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25.1.2011: Minderjährige in Freiburg bestraft: Erstes Verfahren zur Bildungsstreik-Gleisbesetzung

Am Montag, den 24. Januar 2011, fand ein halbes Jahr nach der Gleisbesetzung in Freiburg im Rahmen des Bildungsstreik das erste Verfahren gegen eine der über 200 Bildungsaktivist*innen statt.

Das Verfahren gegen das politische Engagement der minderjährigen Schülerin wurde gegen 20 Sozialstunden eingestellt. Zwar wurden die weitergehenden Forderungen der Staatsanwaltschaft nach einer härteren Bestrafung damit nicht erfüllt, aber gleichzeitig wurde ein bedenkliches Zeichen gegen die berechtigten Forderungen der Bildungsstreikenden gesetzt. „Eine Gesellschaft, die junge Menschen zur aktiven Meinungsäußerung auffordert, diese dann aber bestraft, kann nur noch gespalten genannt werden“, empörte sich die 16jährige Beschuldigte.

 

Obwohl sich über 200 Menschen an der Gleisbesetzung beteiligten, wurde das Verfahren bisher nur gegen einzelne, minderjährige Bildungsstreikende eröffnet. „Im Jugendstrafrecht sind Freisprüche leider unüblich. Deshalb ist davon auszugehen, dass hier gezielt leicht zu Verurteilende Personen herausgegriffen wurden. Es soll ein Exempel statuiert werden“, kommentierte Sven Fred vom Referat für Politik- und Meinungsfreiheit des UStA der PH Freiburg.

 

Bereits die Vorgeschichte des Verfahrens warf einige Fragen auf: So kam es zu mindestens einem Hausbesuch und Menschen, deren Personalien bei der Gleisbesetzung nicht aufgenommen wurden, erhielten Vorladungen der Bundespolizei. Darüber hinaus endeten alle Einwendungsfristen gegen die Eröffnung der aktuellen Verfahren zwischen dem 23. Dezember und dem 3. Januar.

 

Das Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit (bpm) verurteilt die gezielte Einschüchterung junger, politisch aktiver Menschen. „Die Repressionen gegen das wünschenswerte Engagement von Schüler*innen müssen sofort eingestellt werden. Wir fordern die Politik dazu auf, sich statt dessen endlich mit den inhaltlichen Forderungen nach einem sozial gerechteren Bildungssystem auseinanderzusetzen“, resümiert Laura Martens vom bpm abschließend.

 

Für Rückfragen und O-Töne stehen Ihnen Vincent Heckmann, Thomas Seyfried und David Koch telefonisch unter 0761/203-2033 oder per eMail unter vorstand@u-asta.de gerne zur Verfügung.

 

Anhänge des Artikels
2011-01-25_Minderjährige in Freiburg bestraft_Erstes Verfahren zur Bildungsstreik-Gleisbesetzung.pdf 2011-01-25_Minderjährige in Freiburg bestraft_Erstes Verfahren zur Bildungsstreik-Gleisbesetzung.pdf
(2011-01-25_Minderjährige in Freiburg bestraft_Erstes Verfahren zur Bildungsstreik-Gleisbesetzung.pdf - 45.43 Kb)

erstellt von vincent zuletzt verändert: 25.01.2011 12:38
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