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Artikelaktionen

pressestatut

DAS PRESSESTATUT

(Beschlossen von der FSK am 16.01.01 und vom Pressereferat am 18.01.01)

1. Was ist der u-bote?

Der u-bote ist die studentische Zeitschrift in Freiburg, die vom u-asta der Universität Freiburg herausgegeben wird. Der u-bote ...

... berichtet über die Arbeit des u-asta,

... nimmt kritisch zu aktuellen politischen Debatten Stellung, und lädt dazu ein, solche Debatten zu führen (mit oder ohne Hochschulbezug),

... und sieht sich nicht zuletzt auch kulturellen Belangen verpflichtet.

Neben dem alle zwei Wochen im Semester erscheinenden u-boten mit 12 bis 16 Seiten Umfang erscheint jeweils zu Semesterbeginn der u-bote extra (u.a. mit Tipps für StudienanfängerInnen). Weitere Ausgaben können in Absprache mit dem u-asta zu besonderen Anlässen erstellt werden.

Der im Semester erscheinende u-bote wird von den u-Fachschaften verteilt.

2. Wer ist der u-bote?

Der u-bote wird eigenverantwortlich vom Pressereferat des u-asta erstellt (Redaktion). Die Redaktionsmitglieder sind dabei sowohl für die inhaltliche Themensetzung des u-aboten als auch für die Gestaltung zuständig und verantwortlich. Die Redaktion schlägt der FSK eine PressereferentIn vor. Verantwortlich im Sinne des Presserechts (ViSdP) ist ein Redaktionsmitglied; entweder der/die PressereferentIn oder eine/ein von der Redaktion benannteR HeftverantwortlicheR.

Die Redaktion trifft sich im Semester einmal wöchentlich, um das Heftkonzept und einzelne Artikel zu diskutieren; außerdem gibt es im Semester alle zwei Wochen eine Layoutsitzung, auf der das Heft layoutet wird. Die für ein Heft verantwortliche Person sollte sowohl bei den das jeweilige Heft betreffenden Redaktionssitzungen als auch beim Layout des Heftes anwesend sein. Sie hat darüber hinaus die Aufgabe, den Druck in der Druckerei anzukündigen und die Verantwortung für das Abholen des u-boten zu tragen. Übersteigt ein Heft den üblichen Umfang von 12 Seiten oder handelt es sich um ein Sonderheft, so gehört es zudem zu den Aufgaben der/des Heftverantwortlichen, dies mit dem u-asta auszuhandeln.

Auf mindestens zwei besonders hervorgehobenen Seiten wird in jedem Heft über die Arbeit des u-asta berichtet; für die Konzeption und Erstellung dieser Seiten ist der Vorstand des u-asta zuständig. Presserechtlich verantwortlich für diesen Teil ist ein Mitglied des u-asta-Vorstandes.

Die/der PressereferentIn nimmt regelmäßig an den Sitzungen der u-asta-konf teil und berichtet dort über die Arbeit des Pressereferats.

3. An wen richtet sich der u-bote?

Die Zielgruppe des u-boten sind primär Studierende der Universität Freiburg, sekundär alle an den im u-bote behandelten Themen interessierten Menschen.

4. Wie wird festgelegt, welche Artikel im u-bote erscheinen?

Die Redaktion legt auf ihrer wöchentlichen Redaktionssitzung einen Schwerpunkt und weitere Themen für das nächste Heft fest. Die Redaktion sucht hierzu AutorInnen, die aus den Reihen der Redaktion kommen können, aber nicht müssen. Es ist jedem und jeder möglich, Vorschläge für weitere Themen zu machen und Artikel einzureichen.

Artikel sollten spätestens auf der Redaktionssitzung vor dem Erscheinen des u-boten vorliegen.

Die Redaktion entscheidet auf der Redaktionssitzung (oder, wenn ein Artikel erst dort vorliegt, auf der Layout-Sitzung) darüber, ob ein Artikel abgedruckt werden soll oder nicht. Dabei ist es sowohl möglich, einen Artikel unverändert abzudrucken als auch einen Artikel komplett abzulehnen als auch einen Artikel zurück an die AutorIn zu geben, damit sie den Text überarbeiten kann.

Bei der Entscheidung darüber, ob ein Text gedruckt wird oder nicht, orientiert sich die Redaktion an folgenden Kriterien:

Ist der Text nicht diskriminierend, wird niemand dadurch beleidigt oder gekränkt? Ist der Text nicht sexistisch, nicht rassistisch, nicht faschistisch und nicht kommerziell?

Ist der Text aktuell, bringt er neue Aspekte, passt er - wenn nicht genug Platz vorhanden ist, um alle Texte abzudrucken - zum Gesamtkonzept der Ausgabe?

Ist der Text nicht zu lang (Richtwert: 1 Seite = 4.000 Zeichen; ein Text sollte nicht länger als maximal 2 Seiten sein).

Entspricht ein Text nur einzelnen der hier genannten Kriterien nicht, versucht die Redaktion, mit dem/der jeweiligen AutorIn Kontakt aufzunehmen und auf eine Änderung hinzuwirken. Die letzte Entscheidung darüber, ob ein Text gedruckt wird oder nicht, liegt bei der Redaktion und ist auf Wunsch gegenüber dem u-asta oder der FSK zu begründen. Wird ein Text nicht abgedruckt, so wird dies der AutorIn mit einer Begründung mitgeteilt.

Im Zweifelsfall haben Texte aus dem u-asta (z.B. aus den Referaten oder aus dem Vorstand) Vorrang vor »externen« Texten.

5. Wie erreichen Texte den u-boten? Was passiert mit ihnen?

Texte für den Abdruck im u-bote sollten rechtzeitig (s.o.) der Redaktion zukommen. Dazu besteht zum einen die Möglichkeit, eine eMail an presse@u-asta.de zu schicken, zum anderen die Möglichkeit, den Text als Ausdruck + Diskette in das Postfach des Pressereferats zu legen. Texte sollten möglichst nicht formatiert sein, möglichst als Plaintext oder im Format RTF eingereicht werden und den Längenvorgaben entsprechen (eine Seite = 4.000 Zeichen).

Mit den Einreichung von Texten für den Abdruck im u-bote erklärt die AutorIn zugleich ihre Zustimmung zu einer eventuellen Verwertung der Texte auf der Website des u-asta.

Wird nichts anderes ausgemacht, erklärt sich die AutorIn bereit dazu, dass Rechtschreib- und Grammatikfehler korrigiert werden, dass Überschriften und Zwischenüberschriften von der Redaktion eingefügt werden können, wenn diese den Sinn des Textes nicht entstellen, und dass Füllwörter gekürzt werden dürfen und dass längere Kürzungen (durch [...] gekennzeichnet) vorgenommen werden dürfen, wenn sich dadurch der Sinn des Textes nicht ändert. Die Redaktion richtet sich bei der Rechtschreibung (neu/alt) nach den Wünschen der AutorIn. Über die hier genannten Punkte hinausgehende Veränderungen des Textes sind nur nach Absprache mit der AutorIn möglich.

Neben diesen Veränderungen bietet die Redaktion - sofern dies von der AutorIn gewünscht wird - an, nicht geschlechtsneutrale Schreibweisen zu korrigieren.

6. Wer trägt die Verantwortung für einzelne Texte?

Alle mit Namen gekennzeichneten Texte im u-bote stehen zuerst einmal in der Verantwortung der jeweiligen Autorin/des jeweiligen Autors. Dies gilt auch für Briefe von den LeserInnen. Um diese Verantwortung sicherstellen zu können, ist es notwendig, dass der Redaktion eine Adresse, eMail-Adresse und/oder Telefonnummer mitgeteilt wird, unter der der/die AutorIn erreichbar ist - sonst wird der Text nicht abgedruckt. Sollen Name nicht veröffentlicht werden, so ist dies der Redaktion ausdrücklich mitzuteilen. Möchte die Redaktion weitergehende Informationen (Adresse, eMail, Telefon) veröffentlichen, muss der/die AutorIn dem zugestimmt haben.

Die presserechtliche Gesamtverantwortung liegt beim ViSdP der jeweiligen Ausgabe. Steht ein Text konträr zur überwiegenden Meinung der Redaktion oder des u-asta, sollte beim Abdruck des Textes auf diesen Umstand in neutraler Form hingewiesen werden. Für die im u-asta-Teil des u-asta-info abgedruckten Texte trägt der Vorstand des u-asta die Verantwortung, sofern keine gegenteiligen Anmerkungen an den Texten angebracht sind. Die presserechtliche Verantwortung für den u-asta-Teil liegt bei einem Mitglied des u-asta-Vorstandes. Die Verantwortung für nicht namentlich gekennzeichnete Texte liegt bei der für das jeweilige Heft im Sinne des Presserechts verantwortlichen Person.

7. Was ist mit Beiträgen, die keine Texte sind?

Alle in diesem Text auf Texte bezogenen Regelungen gelten sinngemäß auch für Karikaturen, Illustrationen, Fotografien etc.

8. Ist Werbung im u-bote möglich?

Im u-bote erscheint keine Werbung. Eine Ausnahme von dieser Regel bildet der u-bote extra zu Semesteranfang, dass sich möglichst weitgehend durch Werbung finanzieren soll, sowie unentgeltlich abgedruckte Werbung für den u-asta, Teile des u-asta oder dem u-asta nahestehende Gruppen oder Veranstaltungen. Auch die im u-asta-info extra erscheinende Werbung darf nicht sexistisch, rassistisch oder faschistisch sein.

Für die finanztechnische Abwicklung der Werbung im u-bote extra ist das Finanzreferat des u-asta zuständig; dieses legt auch die Werbepreise fest.


erstellt von raph zuletzt verändert: 16.12.2010 12:50
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Für die Abwicklung der Finanzgeschäfte ist der gemeinnützige Verein "Kasse e.V." zuständig; wer also der Studieren-denvertretung etwas Gutes tun möchte, findet die Bankverbindung hier. Wir stellen auch gerne Spendenquittungen aus.
 

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