Frankenbergs Dementi hielt knapp eine Woche
"Nun muss Frankenberg Farbe bekennen", so reagierte Angela Geck Vorstand des u-asta der Universität Freiburg auf die Liste der Prüfaufträge der Stuttgarter Landesregierung. "Punkt 31 sieht die Prüfung der Einführung allgemeiner Studiengebühren vor. Dass es einen solchen Prüfauftrag gäbe, hatte Frankenberg letzte Woche noch dementieren lassen", so Geck weiter. "Egal, ob dies absichtlich geschehen ist, oder in Stuttgart die eine Hand nicht weiß, was die andere tut. Man fühlt sich von dieser Landesregierung schlicht nicht ernstgenommen", kommentiert Vorstandskollege Harald Wohlfeil die Informationspolitik des Wissenschaftsministeriums der letzen Woche.
Der u-asta der Uni-Freiburg lehnt weiterhin jede Art von Studiengebühren ab. Auch nachlaufende Studiengebühren wirken sozial selektiv. Während einige Studierende bzw. deren Eltern die Summe problemlos bezahlen können, stehen andere, besonders die BAföG-EmpfängerInnen vor einem noch größeren Schuldenberg. Außerdem basiert das Prinzip der Rückzahlung nach dem Studium auf der Annahme, jede und jeder fände sofort nach dem Abschluss einen gut bezahlten Job. Dass dies nicht der Realität entspricht, ist allgemein bekannt. Auch sozialpolitisch ist dieser Vorstoß höchst fragwürdig: Die Mehrbelastung träfe gerade junge Menschen und Familien, die sich eine eigene Existenz aufbauen wollen.
Die gesamte Studiengebührendebatte steht allen Beteuerungen, die Bildung müsse verstärkt gefördert werden, die PolitikerInnen jeder Couleur nach bekannt werden der Pisa-Studie abgaben, diametral gegenüber. Das eingenommene Geld soll auch nicht etwa den Hochschulen zugute kommen, sondern ist schlicht dazu gedacht, Haushaltslöcher zu stopfen. "Es ist eine regelrechte Unverschämtheit, dass das Land ganz offen plant, die Studierenden zur Kasse zu bitten und damit in Kauf nimmt, dass finanziell schlechter Gestellte vom Studium ausgeschlossen werden. Vor allem wenn es nur darum geht, die Finanzlage des Landes aufzubessern," meint Harald Wohlfeil.
Allgemeine Studiengebühren gibt es bisher noch nicht in Deutschland. Nach momentaner Gesetzeslage ist die Einführung solcher Gebühren durch die kürzlich in Kraft getretene 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes sogar verboten. In diesem Zusammenhang gewinnt die Klage, die Baden-Württemberg und Bayern gegen diese Gesetzesnovelle einreichen wollen, weiter an Bedeutung. "Baden-Württemberg nimmt einmal wieder eine unglückliche Vorreiterrolle in Sachen Studiengebühren ein," kommentiert Angela Geck, "Wir kritisieren diesen Vorstoß des Landes aufs Schärfste." Die verantwortlichen PolitikerInnen sollten sich auf massive Proteste der Studierenden gefasst machen.