann auch noch einen so gut bezahlten, dass die Gebühren keine wesentliche Belastung darstellen würden. In einigen Fächern mag das für viele AbsolventInnen auch so sein. GeisteswissenschaftlerInnen haben aber oft nur befristete und nicht sonderlich gut bezahlte Verträge. Und auch bei den noch vor wenigen Jahren heiß begehrten InformatikerInnen ist die Traumkarriere vom Studienplatz weg inzwischen fraglich.

Auch sozialpolitisch ist dieser Vorstoß höchst fragwürdig: Durch den Schuldenberg wird die Gründung einer eigenen Existenz - im wirtschaftlichen wie im privaten Sinne - deutlich erschwert. Solange es eine Frage der Finanzen ist, Kinder zu haben oder nicht, wird die Hypothek, mit denen besonders junge (AkademikerInnen-)Familien belastet werden, nicht gerade dazu führen, dass die Zahl der Geburten ansteigt. In diesem Zusammenhang betrachtet, steht die ganze Studiengebührendebatte allen Absichtserklärungen PolitikerInnen jeder Couleur diametral gegenüber, die eine bessere Bildung und die Förderung der Familien als zwei Grundpfeiler für die Zukunft Deutschlands sehen.

Außerdem: Wenn allgemeine Studiengebühren erst einmal eingeführt sind, ist die im Gespräch befindliche Summe von 500 Euro pro Semester nur noch Makulatur und je nach Finanzsituation des Landes beliebig zu erhöhen. Schnell kann so aus einem "Kostenbeitrag" eine Vollfinanzierung des eigenen Studiums werden. Insofern kann dies den Anfang vom Ende des staatlich finanzierten Hochschulwesens bedeuten. Es ist kaum zu erwarten, dass diese nachlaufenden Gebühren sofort eingeführt werden. Dazu muss erst das Bundesgesetz (durch Klage oder einen Wechsel in der Bundesregierung) gekippt werden. Ob dies gelingt ist noch nicht abzusehen. Auch wären solche Gebühren momentan zum Glück (noch) nicht politisch durchsetzbar. Dass unsere Landesoberen jedoch immer einen Weg finden, wenn es darum geht, die Kassen aufzufüllen, zeigt ein anderer Fall:

Rückmeldegebühren kommen

Aus einem ebenfalls aus der letzten Woche stammenden Papier über die Einsparmaßnahmen für 2003 ist ersichtlich, dass die Landesregierung die Wiedereinführung der sogenannten Immatrikulations- und Rückmeldegebühren beschlossen hat. Zum Hintergrund: Diese Gebühr (nicht zu verwechseln mit den 53 Euro Sozialbeitrag für Studentenwerk und Semesterticket) wurde erstmals 1997 erhoben (damals 100 DM), nach Protesten und erolgreichen Klagen der Studierenden vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim zum WS 1998 aber ausgesetzt. Der VGH gab das Verfahren wegen schwerer verfassungsrechtlicher Bedenken gegen das Gesetz an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter. Anfang November diesen Jahres fand die mündliche Verhandlung statt, das Urteil steht aber noch aus.

Es ist durchaus wahrscheinlich, dass der Klage stattgegeben, also das bestehende Gesetz für verfassungswidrig erklärt wird. Doch wenn es nach Teufel, Döring und Frankenberg geht, ist dieser Erfolg für uns nicht von langer Dauer. Für den Landeshaushalt für 2003 wird schon jetzt fest mit Einnahmen von 20 Mio. Euro aus diesen Gebühren gerechnet. Hierzu - auch das ist aus dem Papier ersichtlich - soll schlicht das potentiell verfassungswidrige Gesetzt abgeändert werden und dann wieder in Kraft treten.

Das bedeutet 50 Euro pro Semester für alle Studis. Keine Ausnahmen. Das ist nicht die Welt, doch für einige Studis eine Menge Geld. Und auch hier gilt: Es soll Akzeptanz geschaffen werden dafür, dass studieren in Zukunft Geld kostet. Aus 50 Euro können schnell viel mehr werden.

Das verrückteste an der ganzen Sache: mit dem eingenommenen Geld soll nicht etwa die Ausstattung der Hochschulen verbessert werden. Es geht nur darum Haushaltslöcher zu stopfen, die eine verfehlte Politik (auf Landes- wie auf Bundesebene) gerissen hat. Und dazu sucht man sich üblicherweise die Bevölkerungsgruppen aus, die keine allzu große Lobby haben. Dazu gehören sozial Schwächere, Familien und auch wir Studierenden.

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Artikel "Von der Öffnung zur Schließung der Hochschule"

(u-asta info 694 vom 12.12.02)

Die Debatte um Studiengebühren ist bei weitem nicht neu. Es ist sogar so, dass es bis 1970 bundesweit Studiengebühren gab: Damals wurde ein sog. Hörergeld von 250 bis 300 DM pro Semester erhoben. Auf das heutige Lohnniveau umgerechnet, wären das mehrere hundert Euro. Also in etwa so viel, wie die Landesregierung mit ihrem Prüfauftrag für die Einführung von allgemeinen Studiengebühren von bis zu 500 Euro wieder ins Gespräch gebracht hat (Vgl. u-asta-info extra 693 vom 28.11.02, zu finden unter www.u-asta.de). Abgeschafft wurde die Gebühr damals, weil man - nicht zuletzt unter dem Druck der Studierendenbewegung der späten 60er Jahre - finanziell unterprivilegierten Schichten den Zugang zum Studium erleichtern bzw. überhaupt ermöglichen wollte. Dies war auch aus wirtschaftlicher Sicht nötig, da die Zahl der AkademikerInnen der Bedarf der Nach-Wirtschaftswunder-Industrie nicht decken konnte. Zweiter Schritt, und für die Öffnung der Hochschulen entscheidender als die Abschaffung der Gebühr, war jedoch die Einführung des BAföG im Jahr 1972.

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Wie gewonnen, so zerronnen

Im Grunde seit der Abschaffung der Gebühren wurde - mehr oder weniger offen und aus verschiedensten Gründen - über eine Wiedereinführung selbiger nachgedacht. Weil 1977 aus finanziellen Überlegungen ein Ausbaustopp, bei gleichzeitiger, erweiterter Öffnung der Hochschulen beschlossen wurden, kam es in den 80er Jahren - welch Überraschung - zu einer Überlastung der Kapazitäten.

Man entschied sich damals, zur Lösung des Problems, statt an den Kapazitäten der Unis, an der Zahl der Studierenden anzusetzen. Unter anderem wurde 1983 das BAföG zum Darlehen degradiert, Studiengebühren als bildungspolitisches Steuerungsinstrument in Erwägung gezogen. Dies stellt den eigentlichen Beginn der heutigen Studiengebührendebatte dar, die mit der steigenden Anzahl von Studis und immer leereren Kassen merklich an Dynamik gewinnt.

1994 wagte man in Berlin den Versuch, die sog. Langzeitstudiengebühren gesetzlich festzuschreiben. Vorerst ohne Erfolg.

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"Musterland" BaWü

Besser machte es da unser Wissenschaftsminister a.D. von Trotha, der sowohl die bekannten Langzeitgebühren von 1000 DM sowie die - im Moment ausgesetzten - Rückmeldegebühren von 100 DM pro Semester einführte. Ein Ruck, ausgelöst durch Proteste der Studis der Uni Gießen gegen die Überlastung, ging durch die politisch eigentlich schon tot geglaubte Studierendenschaft Freiburgs und es kam zum fast schon legendären "Lucky Streik" von 1997. Das Ergebnis: Ein paar Wochen Aufruhr und Spaß, zwei Gerichtsverfahren gegen die Gebühren, die inzwischen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe anhängig sind (dazu später mehr) und ein wenig Resignation darüber, dass man politisch nicht viel erreichen konnte. Nachdem der Primärwiderstand gebrochen wurde, sind inzwischen viele andere Bundesländer nachgezogen. Berlin, Brandenburg, Niedersachsen haben Rückmeldegebühren (als Verwaltungsgebühren getarnt), Bayern und das Saarland haben ebenfalls Zweit- oder Langzeitstudiengebühren. In vielen Ländern werden ähnliche Modelle umgesetzt oder geplant.

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Studienkonten sind auch Gebühren

In NRW, wo die Pläne der rot-grünen Landesregierung für 650 Euro Langzeit- und 50 Euro Rückmeldegebühren auf heftigen Protest der Studis stießen, will man nun stattdessen sogenannte "Studienkonten" einführen. Klingt besser als Studiengebühren, sind aber in Wirklichkeit nichts anderes Langzeitstudiengebühren unter einem anderen Namen. Das System funktioniert so: Alle Studierenden erhalten zu Beginn des Studiums ein "Studienkonto" mit einem bestimmten Guthaben an Semesterwochenstunden (bzw. in Geld ausgedrückt). Für jede besuchte Lehrveranstaltungen wird nun ein bestimmter Betrag (je nach Art und Aufwand der Veranstaltung) vom Konto abgebucht. Ist das Konto leer, muss draufgezahlt werden.

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Nachlaufende Gebühren

Eine neue Dimension stellen die Studiengebühren dar, deren Einführung das Land Baden-Württemberg derzeit plant. Bis zu 500 Euro soll das Studium vom ersten Semester an kosten. Einziger Unterschied zur Situation von vor 30 Jahren wäre, dass der Betrag erst nach dem Studium zu bezahlen ist. Diese Form der "nachlaufenden" Studiengebühren soll der Einführung von Gebühren die Schärfe nehmen. Systeme dieser Art gibt es bereits, beispielsweise in Australien. Hier betrug die Gebühr pro Semester anfänglich (1987) 250 Australisch Dollar (AUD).
Inzwischen ist diese Summe auf bis zu 6000 AUD (je nach Studiengang) angewachsen. Eine weitere Erhöhung um 25% bis im Jahr 2004 ist bereits geplant. Weiterer Kritikpunkt: Die Einkommensgrenze, ab dem die AbsolventInnen ihre aufgebauten Schulden (mit Zinsen) zurückbezahlen müssen, wird wegen unerwartet geringer Rückzahlungssummen immer weiter abgesenkt. Inzwischen liegt sie knapp über dem Sozialhilfesatz. Und was "soziale Verträglichkeit" oder gar Chancengleichheit angeht: Es ist in Australien möglich, die Gebühren im Voraus zu bezahlen, statt sie nachher abstottern zu müssen. Man erhält dann sogar noch einen "Rabatt" von 25%. Ist also erst einmal ein Studiengebührensystem eingeführt, ist die Höhe der anfangs "moderaten" Beiträge nur noch Nebensache.

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50 Euro Rückmeldegebühren

Zusätzlich plant unsere Landesregierung die Wiedereinführung der Einmelde- und Rückmeldegebühren. Diese 1997 eingeführten, als Verwaltungsgebühren getarnten Studiengebühren, wurden aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils 1998 einstweilen wieder ausgesetzt. Das Verfahren ist inzwischen beim Bundesverfassungsgericht angelangt, vor dem es am 5.11. dieses Jahres verhandelt wurde. Obwohl das Urteil noch aussteht, haben die Landesoberen in Stuttgart die Einnahmen aus Rückmeldegebühren (20 Mio. Euro) schon fest in den Haushalt eingeplant. Wie das? Ganz einfach: Befindet das BVerfG das Baden-Württembergische Gesetz für verfassungswidrig, wird der Gesetzestext einfach geringfügig geändert und das Gesetz neu verabschiedet. Gegenstand der Verfassungsklage ist nämlich nur das Erheben unverhältnismäßiger Verwaltungsgebühren, nicht das Erheben von Studiengebühren.

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Die 6. HRG-Novelle

Die sechste Novelle des Hochschulrahmengesetzes, die 15. August 2002 in Kraft getreten ist, spricht von einem bundesweiten Verbot von Studiengebühren für das Erststudium. Zweit- und Aufbaustudien sind damit schon einmal ausgeschlossen. Aber auch mit der Gebührenfreiheit des Erststudium ist es, schaut man ins Kleingedruckte, nicht weit her: Langzeitstudiengebühren sowie Studienkonten sind explizit ausgenommen. Darüber hinaus "kann das Landesrecht in besonderen Fällen Ausnahmen vorsehen". Was als Ausnahme deklariert wird, ist im Zweifelsfalle Sache der einzelnen Länder.

So defizitär die sechste HRG-Novelle ist, allgemeine Studiengebühren, wie sie Baden-Württemberg überlegt einzuführen, sollten dadurch eigentlich ausgeschlossen sein. Folgerichtig hat die Stuttgarter Landsregierung, genauso wie die bayrischen Landesoberen, angekündigt gegen die Gesetzesnovelle zu klagen (mit der Einreichung der Klage ist in den nächsten Tagen/Wochen zu rechnen). Bis es zu konkreten Gesetzesentwürfen zur Einführung nachlaufender Studiengebühren in Baden-Württemberg kommt, dürfte damit noch ein Weilchen dauern. Die Landesregierung aber - und dies ist das eigentliche Problem - scheint den festen Willen zu haben, ihre kurzschlüssigen Ideen gegen alle Widerstände durchzusetzen. Sollte es nicht zu einem gesellschaftlichen und politischen Konsens über die Sinnlosigkeit von Studiengebühren aller Art kommen, ist zu befürchten, dass sich für diesen Willen irgendwie auch ein Weg finden lässt.


erstellt von ingo zuletzt verändert: 20.04.2005 11:12
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