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#4: Zu viel versprochen?

„Eher viel versprechend als vielversprechend“ wurde jüngst in einem Artikel der FAZ über die Bologna-Reform geurteilt.

Die Reform des europäischen Hochschulraumes, die 1999 mit der Konferenz in Bologna begann und bis 2010 abgeschlossen sein soll, wird derzeit einer umfassenden Bilanz unterzogen. Die Messlatte des Erfolges haben die 29 damals zusammen gekommenen Ministerinnen und Minister mit ihrem Erwartungshorizont recht hoch gesteckt. Europa als ein die nationalen Grenzen überwindender Hochschulraum – damit verbindet sich nicht zuletzt die Hoffnung auf die Entstehung einer europäischen Identität. Diese schafft man am besten durch gleiche Bedingungen bei Studiengängen und Abschlüssen
sowie mit einem einheitlichen Bewertungssystem. All dies soll die Attraktivität der europäischen Hochschulen steigern, deren Studenten in jeder Hinsicht mobil sind: sowohl während des Studiums wie auch im späteren Berufsleben. In letzteres sollen sie zudem noch viel früher und besser vorbereitet einsteigen als die bisherigen Absolventen.

Für die Verwirklichung dieser hehren Ziele bleiben nun nur noch zwei Jahre. Das ist nicht viel, weshalb der derzeitige Grundtenor in der Presse um so nachdenklicher stimmt. Mittlerweile wird sogar offen von einer „gescheiterten Reform“ gesprochen. Nicht nur der Deutsche Hochschullehrerverband belegt dies mit einer gewaltigen Phalanx statistischer Ergebnisse: die Abbrecherquoten sind nicht zurückgegangen, die Mobilität der Studierenden ist nicht gestiegen. Inhaltlich empfinden viele Lehrende die neuen Studiengänge als „Zwangsjacken“. Der akademische Philosoph und ehemalige Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin, sprach jüngst in einem Interview sogar von einem „Salto rückwärts in eine gigantische gymnasiale Oberstufe“.

Dieser allerorts erklingenden Kakophonie müsste doch wenigstens das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) etwas entgegen zu setzen haben. Schließlich ist es als wesentlicher Befürworter der Reform alles andere als unbeteiligt. Da jedoch die Zahlen nun eine so deutliche Sprache sprechen, wird das CHE in eine merkwürdige Rolle gedrängt. Es ist zum einen aktiver Gestalter des Reformkonzepts und zum anderen objektiver Kritiker der Reformergebnisse. Dabei macht es nicht einmal eine allzu schlechte Figur. Diejenigen nämlich, welche die Neuerungen umzusetzen haben, sind schließlich die Hochschulen. Mehr als ein gutes Konzept vorlegen und dann vor dessen halbherziger Umsetzung warnen, könne man nicht tun, argumentiert das CHE. Konzeptioniert und gewarnt haben die Köpfe aus Gütersloh seit 1999 mit großer Beharrlichkeit.

Rechtzeitig vor der Berliner Konferenz der europäischen MinisterInnen im September 2003 legte das CHE ein Positionspapier mit Argumenten für eine „rasche und konsequente Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge“ vor. Die darin genannten Gründe sind die hinlänglich bekannten: Flexibilisierung, Effektivierung, Internationalisierung, bessere Studierbarkeit und Erhöhung der Attraktivität des Studienangebots. Die Ausführungen bleiben dabei auf einer sehr theoretischen Ebene. Dem „Warum“ wird wesentlich mehr Platz eingeräumt als dem „Wie“. Damit werden die Hochschulen vom CHE alleine gelassen.

Genau hier liegt einer der Gründe dafür, weshalb das CHE sich mit seiner Doppelrolle nicht bereits selbst diskreditiert hat. Die Sparsamkeit bei konkreten praktischen Vorschlägen fungiert als Selbstschutz. Stattdessen wird auf wohlklingende Schlagworte gesetzt und abschließend werden die Hochschulen, die Politik und die Arbeitgeber zum raschen Handeln „im Sinne einer ‚konzertierten Aktion‛“ aufgefordert. Die drei genannten Adressaten haben sich dieses Credos ohne Vorbehalte angenommen.

Davon zeugt vor allem das nur vier Monate später auf der Konferenz von Berlin durch die europäischen BildungsministerInnen veröffentlichte Kommuniqué - und zwar nicht nur in struktureller Hinsicht. So ist zum Beispiel auch die vom CHE vertretene Idee des „lebenslangen Lernens“ wie alles andere fast unverändert darin vorzufinden. Dass Wettbewerbsfähigkeit und Exzellenz ebenso zur Sprache kommen, verwundert daher nicht.

Bemerkenswert ist viel mehr die von den MinisterInnen betonte „Bedeutung der sozialen Dimension“ und die damit verbundene „Auffassung, dass Hochschulbildung ein öffentliches Gut und eine vom Staat wahrzunehmende Verpflichtung ist“.

Wie aber lassen sich zum Beispiel die Studiengebühren mit diesem Plädoyer verbinden? Das CHE weiß insbesondere mit dem Beispiel der Geisteswissenschaften aufwartend entsprechenden Rat: gerade diesen wird immer wieder „eine mangelhafte Berufsorientierung des Studiums“ attestiert. Noch grundlegender ausgedrückt: es geht um die Rechtfertigung ihrer Existenz.

Hier setzt nun das CHE mit logischer Stringenz an: Studiengebühren dienen der Verbesserung des Hochschulsystems. Je besser dieses ist - und das heißt, je gekonnter es sich an der Nachfrage des Arbeitsmarktes orientiert - desto eher bekommen die Absolventen einen Arbeitsplatz. Mit dem dadurch garantierten Verdienst amortisieren sich schlussendlich die beim Studium entstandenen Unkosten.

Der einst noch so klare Unterschied zwischen einer Berufsausbildung und universitärer Bildung scheint aufgehoben. Das CHE verwendet die beiden Begriffe jedenfalls recht synonym. Wer dann angesichts so vieler „arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen“ verängstigt fragt, wo die Inhalte bleiben, wird vom CHE beruhigt. „Eine Vermittlung von Vortragstechniken oder Textgestaltung hat fraglos wenig Sinn, wenn sie nicht mit bestimmten wissenschaftlichen Inhalten verknüpft ist.“ Dass der „Erwerb von Schlüsselqualifikationen (...) nicht ohne die Vermittlung fachlicher Inhalte stattfinden sollte, ist jüngst von einer umfassenden Studie noch einmal verdeutlicht worden“, heißt es in einem Dokument von 2005. Man darf also beruhigt aufatmen.

Dennoch gab Andreas Voßkuhle, der am 1. April sein Amt als neuer Rektor der Freiburger Universität antrat, sich erstaunlich kritisch gegenüber den neuen Studiengängen. „Die europäische Vereinheitlichung ist bisher nicht gelungen“, gab er zu Protokoll und mahnte in sämtlicher Hinsicht bei der Bologna-Reform Reformbedarf an.

Damit ließ er Neugierde aufkommen, wie er praktisch mit der weiteren Umsetzung verfahren würde. Durch seine überraschende Wahl zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes wird er dazu gar nicht erst kommen. Wer sich bereits auf die Kursänderung gefreut hatte, muss nun enttäuscht feststellen: die vielversprechenden Korrekturen waren auch hier leider zu viel versprochen.

Anselm Oelze


erstellt von Jonathan Nowak zuletzt verändert: 14.05.2008 09:33
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