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Austritt aus der Grundordnungskommission

Nachdem das neue Landeshochschulgesetz in Kraft getreten ist, müssen die Hochschulen ihre Grundordnungen überarbeiten. Dazu wurde bei uns eine Grundordnungskommission eingesetzt. hier wollen wir Euch über alles wesentliche auf dem laufenden halten. Die Seite ist noch neu und wird in den nächsten Tagen um alles wesentliche erweitert.

Am 9. Juni fand eine öffentliche Sitzung zur Grundordnung statt. Die studierenden kündigten dort die weitere Mitarbeit auf.

Die ausführliche Stellungnahme findet sich im folgenden und hier als pdf.

###########

Studentische Vertreter kündigen unter Protest die Mitarbeit in der Grundordnungskommission der Universität Freiburg auf

  •  „Leitung der Universität durch Rektor Jäger autokratisch“
  • „Scheindemokratische Legitimierungsverfahren zur Absegnung der Ziele des Rektors“
  • „Universität weiterhin hierarchisch und patriarchal geprägt“
  • „Grundordnungsentwurf dient lediglich der Festigung hierarchischer Entscheidungsstrukturen“
  • „Keine ernsthaften Bemühungen zur Gleichstellung von Frauen in der Universität“

Die studentischen Vertreter in der Grundordnungskommission haben heute unter Protest die Mitarbeit in der Kommission aufgekündigt, da sie das Verfahren zur »Ausarbeitung« des Grundordnungsentwurfs sowie den Umgang innerhalb des Gremiums nicht länger hinnehmen konnten. Offen zu Tage treten die kritisierten Umstände nicht nur in der Kommission: Die autokratische Führung der Universität unter Rektor Jäger, die Unterordnung der gewählten Gremien der akademischen Selbstverwaltung und die weiterhin ungebrochenen hierarchischen und patriarchalen Strukturen prägen das Leben an der Universität Freiburg. Dargelegt wird dies im Folgenden an den Beispielen des Vorgehens bei der Entwurfserarbeitung, der Beteiligung von Frauen und der Besetzung des universitären Aufsichtsrates.

Die erneut ungeschminkt zu Tage getretenen Überhebungen und Übertretungen sind nur ein weiteres Mosaiksteinchen in Rektor Jägers System. Erinnert sei hier auch an vergangene Eskapaden, wie

  • das unglaubliche Vorgehen bei der letzten Wahl für das Amt des Rektors, als Herr Jäger erst nicht mehr kandidieren wollte; dann doch, aber unter der Einschränkung, dass die Findungskommission keinen der anderen Bewerber/innen als geeignet erklärt; die Art und Weise, wie dann alle anderen Kandidat/innen für unbrauchbar erklärt wurden; und letztendlich seine Wiederwahl ermöglichten;
  • die Selbstfindung als Kandidaten für das Amt des Intendanten des ZDF;
  • dass die Badische Zeitung nach nationaler Kritik der Universität die Eigenmächtigkeit und -verantwortung über die so genannte Hochschulseite entzog, nachdem Rektor Jäger ein mehr oder minder mit sich selbst geführtes Interview abdrucken wollte;
  • und zuletzt die Hybris in der Überlegung für das 550 jährige Jubiläum der Universität, Sting oder gleich den Papst einladen zu wollen.

Dieser Auszug verdeutlicht die Abgehobenheit von Rektor Jäger und dass die während der Proteste des Freiburger Frühlings gegen ihn vorgebrachten Forderungen voll und ganz berechtigt sind und daher aufrecht erhalten werden. Er verdeutlicht aber auch, dass die zunehmende Autonomie und Stärkung der Leitungsstrukturen solche Systeme festigen und noch unangreifbarer machen.

Herrschaft und scheindemokratische Verfahren

Vor allem in der ersten Sitzung der Grundordnungskommission am 02. Mai 2005 erhärtete sich die Vermutung, dass die Kommission zur Ausarbeitung einer Grundordnung vom Rektorat lediglich dazu gedacht war, den Schein eines demokratischen und in der Universitätsgemeinschaft verankerten Verfahrens zu erwecken.

Selbiges und die Art des Umgangs innerhalb der Kommission führten dazu, dass die Mitglieder der Kommission keine ihrer Ideen einbringen konnten, diese nicht einmal ernsthaft diskutiert wurden; sie sich stattdessen aufgefordert sahen, den Rektoratsentwurf weiterhin im reinen Zustimmungsverfahren kritiklos abzusegnen. Im „Protokoll“ der ersten Sitzung heißt es lapidar, „der Rektoratsentwurf wurde von der Senatskommission bis einschließlich §7 unverändert angenommen.“ und auch in der zweiten Sitzung wurden lediglich vier geringfügige Verfahrenspräzisierungen vorgenommen und einige Schreibfehler verbessert.

Dieses scheindemokratisch legitimierende Verfahren offenbarte sich noch deutlicher im vom Rektorat vorgegebenen Zeitplan, der vorsah den Entwurf innerhalb von nur drei Sitzungen »auszuarbeiten« und die Grundordnung in einer, dann doch nach der zweiten Sitzung stattfindenden, Präsentation der interessierten Öffentlichkeit darzustellen. Selbst das am 24. Mai in einem Gespräch mit Studierendenvertretern vom Rektor zugesicherte Versprechen, den AstA „aktiv in die Vorbereitung dieser Veranstaltung einzubinden“ (aktuelle Mitteilung der Universität vom 24. 05. 2005) wurde nicht eingehalten. Vorschläge der Studierenden dazu wurde zurückgewiesen und die Modalitäten mit dem Verweis, dass es sich um eine Veranstaltung des Rektorates handele stattdessen vom Rektor festgelegt.

Unverhandelbar waren auch die vom Rektor in der Sitzung vorgegebenen Grundsätze. Das Übergehen der Bitten und abweichenden Vorschläge sowie das Festhalten (abgesichert durch die professorale Mehrheit) an den eigenen Vorgaben ist eine klare Kompetenzüberschreitung des Rektors und eine einseitige Auslegung der vom Senat gegebenen Freiheiten. Die Tatsache, dass das Protokoll auf eine Rektoratsklausur verweist, in der weitere Punkte der Grundordnung besprochen werden sollen, dass das Protokoll ursprünglich nur für die Akten des Rektors und nicht für die Hände der Kommissionsteilnehmer gedacht war, sagt viel aus über das Verständnis des Rektors von der Kommission. Schlussendlich wurde durch die vom Rektor autoritär geführte Redeleitung sowie den unfreundlichen bis feindseligen Umgang innerhalb der Kommission der Gedanke, eine offene Diskussion zu befördern, in einem hierarchisch und patriarchal geprägten Klima versenkt, das einer Universität nicht würdig ist.

Nach der ersten Sitzung am 02.05.2005 hatten die studentischen Vertreter bereits massiv den Umgang in der Diskussion, den autokratischen Führungsstil des Rektors und die Art des Verfahrens bei der Entwurfserarbeitung für den Senat kritisiert und mit einem Schreiben an die Mitglieder der Kommission zum Ausdruck gebracht. Zuerst über die Kritik überrascht (»so läuft das immer in den Gremien«), äußerten sich einige Mitglieder der Kommission aber dann doch zustimmend gegenüber den Studierenden.

Das Vorgehen des Rektorates scheint gängige Methode zur Durchsetzung der eigenen Interessen zu sein. Am 30. März, vier Wochen vor der ersten Sitzung, hatte der AStA-Vorstand das Rektorat und die Kommissionsmitglieder über den Diskussionstand in der Studierendenvertretung in Kenntnis setzten wollen. Dazu hatte er das aus der Diskussion in der Landes-ASten-Konferenz bisher am weitesten gediehene Papier dem Rektorat mit Bitte um Weiterverteilung an die Kommissionsmitglieder zugesandt. Zu diesem Zeitpunkt lag keine Grundlage für eine Diskussion vor. Die Studierenden beabsichtigten mit dieser Information, die Basis für eine offene und kooperative Diskussion zu schaffen. Das Papier wurde jedoch nicht vom Rektorat weitergeleitet. Stattdessen wurde mit Briefdatum 22. April 2005 ein Entwurf des Rektorats, mit Stand 13. April 2005 an die Kommissionsmitglieder verschickt. Im Gegensatz zum umfangreichen Diskussionspapier der Studierenden handelte es sich dabei um eine fünfseitige Rumpfversion, die nicht nur auf Grund des plötzlichen Abbruchs nach § 9 eine gewisse Hastigkeit offenbarte. Bei der ersten Sitzung am 02. Juni 2005 lag dann eine weitere unfertige, neunseitige und nach § 16 abbrechende erweiterte Version als Tischvorlage den Mitgliedern vor. Mit der Begründung der Vorrangigkeit des Rektorates erklärte Rektor Jäger das eigene Papier zur Arbeitsgrundlage – aller begründeter Widerspruch und der Verweis auf das Diskussionspapier der Studierenden war zwecklos. Anschließende Nachfragen unter Bezugnahme auf das Diskussionspapier der Studierenden waren reine Schau.

Festschreibung weitreichender Partizipationsmöglichkeiten an den Universitäts-entscheidungen

Eine Grundordnung ist – ähnlich einer Verfassung mehr – als eine Festlegung von noch offenen, nicht gesetzlich festgelegten Punkten. In ihr können auch über den Rahmen des notwendig zu Regelnden hinaus Grundsätze für die Zusammenarbeit der Mitglieder der Institution Universität und damit auch für die Institution selbst formuliert werden. Der vom Rektor in der ersten Sitzung vorgegebene Grundsatz, „keine übermäßige Regulierung“ zuzulassen, verhinderte die Aufnahme jeglicher Paragraphen oder Unterpunkte, in denen diese Möglichkeit tatsächlich wahrgenommen worden wäre.

Der studentische Vorschlag der Einrichtung einer ständigen Senatskommission für Studium und Lehre ist ein Beispiel dafür. Neben ganz praktischen Vorteilen für den Senat, der im Zuge der BA/MA Umstellung seiner Verantwortung kaum gerecht wird, wäre dies eine klare Aussage. So könnte die Universität beweisen, das ihre Jubiläumsbotschaft, laut der die Studierenden an der Universität Freiburg im Mittelpunkt stehen nicht nur Marketing-Gag ist, sondern ernst genommen wird.

Die Ablehnung aller vorgeschlagenen Senatskommissionen und sonstigen Regelungen hatte aber einen weiteren Sinn. „Möglichst viel Flexibilität wahren“, ein weiterer Rektor-Grundsatz, bedeutet nichts anderes, als Berichtspflicht und Kontrolle des Rektorates, möglichst gering zu halten oder zu verhindern. Damit hätten die mit dem neuen Landeshochschulgesetz gestärkten Kompetenzen des Rektorates über eine Einbindung des Senates bei Berufungsverfahren hinaus eingeschränkt oder zumindest transparent gehalten werden könnten.

Indem eine Diskussion über die grundsätzliche Zielsetzung der Grundordnung verhindert wurde, sind reine Rektoratsinteressen als für alle verbindliche Grundlagen festgelegt worden.

Festschreibung der Beteiligung und Förderung von Frauen

Trotz aller gesetzlichen Festschreibungen zum Verbot der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und den konstanten Bekundungen des Willens zur Förderung von Frauen herrschen weiterhin katastrophale Zustände an der Universität Freiburg. Deutlich wurden diese Zustände nicht nur in der Besetzung der Kommission, sondern vor allem in der Diskussion um und über inhaltliche und politische Zielsetzungen der Grundordnung. Dem Entwurf des Rektors zufolge sei für alle Gremien, Kommissionen und Ämter »eine angemessene Vertretung von Frauen« anzustreben. Der Vorschlag der Studierenden forderte eine Vertretung von Frauen »mindestens entsprechend dem tatsächlichen Geschlechterverhältnis in der vorschlagenden Gruppe« und im Idealfall eine Besetzung von 1:1. Diese ausdrückliche politischen Zielsetzung zur Förderung der Beteiligung von Frauen offenbart natürlich die vielschichtige Problematik, dass aufgrund des tatsächlichen Geschlechterverhältnisses an der Universität Freiburg die wenigen Frauen in den Fakultäten in sämtliche Gremien und Kommissionen gehen müssten. Folglich bliebe ihnen kaum noch Zeit für Lehre und Forschung, kurz: die eigene berufliche und akademische Karriere. Wie gesagt ist dieser Makel bekannt. Bedenklich ist jedoch, wenn dieser Punkt von einigen männlichen Professoren aufgegriffen wird, um ihn als scheinbares Argument zum Schutz von Frauen in der Universität zu verwenden. Noch bedenklicher wird es, wenn anschließend argumentiert wird, dass ein wertfreies und nicht urteilendes »angemessen« (sic!) seinen Dienst täte und sowieso nicht nach Geschlecht, sondern nach wissenschaftlicher Exzellenz entschieden werden sollte. Der Rückschluss ist fatal. Polemisch sei an dieser Stelle gefragt, ob ein Anteil von deutschlandweit ca. 7 Prozent Professorinnen angemessen bzw. aufgrund von wissenschaftlicher Exzellenz gerechtfertigt werden kann. Diese Frage nach der Besetzung von Kommissionen, Gremien und Ämtern ist weiterhin von fundamentaler Bedeutung und reicht bis zur Besetzung von Stellen mit Frauen zurück.

Hierarchie statt solidarischer Universität

Bisher ist es gängige Praxis, dass in den Gremien und Kommissionen die einzelnen Statusgruppen, d.h. sowohl ProfessorInnen, wissenschaft-liche MitarbeiterInnen, sonstige MitarbeiterInnen (aus Administration, Bibliothek oder Technik) und Studierende vertreten sind. Nach Planung des Rektorates soll mit diesem Prinzip bei der Besetzung des Hochschulrates gebrochen werden: Von den fünf intern zu besetzenden Plätzen sollen drei an ProfessorInnen und einer an die vielleicht zukünftig zahlenden Studierenden gehen. Über die Besetzung des letzten Platzes müssen sich die beiden verbleibenden Statusgruppen einigen. Dagegen sieht der Vorschlag der Studierenden vor, dass intern zwei ProfessorIn-nen sowie je einE VertreterIn der drei anderen Statusgruppen benannt werden. Möglich ist dies, da für den Aufsichtsrat keine professorale Mehrheit im Landeshochschulgesetz vorgeschrieben ist. Aus der Warte der Studierenden ist es interessant zu sehen, dass der Sitz der zukünftigen GeldgeberInnen und KundenInnen der Universität unantastbar scheint, jedoch versucht wird, den akademischen Mittelbau gegen die sonstigen MitarbeiterInnen zugunsten eines dritten Platzes für die ProfessorInnen auszuspielen. Unserer Ansicht nach ist dieses Vorgehen falsch. Wenn es im Landeshochschulgesetz heißt, „der Aufsichtsrat trägt Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule,“ dann wird mit einem Ausschluss einer Gruppe dieselbe auch aus dieser Verantwortung entlassen, was nicht im Interesse der Universität sein kann. Zudem sollten gerade in diesem nach außen offenen Gremium alle Statusgruppen repräsentiert sein, um ihr Wissen und ihre Ansichten in die Ausgestaltung der Universität mit einbringen zu können. Zudem wäre eine Beteiligung aller Gruppen Ausdruck und Möglichkeit der gegen-seitigen Ergänzung und solidarischen Unterstützung gegenüber der durch die externen Mitgliedern repräsentierten Öffentlichkeit. Durch die machtvolle Stellung und Entscheidungsgewalt des Aufsichtsrates wäre es grob fahrlässig, wenn den ausschlaggebenden externen Mitglieder, von denen jedes für sich in hoher und arbeitsintensiver Stellung in Organisationen oder Unternehmen eingebunden ist, nicht die Expertise sämtlicher von den Entscheidungen betroffenen Statusgruppen zugänglich gemacht wird. Im Rektorat und bei den in der Kommission vertre-tenen ProfessorInnen herrscht jedoch die Ansicht vor, dass die Interessen der Universität durch die ProfessorInnen am besten zu vertreten seien. Dem sei noch entgegengehalten, dass gerade durch die Veränderungen des Bologna-Prozesses sowohl dem akademischen Mittelbau durch die Aufwertung und Stärkung der Lehre und den sonstigen MitarbeiterInnen durch die verstärkte Bürokratie eine deutlich größere Verantwortung zukommt – in der Unterstützung der ProfessorInnen. Ihre Bedeutung in der Ausgestaltung der europäischen Universität sollte entsprechend der neuen Machtposition der Studierenden gewürdigt werden.



erstellt von Clemens Weingart zuletzt verändert: 01.04.2012 12:14
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