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16.02.2013 Ivi soll geräumt werden - ein unglaubliches Urteil, das auf Unrecht fußt

Gestern, am 15.02.2013, um 10:15 Uhr hat das Landgericht Frankfurt am Main ein Säumnisurteil gegen das Institut für vergleichende Irrelevanz (das selbstverwaltete Zentrum auf dem Campus der Uni Frankfurt) ausgesprochen – der Eigentümer, die Immobilienfirma Franconofurt AG, ist damit jederzeit zur Räumung berechtigt.

Das Bündnis für Politik und Meinungsfreiheit (bpm) und der AK Recht des unabhängigen Allgemeinen Studierendenausschuss der Uni Freiburg (u-asta) lehnen das Urteil entschieden ab. Der Gerichtsprozess war eine Farce: Ohne Prof. Dr. Joachim Hirsch (ehemaliger Professor für Staatstheorie der Uni Frankfurt), der als Nutzer des IvI auftrat, und seine Anwältin anzuhören wurde schon nach 15 Minuten das Urteil gesprochen.Im Urteilsspruch ist von einer IvI-GbR die Rede. "Der Urteilsspruch hat weder Hand noch Fuß", so Lena Herbers vom AK Recht. "Für die konstruierte GbR fehlen schon allein die gesetzlichen Mindestanforderungen-" Das bpm und der AK Recht kritisieren dabei auch, dass der Richter das Gutachten des akj Frankfurt bei seinem Urteilsspruch nicht berücksichtigt hat. In diesem wird das Vorgehen der Universität Frankfurt dargestellt, die, ohne es dem Nutzer*innen mitzuteilen, die Räume an Franconofurt AG verkauft hatte. Mit dem Verkauf so die Verfasser*innen des Gutachtens, sollte eine Räumungsklage gegen die "IvI Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)" legitimiert werden. Einer solchen GbR fehlen allerdings bereits die rechtlichen Grundlagen. "Mit dem heutigen Urteil wird der Versuch unternommen, die politische Debatte um Besetzungen und Selbstverwaltung mit juristischen Mitteln zu lösen", so Vincent Heckmann vom bpm.

 

Das bpm und der AK Recht des u-asta Freiburg solidarisieren sich mit dem Ivi Frankfurt und zeigen sich empört über die unerhörte Rechtssprechung.

 

Für Rückfragen und O-Töne stehen Ihnen Lena Herbers vom AK Recht unter lenaherbers@gmail.com und Vincent Heckmann vom bpm unter buero@pm-buendnis.de gerne zur Verfügung.

 


erstellt von vincent zuletzt verändert: 16.02.2013 11:44
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