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Studierende der Universitäten Karlsruhe und Freiburg boykottieren den Landeslehrpreis 2005

Bei der Sitzung des Gutachtergremium Landeslehrpreis 2005 am heutigen Freitag, verweigerten die studentischen Mitglieder aus Freiburg und Karlsruhe die Mitarbeit. Die Studierenden halten es für nicht tragbar, dass dieser ohnehin fragwürdige Preis über Langzeitstudiengebühren finanziert wird.

"Gute Lehre" und auch Maßnahmen, die die Lehre verbessern, müssen in der Verantwortung und Finanzierung des Staates liegen, so Daniele Frijia Vorstand des u-asta Freiburg. „Langzeitgebühren treffen zudem gerade die Studierenden die, weil sie ein Kind erziehen, ihren Lebensunterhalt selbst verdienen oder chronisch krank sind länger für ihr Studium brauchen als andere,“ erklärt Sebastian Hanß vom usta der Universität Karlsruhe. So sei es geradezu pervers einen Preis für bessere Lehre gerade von denen finanzieren zu lassen, die nicht zuletzt gerade wegen schlechter Lehre, schlechten Lernbedingungen und unzureichender Betreuung mit Gebühren bestraft werden führt sein Kollege Clemens Weingart, der im Gutachtergremium saß, weiter aus.

Anstatt auf eine flächendeckende Verbesserung der Lehre, z.B. durch eine adäquate Vergütung der wissenschaftlichen Hilfskräfte oder das vorschreiben didaktischer Qualifikation bei ProfessorInnen hinzuwirken, fließt beim Landeslehrpreis punktuell eine kleine Menge Geld an einige „Spitzenlehrer“ – die Erfahrung zeigt ebenso wie das durchwachsene BewerberInnenfeld beim diesjährigen Landeslehrpreis die geringen dauerhaften Erfolge dieses finanziellen Anreizes auf.

Solange von der Freiheit zur Forschung und der Pflicht zu Lehre gesprochen wird; solange bei Berufungen nahezu ausschließlich die Drittmittel-Potenz und nicht die Lehrqualifikation der BewerberInnen im Vordergrund steht; solange der Einfluss der Studierenden in der Universität und ihren Gremien immer weiter zurückgedrängt wird, wird sich an der häufig miserablen Lehrsituation in Baden-Württemberg nichts ändern.
Für Veränderungen bedarf es zudem weder Studiengebühren, noch werden selbige eine Trendwende einleiten können. Denn für eine „Steigerung des Stellenwertes und der Qualität der Lehre“ – wie es im Vorwort zu den Änderungen des Hochschulgebührengesetz heiß – bedarf es grundlegender Reformen.

So kann auch ein Landeslehrpreis in dem bestreben einer flächendeckenden Verbesserung der Lehre nur die Kür sein. Wird das vergessen verkommt er zu einer Alibi-Veranstaltung hinter der die großen strukturellen Probleme verschwinden.


Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen ihnen Daniele Frijia oder Clemens Weingart unter 0761 203 2033 zur Verfügung

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.u-asta.de/politik/lehrpreis

erstellt von cosmo zuletzt verändert: 12.11.2006 22:34
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