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8.2.2012 „Gewachsene Strukturen“ wirklich anerkennen

Nach 35 Jahren Demokratievakuum an den Hochschulen in Baden-Württemberg hat die grün-rote Landesregierung ihren Entwurf zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft vorgestellt. Hierdurch soll den Studierenden wieder eine politische Stimme zur Vertretung ihrer Belange gegeben werden und ihre Selbstorganisation und Autonomie gestärkt werden. Leider ist der Entwurf weit von seinen Zielen entfernt. „Wir stehen vollkommen hinter der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft. Wir erwarten aber, dass das Gesetz wirkliche Autonomie und Selbstorganisation ermöglicht!“, so Till Oßwald Mitglied im Vorstand des u-asta Freiburg.
Die größten Mängel bestehen im Bereich der Satzungs- und Finanzautonomie. Hier scheint die Landesregierung - getrieben von der Angst all zu fortschrittlich zu klingen - entschlossen, jede Form der Selbstbestimmung einzudämmen. So wird im Entwurf z.B. vorgesehen, dass die Studierenden lediglich ein Jahr Zeit haben, um eine Organisationssatzung per Urabstimmung zu verabschieden. Wo dies nicht rechtzeitig geschieht, wird ein AStA/Studierendenparlamentssystem eingeführt. Leider fehlt auch ein durchdachtes Konzept zur Finanzierung der Studierendenvertretungen. Für eine Hochschule mit weniger als tausend Studierenden ist es unmöglich, die Studierendenvertretung ausschließlich durch Beiträge zu finanzieren, wie es im Anhörungsentwurf vorgesehen ist.

 
Obwohl im Vorfeld stets aus dem grünen Wissenschaftsministerium anklang, dass man auf die besonderen Umstände, die sich durch die Zusammenstutzung studentischer Arbeit ergaben, Rücksicht nehmen wolle, suggeriert der Gesetzentwurf nun das Gegenteil. Laura Elisa Maylein, Vorstandsmitglied des u-asta, dazu: „Die Landesregierung ließ es sich nicht nehmen stets die gewachsenen Strukturen vor Ort, die das Demokratiedefizit selbstorganisiert auszugleichen versuchten, zu loben und zu beteuern, dass man diese berücksichtigen werde. Im Lichte des aktuellen Entwurfs erweisen sich diese Beteuerungen als zumindest halbherzig.“ „Der Gesetzentwurf ist in vielerlei Hinsicht noch stark verbesserungswürdig“ so Lennart Lein, ebenfalls Mitglied im u-asta Vorstand.
Anhänge des Artikels
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(PM-8-2-12VS.pdf - 69.88 Kb)

erstellt von Sekretariat zuletzt verändert: 08.02.2012 12:26
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