Warum die AkademikerInnensteuer auch suckt
Da hier gerade wieder die Diskussion um die AkademikerInnensteuer aufblüht, noch einmal eine kurze Zusammenfassung von Peer Pasternack. Die Argumente zielen auf die momentane Rechtslage ab, aber auch auf den grundlegenden Sinn und Zweck einer solchen nachlaufenden Studiengebühr.
Es gibt hier also (mal wieder) verschiedene Ebenen, auf die die Sache diskutiert werden kann:
- die soziale Selektivität (letzteres ist der Prüfstein schlecht hin - auf was andere sollte nicht eingegangen werden, aber in der Realpolitik wollen die Menschen leider auch noch die anderen Ebene hören)
- die fiskale Ebene (Steuerrecht, Sinn und Zweck der Einnahme)
- die organisatorische Ebene (wie treibe ich das Geld ein - ist es praktikabel usw.)
Daher vorab: Gebühren bleiben Gebühren - genau so wie Schulden, Schulden bleiben. Unabhängig davon ob es "harmlose" Schulden ohne Zinsen, AkdemikerInnensteuer oder "harte" Schulden, wie sie die Banken anbieten werden, sind.
Diese sind und bleiben sozial selektiv und zwar nicht nur bei den unteren Einkommensschichten (in dem Aufsatz von Peer wird vom "Mittelstandsloch" gesprochen). Und nein: eine AkademikerInnensteuer ist kein Ersatz und auch "nichts ähnliches" wie ein progressiver Steuersatz (in der Mensa aufgeschnappt).
Die AkademikerInnensteuer ist nichts weiter als eine "nachlaufende" Studiengebühr - mehr nicht! Es kann also nicht getrennt von den anderen "nachlaufenden" Gebührenmodellen diskutiert werden. Wir sind uns bewusst, dass es hier verschiedene Härtestufen gibt, aber die grundlegende Problematik ist und bleibt die selbe und ist bei allen Modellen gleich...daher:
Keine Chance für Studiengebuehren, egal welche Art - Keine Chance fuer leere Phrasen wie "sozial vertraeglich"!
Hier nun der Teil von Peer:
Akademikersteuer
Die Akademikersteuer spielt in den Diskussionen mittlerweile nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Gründe dafür sind:
- Steuerrecht ist Bundesrecht. Mithin setzt eine solche Abgabe eine entsprechende Einigung auf Bundesebene voraus.
- Einkommensabhängige Steuern dürfen nicht zweckgebunden erhoben werden.
- Nichtsteuerliche Varianten einer Akademikerabgabe (etwa hochschulgebundene Verträge zwischen den Studierenden und der Hochschule über spätere Zahlungsleistungen) erforderten einen bürokratischen Aufwand, der in seinen Kosten nicht abschätzbar ist. Ebenso ist auch der Weg, eine nicht als Steuer deklarierte Akademikerabgabe nur in einem einzelnen Bundesland zu erheben, kaum begehbar: Der bürokratische Aufwand der Erhebung auch von BürgerInnen anderer Bundesländer "deren Einkommensdaten benötigt würden" wäre im Vergleich zum Einnahmeergebnis absurd hoch.
- Von einer Akademikersteuer, die tatsächlich relevante Beiträge zur Hochschulfinanzierung erbringen soll, wären vor allem mittlere Einkommen betroffen. Dort aber entsteht dann regelmäßig das sog. Mittelstandsloch (im Hochschulbereich aus dem BAFöG bekannt): Die Betreffenden verdienen einerseits zu gut, um soziale Vergünstigungen zu erhalten; andererseits aber kommen sie dadurch, dass sie der vollen Abgabenbelastung jeglicher Art ausgesetzt ist, auf ein Realeinkommen, das mit Leistungsgerechtigkeit wenig zu tun hat und bei Familien mit Kindern zu bedenklich niedrigen Pro-Kopf-Budgets führt.
- Schließlich lässt sich mit gewisser Berechtigung auch argumentieren, dass die Steuerprogression eine Akademikersteuer bereits umfasst: "Vielleicht sollte einfach den vergleichsweise wenigen Höchstverdienern ohne Studium ein Steuernachlaß gewährt werden" (Dilger 1998, 13).
Quelle: http://www-asta.uni-r.de/bilder/sgpas.pdf Autor: Daniele Frijia