Freiburger Studierende entscheiden morgen über Gebührenboykott
Am Mittwoch, den 4.Juni 2003, um 18 Uhr c.t. findet in Hörsaal 2004 (KG II) der Universität Freiburg eine Vollversammlung der Studierenden statt. Wichtigster Tagesordnungspunkt wird die Entscheidung darüber sein, ob in Freiburg ein Treuhandkonto eingerichtet werden soll. Dieses Konto soll dazu genutzt werden, die Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung, von allen Studierenden einen sogenannten "Verwaltungskostenbeitrag" von 40 Euro pro Semester zu verlangen, zu boykottieren. An den Universitäten in Konstanz, Mannheim, Tübingen und Karlsruhe sind ebenfalls Treuhandkonten geplant, die Studierendenschaft der Universität Ulm hat sich bereits letzte Woche auf einer Vollversammlung mit über 1000 TeilnehmerInnen (etwa 17% der Studierenden) für einen Boykott ausgesprochen.
Die Idee hinter dem Treuhandkonto ist, dass möglichst viele Studierende zwar den bisherigen Sozialbeitrag an das Studentenwerk und den Sockelbetrag für das Semesterticket (zusammen 53 Euro) auch weiterhin an die Universität überweisen, die nun zusätzlich geforderten 40 Euro "Verwaltungsgebühren" aber auf das von einem Anwalt treuhändlerisch geführten Boykottkonto überweisen. Sollte bis zum Ende der Rückmeldefrist eine auf der morgigen Vollversammlung festgelegte Zahl an EinzahlerInnen nicht erreicht werden, wird das Geld rechtzeitig im Namen der Einzahlenden an die Universitätskasse überwiesen.
Sollte das Quorum aber erfüllt werden (in Ulm wurde es auf 25% festgesetzt), wird das Geld einbehalten. Nun steht das Land vor der Entscheidung, entweder einen wesentlichen Anteil der Studierenden auf dem Zwangswege zu exmatrikulieren, wie es das Gesetz vorsieht, oder das Gesetz zurücknehmen. Zur weiteren Absicherung der Boykottierenden wird erwägt, sich auch an ein landesweites Quorum von z.B. 22000 Studierenden zu binden (das entspricht ca. 10% der Studierenden in ganz Baden-Württemberg). Obwohl natürlich für alle Boykottierenden ein Restrisiko erhalten bleibt, ist es nahezu ausgeschlossen, dass sich das Land dazu entscheidet, tatsächlich am Vollzug des Gesetzes festzuhalten.