25.2.2008: Offener Brief an Günther Oettinger
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Oettinger,
vor dreißig Jahren wurde die Verfasste Studierendenschaft in Baden-Württemberg und Bayern, anders als in allen anderen Bundesländern, abgeschafft.
Ohne eine Verfasste Studierendenschaft ist es jedoch kaum möglich die Arbeit, die für eine Studierendenvertretung eigentlich selbstverständlich sein sollte, zuverlässig zu leisten. Nur bei einer angemessenen finanziellen Ausstattung, sowie als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Finanz- und Satzungsautonomie können Beratungsangebote in der notwendigen Breite eingerichtet, studentische Initiativen gefördert und die Interessen der Studierenden sinnvoll vertreten werden. Dies hat auch der Senat unserer Universität erkannt und dem in seiner Stellungnahme zum EHFRUG Ausdruck verliehen.
Wie Ihre Aussage vom Dezember 1995 zeigt, ist Ihnen die verheerende Lage der baden-württembergischen ASten bekannt (siehe Anhang). Seinerzeit vertraten Sie gegenüber VertreterInnen des u-asta die persönliche und politische Überzeugung, dass die Verfasste Studierendenschaft wieder gesetzlich verankert werden muss. Auch wenn Sie dieser Maßnahme damals nicht höchste Priorität zugebilligt haben, wollen wir Sie heute, zwölf Jahre später, an Ihre Aussage erinnern. Wir appellieren an Sie, dementsprechend zu handeln. Sie sind in der einmaligen Situation, dieses Demokratiedefizit an den baden-württembergischen Hochschulen beseitigen zu können. Wie Sie an den beiliegenden 600 Unterschriften sehen können, welche wir im Rahmen einer Aktionswoche für die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft gesammelt haben, würden sie damit auch dem Wunsch der Studierenden entsprechen.
Mit freundlichsten Grüßen,
Henrike Hepprich
für den AK „30 Jahre mundtot“
Anhang:
- Interview aus dem u-asta-info
- Stellungnahme des Senats der Universität Freiburg
Die Senatsstellungnahme können wir aus Geheimhaltungsgründen leider nicht veröffentlichen. Zitiert sei daraus jedoch der folgende Satz:
"Mit der Zielsetzung des vorliegenden LHG-Änderungsentwurfs, die Lehre zu stärken,was den Studierenden zugute kommen soll, ist Anlass gegeben, diese in ihrer rechtlichen
Verfasstheit wieder anzuerkennen."
Die Stellungnahme des Senats wurde einstimmig beschlossen.