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6. HRG-Novelle

Am Donnerstag, den 25.04.2002, findet im Bundestag die Beschlussfassung zur 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes statt.

Der u-asta lehnt die Bestimmung zu Studiengebühren entschieden ab und fordert weiterhin von der Bundesregierung die Verankerung eines generellen Studiengebührenverbotes im HRG, wie es auch der Koalitionsvertrag vorsieht. Die bereits eingeschränkte Gebührenfreiheit aus Satz 1 "Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, ist studiengebührenfrei" wird durch Satz 2 "In besonderen Fällen kann das Landesrecht Ausnahmen vorsehen" gänzlich aufgehoben.

Mit diesem Gesetz sind sogar Studiengebühren ab dem ersten Semester möglich. Die bereits existierenden sogenannten Langzeitstudiengebühren in Baden-Württemberg und Zweitstudiumsgebühren in Bayern und Sachsen werden mit dieser Regelung nicht angetastet und erstmals in einem HRG zementiert. Bildungsgutscheine und Studienkonten, die ohne einen vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Rahmen von den Ländern in ihrem Umfang ausgestaltet werden können, sind in der Gesetzesbegründung sogar explizit als Abweichung von Satz 1 erwähnt.

Unpräzise ist die Formulierung auch im Bereich der konsekutiven Studiengänge. Ungeachtet der grundsätzlichen Debatte zu den gestuften Bachelor/Master Abschlüssen, beinhaltet die Bezeichnung konsekutiv nur einen Master im gleichen Fach wie der Bachelor, nicht allerdings in einem verwandten Fach. Eine solche Regelung ist eine Gebührenfalle und für den u-asta nicht akzeptabel. Wirkungsvoll wird das Studiengebührenverbot für das Erststudium nur unter der Voraussetzung, dass keine Ausnahmeregelungen auf Länderebene möglich sind.

Jens Reyer vom Vorstand des u-asta dazu: "Die Studierenden haben keinerlei Sicherheit, ihr Erststudium gebührenfrei abschließen zu können. Damit wird die zuletzt durch die PISA-Studie nachgewiesene besondere soziale Selektivität des deutschen Bildungssystems verstärkt. Statt Studiengebühren brauchen wir eine umfassende Neugestaltung der Studienfinanzierung."

Der u-asta begrüßt hingegen die Verankerung der Verfassten Studierendenschaft in der HRG-Novelle. Damit gäbe es auch in Baden-Württemberg und Bayern wieder eine demokratisch gewählte Studierendenvertretung mit vollen Selbstverwaltungsrechten.


erstellt von raph zuletzt verändert: 26.11.2004 22:45
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